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Nebenkosten einer Immobilie

Welche Nebenkosten können auf dem Mieter umgelegt werden und welche nicht?

Der Mieter zahlt dem Vermieter eine Kaltmiete, die dem Mieter einer Immobilie berechtigt den bereitgestellten Wohnraum zu nutzen und darüber zu verfügen. In der Regel bezahlt der Mieter zusätzlich auch die Nebenkosten einer Immobilie. Dabei können die Nebenkosten sowohl die persönliche Heizkosten als auch andere laufende Kosten rund um die Immobilie beinhalten. Dabei sind die Nebenkosten für den Vermieter ein Durchlaufposten, da sie an den Mieter weitergereicht werden. Der Mieter zahlt also einen Nebenkosten Abschlag an den Vermieter, der dann die Nebenkosten einer Immobilie an die verschiedenen Dienstleister weiterleitet. Hierbei ist zu beachten dass einige Nebenkosten nicht an den Mieter weitergegeben werden dürfen. D. h. für den Vermieter fallen auch tatsächliche Kosten an bei der Vermietung von Immobilien. Die Nebenkosten einer Immobilie hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab.

Nebenkosten einer Immobilie die sich umlegen lassen

Als grobe Faustformel kann man sagen, dass alle wiederkehrenden Kosten auf dem Mieter umgelegt werden können.

  1. öffentliche Lasten: bei den Nebenkosten einer Immobilie muss die Grundsteuer an die Gemeinde bzw. Stadt abgeführt werden. Dieses kann jährlich aber auch vierteljährlich bezahlt werden der Grund Steuerbescheid gibt die exakte Höhe der Grundsteuer vor und wird von der Stadt bzw. Gemeinde an den Vermieter geschickt. Hierbei ist die Grundsteuer die einzige Steuer die bei den Nebenkosten einer Immobilie vollständig auf die Mieter umgelegt werden darf. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist der entsprechende Anteil zu bezahlen.
  2. Warmwasser: regelmäßige Kosten der Wasserversorgung lassen sich als Nebenkosten einer Immobilie auf den Mieter umlegen. Das beinhaltet auch Grundgebühren oder vorgeschriebene regelmäßige Wasseruntersuchung. Auch die Eichung der Wasserzähler fällt in diese Regelung. Das Abwasser ist ebenso umlagefähig. Sprich die Grundstücksentwässerung oder der Abfluss von Schmutzwasser oder auch das Regenwasser.
  3. Heizkosten und Heizungsanlage: die Wartung und Instandhaltung oder auch sicherheitstechnische Prüfung, die regelmäßige Schornsteinfegerüberprüfung können bei den Nebenkosten einer Immobilie berücksichtigt werden. Abhängig von der Objektart aber auch abhängig von der Heizungsart – Zentralheizung oder Therme direkt in der Wohnung/Haus – werden die Heizkosten selbst vom Mieter direkt bezahlt oder über einen Nebenkostenabschlag in den Nebenkosten einer Immobilie berücksichtigt.
  4. Schornsteinfeger: Immobilien Eigentümer sind dazu gesetzlich verpflichtet die Heizungsanlage bzw. die Abführung von Verbrennungsgasen durch den Schornsteinfeger regelmäßig überprüfen zu lassen. Dieses gilt sowohl für die Heizungsanlage selbst, als auch für Feuerstellen innerhalb der Immobilie. Hierbei sind die Wartungskosten bei den Nebenkosten einer Immobilie umlegbar.
  5. der Aufzug: Personen und Lastenaufzüge haben bestimmte Wartung und Prüffristen. Hierbei fallen also regelmäßig Kosten an, die der Eigentümer einer Immobilie bezahlen muss. Diese Nebenkosten einer Immobilie sind ebenso auf dem Mieter umlegbar.
  6. Straßenreinigung Müllabfuhr: die Kosten der Müllabfuhr bei den Nebenkosten einer Immobilie können ebenso auf die Mieter umgelegt werden. Dabei entscheidet der Vermieter welche Mülltonnenarten bereitgestellt werden ebenso in diese Kategorie fällt auch die Straßenreinigung oder der Winterdienst (bei vertraglicher Vereinbarung). Bei Wohnungseigentum sind diese Nebenkosten einer Immobilie entsprechend anteilig auf den Mieter umzulegen.
  7. Gebäudereinigung: bei den Nebenkosten einer Immobilie lassen sich wie die Straßenreinigung auch die Gebäudereinigungskosten, sprich die Reinigung des Hausflurs oder des Kellers, auf dem Mieter umlegen. Hier kommt es wieder auf den Immobilientyp an, ob der Mieter selbst vertraglich dazu verpflichtet ist oder ob eine Firma mit der Reinigung beauftragt wird. Gerade bei Mehrfamilienhäusern werden diese Arbeiten zumeist an professionelle, externe Firmen vergeben, umso zum einen gepflegten Standard im Haus zu erreichen aber auch Streitigkeiten unter den Nachbarn zu vermeiden.
  8. Gartenpflege: bei Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Reihenhäusern übernehmen meist die Mieter die Gartenpflege. Weist das Objekt einen Garten oder Vorgarten auf ist die professionelle Pflege durch einen Gärtner allerdings umlagefähig. So können diese Nebenkosten einer Immobilie berücksichtigt werden. Dabei gehören zur Gartenpflege unter anderen aber auch die Pflege von Spielplätzen, Zugängen, wegen oder Zufahrten nicht-öffentlicher Grundstücke aber auch eine wiederkehrende Neubepflanzung.
  9. Beleuchtung: der allgemeine Strom bzw. die allgemeine Beleuchtung einer Wohngemeinschaft kann bei den Nebenkosten einer Immobilie auf den Mieter umgelegt werden. Hierunter fällt sowohl die Beleuchtung in Eingangsbereichen als auch in Hausfluren oder Kellerabgängen. Aber auch die gemeinschaftlich genutzte Waschküche oder die Beleuchtungen Gartenbereichen wird in der Regel über einen separaten Stromzähler abgerechnet.
  10. Wohngebäude und Gebäude Haftpflichtversicherung: bei den Nebenkosten einer Immobilie sind auch die verschiedenen Versicherungen enthalten. Dabei berücksichtigt die Wohngebäudeversicherung in der Regel drei Arten von Schäden: Feuer, Überschwemmung durch Rohrbruch/Leitungswasser, Unwetterschäden, sprich Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag. So verursachte Schäden können sehr schnell sehr viel Geld kosten. Von daher ist eine Wohngebäudeversicherung einen muss. Hinzu kommt dass die Bank bei einer Finanzierung auf eine Versicherung besteht. Auch sollte durch den Vermieter eine Gebäudehaftpflicht Versicherung abgeschlossen werden. Dann kommt jemand drittes zu Schaden, muss sonst der Vermieter selbst in die Tasche greifen. Die Gebäudehaftpflicht ist auf den Mieter umlegbar bei den Nebenkosten einer Immobilie. In der Regel schließt die Hausverwaltung diese Versicherung ab. Nur wenn dem Vermieter das gesamte Haus gehört muss er sich um den Abschluss der Versicherung kümmern.
  11. Hausmeister: diese Nebenkosten einer Immobilie sind generell auf dem Mieter umlegbar. Dabei ist zu beachten dass Kosten für Material oder Firmen, die durch den Hausmeister extern beauftragt werden nicht umlegbar sind. Solche Kosten lassen sich allerdings als Werbungskosten im Rahmen der Instandhaltung in der Steuererklärung berücksichtigen.
  12. Waschräume: die Räume für Wäsche und Wäschepflege zählen zu den gemeinschaftlich genutzten Räumen werden die Waschräume also gewartet und gepflegt, sind diese Kosten auch in den Nebenkosten einer Immobilie auf dem Mieter umlegbar. Oftmals ist ein Teil dieser Pflegekosten in der allgemeinen Gebäudereinigung beinhaltet.
  13. Antennanlagen: nutzen alle Mieter gemeinsam die Antennenanlage sind die laufenden Kosten hierfür auch umlegbar. Dieses gilt sowohl für den Satelliten Anlagenanschluss als auch für den Kabelanschluss.
  14. wiederkehrende Prüfungen Maßnahmen zur Wahrung der Betriebssicherheit: bei den Nebenkosten einer Immobilie sind die Prüfungen der Rauchwarnmelder, die Prüfung von Blitzableitern oder von Feuerlöschern aber auch die Dachrinnenreinigung umlegbar. Oft werden aber auch solche Nebenkosten vertraglich an den Mieter abgegeben.

Nebenkosten einer Immobilie

Nebenkosten einer Immobilie die nicht umgelegt werden können

Instandhaltung und Reparaturen, Hausverwalterkosten, Mietausfallwagnis aber auch Rücklagen können nicht auf die Mieter umgelegt werden.

  1. Mietausfallwagnis: für Vermieter ist die Immobilie eine Kapitalanlage. Daher ist immer ein Risiko vorhanden bei einem Mieterwechsel gegebenenfalls einen Zeitraum zu haben, in der die Immobilie nicht vermietet ist. Sprich Leerstand. Bei den Nebenkosten einer Immobilie darf dieses Mietausfallwagnis nicht berücksichtigt werden. Es ist reines Risiko des Kapitalanlegers. Auch dieses wird zum Beispiel bei einer Immobilie Bewertung oder der Kalkulation des Beleihungswert einer Immobilie von der Bank berücksichtigt.
  2. Instandhaltung: einmalige Instandhaltungsmaßnahmen sind bei den Nebenkosten einer Immobilie nicht umlagefähig. Wiederkehrende Maßnahmen dürfen dagegen angerechnet werden. Muss zum Beispiel ein Teil der Heizungsanlage erneuert werden für den Betrieb, ist das Ersatzteil durch den Vermieter zu bezahlen. Diese Kosten sind im Mietzins berücksichtigt und müssen durch entsprechende Rücklagen durch den Vermieter abgesichert werden.
  3. Hausverwaltung: die Kosten für die Hausverwaltung können nicht auf den Mieter umgelegt werden. In der Regel liegen momentan die Kosten bei ca. 20-35 € pro Einheit pro Monat. Dabei übernimmt die Hausverwaltung das Management für das Gebäude.
  4. Rücklagen: der Aufbau einer Rücklage ist in einer Eigentümergemeinschaft unerlässlich. Sie ist ein Puffer für alle Fälle. Die Rücklage selbst ist an das Wohneigentum gebunden und kann nicht auf dem Mieter umgelegt werden. Hierfür ist es wichtig in einer Eigentümergemeinschaft einer erfahrenen Hausverwaltung zu vertrauen. Denn wir reden über zukünftige Kosten, wollen aber er auch nicht brachliegende Geld haben. Zudem kann der Rücklagenaufbau auch nicht von der Steuer abgesetzt werden. Erst wenn die Rücklagen aufgewendet werden, lassen diese sich steuerlich geltend machen.
  5. Sonstiges: Rechtsstreitigkeiten mit Mietern oder auch Kontoführungsgebühren lassen sich in den Nebenkosten einer Immobilie nicht auf den Mieter umlegen.

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Kauf einer vermieteten Immobilie

Ob durch Erbe oder Schenkung, durch Kauf am freien Markt oder Ersteigerung, Immobilien wechseln immer wieder einmal den Eigentümer beim Kauf einer vermieteten Immobilie stellt sich häufig die Frage, wie der neue Eigentümer mit den Mietern umgehen muss.

Grundsätzlich gilt beim Kauf einer vermieteten Immobilie dass der Mieter bleibt der Eigentümerwechsel hat also keinen Einfluss auf das Mietverhältnis. Der neue Besitzer des Hauses, der Wohnung tritt automatisch in alle Rechte und Pflichten des Vermieters ein. Sie übernehmen also den bestehenden Mietvertrag so hier ist. Daher sollte unbedingt vor dem Kauf einer vermieteten Immobilie der Mietvertrag eingesehen und auf Herz und Nieren geprüft werden. Sind für die Nebenkosten Vorauszahlung oder Pauschalen vereinbart? Was ist mit den Schönheitsreparaturen? Und entspricht der Vertrag der aktuellen Rechtsprechung?

Kauf einer vermieteten Immobilie – der neue Vermieter

in der Regel gehen ab Übergabe die Nutzen und Lasten auf Sie als neuen Eigentümer. Solange aber der Mieter nichts davon weiß, dass sein Vermieter gewechselt hat, bezahlte selbstverständlich an den alten Vermieter. Dann müssten sie ihre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer der Immobilie durchsetzen. Daher ist der Mieter entsprechend zu informieren. Hierbei zeigt sich, dass es am einfachsten ist gemeinsam mit dem alten Eigentümer beim Kauf einer vermieteten Immobilie die aktuellen Mieter zu informieren. Mietrückstände bis zu diesem Datum stehen dem Voreigentümer zu. Wenn dieses Geld an Sie als Käufer der Immobilie fließen soll, muss der Verkäufer der Wohnung diesem ausdrücklich zustimmen.

Kauf einer vermieteten Immobilie – darf ich kündigen?

Die notwendigen Voraussetzungen für eine Kündigung müssen vorliegen. Dabei sind sie laut Grundbuch Eigentümer der Immobilie oder der Verkäufer der Immobilie ermächtigt sie bereits im Kaufvertrag. Hierbei empfehlen wir dringend die Hilfe eines Rechtsanwaltes, der zum Beispiel auf Mietrechts spezialisiert ist.

Wurde die Wohnung wegen Zahlungsverzuges fristlos gekündigt stehen offene Mietwohnung grundsätzlich dem Voreigentümer zu. Ist die Kündigung bereits vom Voreigentümer ausgesprochen worden, gilt diese auch weiterhin bei Verkauf der Immobilie. Dieses gilt allerdings nur, wenn erheblich Vertragsverletzung als Kündigungsgrund aufgeführt wurden. So ist es logisch, wenn der Voreigentümer beim Kauf einer vermieteten Immobilie die Kündigung durch Eigenbedarf ausgesprochen hat, dass die durch den Eigentumsübergang unwirksam wird. Hierbei ist rechtlich professioneller Rat unerlässlich.

Kauf einer vermieteten Immobilie – Mieterhöhung

Wenn der Voreigentümer an den Mieter ein Mieterhöhungsverlangen errichtet hat, wird dieses auch über den Tag des Eigentümerwechsels hinaus. Somit kann die erhöhte Miete vom neuen Eigentümer verlangt werden, wenn sie fällig wird. Dieses gilt auch für Mieterhöhung durch Modernisierungsmaßnahmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Modernisierungsmaßnahmen bzw. deren Kosten von Ihnen als neuer Eigentümer oder vom alten Eigentümer bezahlt wurden.

Wenn Sie sich für den Kauf einer vermieteten Immobilie entscheiden treten sie in den bestehenden Mietvertrag ein und können diesen nicht ohne Einwilligung des Mieters ändern. So können zum Beispiel vom Voreigentümer erteilte Zusagen nicht ohne weiteres widerrufen werden. Auch stillschweigende Vertragsänderung werden dabei von Ihnen übernommen. Hat zum Beispiel der alte Vermieter jahrelang die Nutzung des Gartens hingenommen, obwohl diese nicht Mietvertrag vereinbart wurde, können Sie es dem Mieter nun nicht mehr verbieten. Gleiches gilt auch zum Beispiel von ihrem Vorgänger stillschweigend akzeptierte Mietminderung. Sie können nicht nachträglich bestreiten, dass die Mietminderung gerechtfertigt war.

Beim Kauf einer vermieteten Immobilie hält sich der Mieter ab jetzt an Sie. So auch bei bestehenden Mängeln. Zur Beseitigung der Mängel sind sie verpflichtet und sie können sich nicht darauf berufen dass der vor Vermieter für die Mängelbeseitigung eigentlich verantwortlich sein. Hat der Mieter aber seine Miete wegen eines Mangels unter Vorbehalt gezahlt, gilt dieser Vorbehalt nur gegenüber dem Voreigentümer. Dieser muss ihnen gegenüber vom Mieter neu erklärt werden.

Kauf einer vermieteten Immobilie – Schadensersatzansprüche, Betriebskostenabrechnung, Kautionszahlung

Weiß Schadensersatzansprüchen deren Grund noch in der Besitzzeit des alten Eigentümers liegt, ist auch der ehemalige Vermieter weiter haftbar. Dieses gilt allerdings auch umgekehrt, wenn der alte Eigentümer gegenüber dem Mieter noch Schadensersatzansprüche hat. Hierbei kann allerdings vertraglich vereinbart werden, dass sie Ansprüche an sie abgetreten werden.

Bei Betriebskostenabrechnungen wird immer für die gesamte Abrechnungsperiode ausgezahlt. Die Betriebskostenabrechnung muss immer vom jeweiligen Vermieter erstellt werden. Haben Sie beispielsweise die Wohnung zum 1. Juni übernommen und der Mieter hat ein Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung können Sie nicht nur anteilig an den Mieter auszahlen wegen der vom Voreigentümer eingezogenen Vorauszahlung müsse sich an diesen wenden.

Kautionszahlung stehen Ihnen zu. Da sie als neuer Vermieter in den alten Vertrag eintreten stehen Ihnen auch die damit verbundenen Sicherheitsleistungen als neuer Eigentümer zu. Kautionszahlung oder etwaige Bürgschaften muss der vor Vermieter an Sie abtreten. Es empfiehlt sich die Übergabe dieser Kaution oder Bürgschaften im Immobilien Kaufvertrag zu regeln. Andernfalls hat der Voreigentümer beim Kauf einer vermieteten Immobilie das Recht die Kaution zur Begleichung offener Forderungen zu verwenden, auch wenn das Mietverhältnis weiter anhält.

Kauf einer vermieteten Immobilie

Dieser Text soll einen ersten Einblick in das Thema geben. Bei Fragen ist ein Rechtsanwalt zurate zu ziehen. Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Er muss an die aktuellen tatsächlichen und rechtlichen anderen Anforderungen angepasst werden. Gern beraten wir Sie beim Kauf einer vermieteten Immobilie als Dekra zertifizierte Immobilienmakler.

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