Kaufvertrag

Der Kaufvertrag – gekauft wie besehen

Kaufvertrag – der finale Schritt. Das Haus / die Wohnung passt? Lage, Größe, Schnitt und Ausstattung des Hauses bzw. der Wohnung sind für Sie ideal? Sie sollten dabei die Bausubstanz sorgfältig überprüfen lassen – von Stosch Immobilien – Ihr Immobilienmakler – bietet mit der Kaufberatung eine Überprüfung aller eigentumsrelevanten Unterlagen, aber auch der Immobilie selbst an. Denn beim Immobilienkauf gilt – gekauft wie besehen!

Kaufvertrag

Kaufvertrag

Alles ist zu beachten! Ob die Umgebung mit Verkehrslärm, aber auch geplante Bauvorhaben in der direkten Umgebung, Parkplätze oder das Haus / die Wohnung selbst. Zustand von Dach, Fassade, Keller oder Heizung und sanitären Einrichtungen. Das Alter und der Zustand einer Immobilie sind wichtig. Dieses sollte vor dem etwaigen Kaufvertrag sorgfältig überprüft werden. Ein Profi hilft hierbei in der sogenannten Kaufberatung

Das Grundbuch

Vor dem Kaufvertrag sollte aber auch das Grundbuch begutachtet werden. Rein rechtlich gesehen kaufen Sie nämlich gar kein Haus – Sie kaufen ein Grundstück. Ausnahme bildet hier das Erbpachtgrundstück. Die Merkmale des Grundstückes sind im sogenannten Grundbuch festgehalten. Ob Hypotheken, Grundschulden oder auch Nutzungsrechte für Dritte. Diese Belastungen können erhebliche wert beeinflussende Eintragungen sein. Genauso sollte auch das Baulastenverzeichnis oder das Tiefbauamt für Anliegerbeiträge befragt und eingesehen werden – und zwar vor dem Kaufvertrag.

Das ist zu beachten:

Der Notar schreibt und erläutert den Vertrag. Von daher ist auch er/sie wichtig. Der Notar sollte kompetent sein. Diesen zu finden, ist meist nicht ganz einfach. Der Immobilienmakler hat größtenteils einen „Hausnotar“ – zumeist weil er von seiner Leistung überzeugt ist und man seit Jahren auch „manch Kühe vom Eis gebraucht hat“. So wird dieser auch rechtzeitig über die Teilungserklärung vor Kaufvertrag aufklären

In einen Kaufvertrag sollten folgende Dinge formuliert sein:

–          Höhe des Kaufpreises und die Fälligkeit

–          Besitz-, Lasten, Nutzenübergang

–          Lastenfreiheit des Grundstücks oder Schuldenübernahme

–          Gravierende Baumängel wie Holzbock ausschließen

–          Ausschluss von Altlasten des Grundstücks

–          Rücktrittsrecht bei gravierenden Mängeln

–          Regelungen von Mietverhältnissen oder Pachtverhältnissen

–          Bestehende Versicherungen

Zudem kommen noch weitere Regelungen. Diese sind in jedem Kaufvertrag enthalten. von Stosch Immobilien Ihr Immobilienmakler – bietet Ihnen einen umfassenden Service rund um den Erwerb und den Kauf einer Immobilie. Selbstverständlich erläutern wir Ihnen auch vorher den Kaufvertrag vor dem Notartermin, auch wenn wir natürlich keinerlei rechtliche oder steuerliche Beratung machen. Manchmal sollte man aber die richtigen Fragen stellen.

Kaufvertrag

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von Stosch Immobilien – Ihr Immobilienmakler – Bei Verkauf und Vermietung Ihr Partner bei Immobilien – Hamburg, Kreis Pinneberg und Norddeutschland. Einfamilienhaus Pinneberg, Reihenhaus Rellingen oder Eigentumswohnung Schenefeld kaufen oder verkaufen – wir stehen an Ihrer Seite von der ersten Besichtigung, über den Kaufvertrag und der Übergabe und auch darüber hinaus.

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Eine Antwort

  1. Alex Finsterbusch sagt:

    Sehr interessanter Hinweis, dass man sich vorher das Grundbuch anschauen sollte. Freunde von uns wollen sich ein Haus kaufen. Der Tipp, was im Kaufvertrag drin stehen sollte, ist auch nützlich. Hierbei sollte man nichts vergessen, weil nur der notariell beglaubigte Kaufvertrag bindend ist. Das Expose kann hinterher bei Streitfragen nicht mehr dienen.

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