Wohnungseigentum und Beleihungswert Dekra Seminar

Fortbildung Dekra erfolgreich absolviert im Bereich Wohnungseigentum und Beleihungswert

Die Dekra Zertifikatserweiterung für Wohneigentum und Beleihungswertermittlung für Dekra zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung wurde durch Florian von Stosch erfolgreich absolviert. Hierbei wurden unter anderem die Bewertung von Wohn- und Teileigentum nach Vergleichswertrichtlinie, die Beleihungswert Verordnung, das Realkreditgeschäft, die Verfahren zur Beleihungswertermittlung (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren) sowie wichtige Parameter für die Beleihungswertermittlung vermittelt.

Wohnungseigentum was ist das eigentlich? Wohnungseigentum und Beleihungswert

Wohnungseigentum ist das Eigentum an einer Wohnung und dem zugehörigen Anteil an Gebäude und Grundstück. Hierbei bildet das Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) die rechtliche Grundlage. Gemäß Paragraf 1 WEG ist Wohneigentum das „Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört“. Somit kann Wohnungseigentum nur an Wohnung gegründet werden. Räume in einem Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken gedacht sind, kann nur ein Teileigentum gebildet werden. Die Begründung des Wohnungseigentums erfolgt durch Eintragung ins Grundbuch.

Der Beleihungswert und der Verkehrswert (Marktwert) – Wohnungseigentum und Beleihungswert

Umgangssprachlich meinen der Verkehrswert und der Marktwert das gleiche: den Preis, der für eine mobil bezahlt wird. Der Beleihungswert ist eben dieser Kaufpreis abzüglich bestimmter Abschläge. Da Baufinanzierungsdarlehen über die Herausgabe von Pfandbriefen refinanziert werden (diese sollen ja sicher sein) ist die Bestimmung des Beleihungswerts an ganz bestimmte Regeln gebunden. So unterscheiden Banken und Sparkassen bei der Vergabe von Immobiliendarlehen zwei verschiedene Werte: den Marktwert einer Immobilie und dem Beleihungswert eine Immobilie.

Marktwert Paragraf 16 Abs. 2 Pfandbriefgesetz

Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungswert Objekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem Kauf breiten Erwerber, nach angemessener Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.

Demgegenüber steht der Beleihungswert, den ebenfalls das Pfandbriefgesetz regelt.

Beleihungswert Paragraf 16 Abs. 2 Pfandbriefgesetz

Der Beleihungswert darf den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkaufseinheit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzung ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden.

Hierbei ist die Beleihungswert Ermittlung auf den während der Kreditlaufzeit erzielbaren Wiederverkaufswert ausgerichtet. Somit würde mit dem Beleihungswert die maximale Kredithöhe festgelegt und mögliche Wertschwankung mit einem Risikoabschlag berücksichtigt.

Zur Ermittlung des Beleihungswertes gibt es drei Verfahren:

  1. das Vergleichswertverfahren: dieses Verfahren wird insbesondere für Grundstücke und Wohnung- und Teileigentum angewendet. Hierbei wird das zu bewertende Objekt mit den Kaufpreise vergleichbarer Objekte verglichen es kann nur angewendet werden, sofern genügend Vergleichsobjekte zur Verfügung stehen.
  2. Das Sachwertverfahren: hierbei wird der sogenannte Sachwert eines Objektes ermittelt, der sich aus dem Grundstückswert und den Bauwert einer Immobilie zusammensetzt. Das Sachwertverfahren wird insbesondere bei der Immobilienbewertung von Gebäuden zur Eigennutzung wie zum Beispiel Ein- und Zweifamilienhäusern eingesetzt.
  3. Das Ertragswertverfahren: hierbei wird der Ertrag der Immobilie ermittelt, mit der man bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zu rechnen hat. Das Ertragswertverfahren wird für vermietete oder zur Vermietung vorgesehene Immobilien angewendet.

Wohnungseigentum und Beleihungswert

 Wohnungseigentum und Beleihungswert – wir begleiten Sie

Florian von Stosch und sein Team ermitteln auch den Kaufpreis ihrer Immobilie bzw. begleiten Sie beim Kauf einer Immobilie. Dabei wird der Kaufpreis eine Immobilie vom Markt reguliert. Angebot und Nachfrage entscheiden über den Kaufpreis. Eine professionelle Immobilienbewertung stellt deshalb den Ausgangspunkt für jedes Verkaufsvorhaben. Mit unserer kostenlosen Werteinschätzung kriegen Sie unverbindlich und zielgerichtet eine erste Einschätzung. Was ist ihre Immobilie wert?

Bei einem etwaigen Immobilienverkauf geht es aber auch darum wie die Bank des Käufers ihre Immobilie sieht. Denn in der Regel müssen Käufer finanzieren. Und ohne Finanzierung kein erfolgreicher Verkauf. Was ist also ihre Immobilie für die Bank bzw. die Bank ihres Käufers wert?

Von Stosch Immobilien hilft ihn eben diese Fragen zu klären. Als Dekra zertifizierte Sachverständiger für Immobilienbewertung ebenso wie Dekra zertifizierter Immobilienmakler kann Florian von Stosch sie ideal begleiten, den richtigen Verkaufspreis und die richtige Vermarktungsstrategie zu finden. www.von-stosch.de

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