Hausverkauf privat vs. Hausverkauf Makler Teil 1
Hausverkauf privat – der Kaufvertrag und die Abwicklung
Der Käufer für die Immobilie ist gefunden – mit oder ohne Makler haben Sie den passenden Immobilieninteressenten für Ihr Haus, ihre Wohnung gefunden. Nun stimmt der Makler, bzw. bei Hausverkauf privat Sie und der Käufer ab, bei welchem Notar der Kaufvertrag gemacht werden soll. Die Beurkundung wird also vereinbart.
Hausverkauf privat – der Notar
Der Notar ist ein neutraler Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer, der als Amtsperson zur Neutralität verpflichtet ist. Er soll einen ausgewogenen Kaufvertragsentwurf anfertigen, der den Vorstellungen und Wünschen der Vertragsparteien – sprich Ihnen und Ihren Käufern – entspricht. Der Vertrag muss dabei rechtlich ausgewogen sein und wird durch den Notar rechtlich abgesichert. Dabei kommt der Immobilienkauf bei Hausverkauf privat ebenso bei Hausverkauf Makler erst mit Unterzeichnung zustande.
Hausverkauf privat – Schriftform
Mündliche oder auch schriftliche Vorverträge berechtigen bei einer Immobilie – Haus, Wohnung, Grundstück – bzw. verpflichten zu quasi „Nichts“. Der Notarvertrag ist bei Grundstücksgeschäften vorgeschrieben, dass ein unmittelbarer Anspruch daraus hervorgeht. Daher ist es im Interesse der Käufer bei Hausverkauf privat aber auch der Verkäufer einen möglichst reibungslosen Ablauf beim Notar zu haben. Makler haben hier oft den Vorteil, dass Sie im Landkreis alle Notare kennen. Zum einen kriegen Sie relativ schnell Termine aber wissen auch um Vor- und Nachteilen der einzelnen Kanzleien. Zudem sind gewisse Formulierungen vorteilhaft für die eine oder andere Partei. In der Regel hat der Käufer die Wahl des Notariats bzw. es hat sich so eingebürgert bei Hausverkauf privat. Ein erfahrener Makler ist hier für Käufer und Verkäufer Hausverkauf privat bzw. mit Makler ein deutlicher Mehrwert. Für ihn ist ein Kaufvertrag ein „normales“ Rechtsgeschäft. Juristische Texte sind schwer zu lesen und können durch den Makler erläutert werden.
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