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Immobilien Makler bei Vermietung ? Warum Maklerbüro beauftragen? Teil 3

Immobilien Makler bei Vermietung – ImmoNuance Ihr Mehrwertmakler

Wie bereits Teil 1 & 2 unserer Serie „Immobilien Makler bei Vermietung“ aufgezeigt, iast die Vermietung und der Verkauf von Wohnungen, Häusern und Immobilien nicht mal einfach so gemacht. Neben der Markterfahrung gehört auch Equipment und Aus- und Weiterbildung. Ein erfahrener und kompetenter Immobilienmakler ist somit ein Mehrwert.

Weitere mögliche Fehler bei der Vermietung einer Immobilie wollen wir Ihnen aufzeigen.

Immobilien Makler bei Vermietung – der Grundriss – Fehler Nr. 2

Es gehört zu dem Beruf des Immobilienmaklers auch den Markt zu beobachten. So erleben wir immer wieder, dass Immobilien ohne einen vernünftigen Grundriss angeboten werden. Gerade im Zeitalter des Internets und Portalen wie Immobilienscout aber auch Immonet oder Immowelt sind Grundrisse und Fotos sinnvoll – gar unverzichtbar. So entscheiden sich viele Anbieter ganz auf den Grundriss zu verzichten, bzw. diesen „mal eben kurz“ abzufotografieren oder einzuscannen. Die Bauakte reicht ja.

Dabei ist der Grundriss ein ganz entscheidendes Element bei der Vermietung einer Wohnung weiß Immobilien Makler bei Vermietung ImmoNuance. Der Qualitätsverlust einer Anzeige ist immens. Der Mietinteressent muss sich bereits bei der Anzeige geistig einrichten können. Meist sind schon Möbel vorhanden und diese sollen passen. Wie und wo kann der Esstisch hin, wie und wo kann die Couch die gerade neu ist hin. Fotos und auch Grundrisse müssen also vorhanden sein.

Anbieter haben die Not von Privatanbietern erkannt und bieten so eine Optimierung der Grundrisse aus der Bauakte im Internet an. Gegen eine überschaubare Gebühr wird hier eine deutliche Verbesserung erreicht. Immobilien Makler bei Vermietung kennt die Immobilienoptimierung. ImmoNuance – Ihr Immobilienmakler bei Verkauf und Vermietung. Ob Aufmaß oder auch Grundrisserstellung. Geschäftsführer Florian von Stosch hat Architektur studiert und kennt die Kniffe und Tricks alte Grundrisse zu optimieren und ggf. neu zu zeichnen. Denn auch hier warten für den Privatanbieter gravierende Fehler. Oftmals erleben wir es, dass weder Grundriss noch Wohnflächenberechnung vorhanden ist. Sowohl die Raumgrößen als auch Besonderheiten der Immobilie können hier herausgearbeitet werden. Immobilien Makler bei Vermietung ein deutlicher Mehrwert.

 Immobilien Makler bei Vermietung – die lieben Überschriften

Einfamilienhaus mit Familiencharakter, Einfamilienhaus in Bestlage ….. u.v.m. so oder anders – die Überschrift Ihrer Anzeige soll ein Blickfang sein. Die Mietinteressenten sollen aufmerksam werden. Wie Sie am Ende des Tages aus der Anzeige Besichtigungstermine erzeugen wollen, sollen die Mietinteressenten aus der Überschrift Interesse gewinnen Ihre Anzeige weiterzulesen – oder eben auch nicht. Das genau gilt für die Annoncen in der Zeitung ebenso wie für Anzeigen im Internet. Immobilien Makler bei Vermietung ImmoNuance vertritt Ihre Mietwohnung bzw. Miethaus im Internet aber auch in den aktuellen Tageszeitungen um Ihre Vermietung ideal zu bewerben.

Ein Problem: für die Überschrift Ihrer Anzeige steht begrenzt Platz zur Verfügung. Es ist also dann Ihrer Aufgabe bzw. von Immobilien Makler bei Vermietung ImmoNuance in wenigen aber attraktiven Schlagwörtern die Highlights herauszuarbeiten. Kreative Überschriften sind oft erfolgreicher als trockene Abkürzungen.

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ImmoNuance ist Ihr Immobilien Makler bei Vermietung und Verkauf von Immobilien – ob Einfamilienhaus Rellingen oder Doppelhaushälfte Hamburg. Rufen Sie uns gern an und verabreden Sie einen unverbindlichen Termin für eine Immobilienberatung. Sie werden begeistert sein.

 

Mieterhöhung: Was tun, wenn Sie kommt

Mieterhöhung wann sind sie erlaubt?

Eigentlich sind Mieterhöhungen erlaubt, doch sind diese nicht immer rechtens. Der Vermieter hat vieles zu beachten, damit die Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben genügt. Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen und wann wird diese nicht wirksam?

Um diese Frage beantworten zu können, muss man bereits bei den Formalien anfangen. So darf zum Beispiel eine Mieterhöhung erst nach einem Jahr nach der vorangegangenen Mieterhöhung  ausgesprochen werden und darf auch erst 15 Monate danach in Kraft treten. Rechtens ist diese dann erst, wenn der Vermieter, oder eine bevollmächtigte Person, ein Schreiben an die Mieter der Wohnung geschickt hat und diese ihr Einverständnis erteilen. Dies muss nicht per Post erfolgen. Der Mieter erklärt sich als Einverstanden, wenn er zum ersten mal, die erhöhte Miete zahlt. Dies muss binnen zwei Monaten geschehen, ansonsten kann der Vermieter davon ausgehen, dass der Mieter nicht einverstanden ist und auf Zustimmung klagen.

Warum Mieterhöhung

Doch warum möchte der Vermieter überhaupt eine Mieterhöhung? Dies sollte ihnen auf jeden Fall, aus dem Mieterhöhungsschreiben deutlich werden. Denn der Vermieter ist bei solch einem Schreiben dazu verpflichtet, genau anzugeben, warum er die Miete erhöhen möchte. Richtig wäre, wenn er sich auf einen Örtlichen Mietspiegel beziehen würde, oder gar ein Gutachten von einem Sachverständiger vorlegen kann. So kann der Mieter am besten nachvollziehen, warum eine Mieterhöhung von Nöten ist. Aber Vorsicht auch beim Mietspiegel – denn die Werte in diesem sind „gedämpft. Die Vergleichsmiete ist wichtiger. Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass die Erhöhung nicht ins unermessliche gehen darf. In der Regel gilt, dass die Miete, innerhalb von drei Jahren- (Vorausgesetzt es handelt sich bei der Wohnung um keine Modernisierte)- nicht um mehr als einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden darf. In Schleswig-Holstein werden daher oft sogenannte Staffelmietverträge gemacht, da es die Mietpreisanpassung so gesehen nicht gibt. Für Mieter und Vermieter eine sauberer und rechtssichere Sache beim Mietvertrag.

Es gibt aber auch Sonderformen der Mieterhöhung. So können zum Beispiel Mieter und Vermieter, schon bei dem Abschluss des Mietvertrages vereinbaren, wann die Miete erhöht werden darf. Ein Beispiel dafür wäre die oben bereits erwähnte Staffelmiete. Das heißt die Miete darf regelmäßig in gleichen Abständen erhöht werden. Doch auch hier, darf sie die 20 Prozent Marke (15) in drei Jahren, nicht überschreiten. Aber auch ein so genannter Indexmietvertrag kann abgeschlossen werden. Dabei gilt dann, dass sich der Vermieter, an den Preisindex aller Privaten Haushalte in Deutschland halten muss, damit die Miete erhöht werden darf und dies dann nur einmal im Jahr.

Wenn es dennoch zu keiner Einigung, zwischen Mieter und Vermieter kommt, hat der Mieter das Recht, nach dem Erhalt der Mieterhöhungsschreibens, binnen zwei Monaten seine Kündigung einzureichen. Nach der Kündigung, tritt dann die Mieterhöhung natürlich nicht mehr in Kraft.

Mieterhöhung – was tun als Mieter – was tun als Vermieter

Immer wieder, werden bei Prüfungen von Mietverträgen, Mängel bei Mieterhöhungen entdeckt. Es kommt immer vor, dass Vermieter sich auf falsche Zahlen berufen, oder den Mietspiegel falsch anwenden. Man sollte sich immer bei den Nachbarn umhören, ob auch bei denen eine Mieterhöhung ansteht. Tut sie das nicht, kann die Mieterhöhung als Unwirksam gelten. Möchten Sie eine Mieterhöhung nicht akzeptieren, wenden sie sich gleich nach dem Erhalt des Schreibens, an Mietrechtsspezialisten und lassen sie sich beraten.

Auch als Vermieter ist es ratsam beim Aussprechen einer Mieterhöhung sich vorher beraten zu lassen. Kleine Fehler können hier fatale Folgen haben.

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Immonuance – Ihr Immobilienmakler berät Sie gern, wenn es um Vermietung von Häusern oder Wohnungen geht. Bei Verkauf und Vermietung helfen wir Ihnen als Ihr Immobilienprofi. Ob Mietverträge nach aktueller Rechtssprechung oder auch der fachgerechten Vermarktung von Immobilien – wir sind Ihr Mehrwert bei Vermietung und Verkauf in Hamburg, Kreis Pinneberg und Norddeutschland.