Schenken mit warmer Hand – Testament und Co. Teil 2

Geschenkt ist geschenkt – Schenken mit warmer Hand

Gründe um die Erfolge vorab zu regeln sind vielfältig. Aber Vorsicht …. Was weg ist, ist weg. Wer also seine Firma oder sein Haus überträgt, ist nicht mehr uneingeschränkt Herr in seinem Hause.

Schenken mit warmer Hand – Kann ich denn trotzdem weiter in meinem Haus wohnen?

Ihre individuellen Bedürfnisse sollen auch bei einer vorweggenommenen Erbfolge berücksichtigt werden. So lässt das deutsche Recht viele Möglichkeiten individuell zu planen, so dass gerade nicht weg ist weg gilt. Sie haben den Wunsch Ihr Haus weiterhin bewohnen zu können, bzw. Ihre Wohnung? Der Notar wird Ihnen das sogenannte Wohnungsrecht vorschlagen. Bei diesem Recht sind Sie dann berechtigt die Immobilie weiterhin zu bewohnen. Vermietung oder Verkauf ist hierbei allerdings ausgeschlissen. So können Sie ihre Immobilie oder einen Teil davon (beispielsweise eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus) weiter bewohnen. So können Sie Schenken mit warmer Hand.

Nießbrauch – Schenken mit warmer Hand

Beim Nießbrauch sind sowohl Vermietung und das eigenen Bewohnen gestattet. Der Verkauf ist aber weiterhin ausgeschlossen. Das heißt bei Schenken mit warmer Hand – ist die Immobilie vermietet und soll beispielsweise das Altenheim von den Mieterträgen gezahlt werden, so stehen Ihnen bei Nießbrauch auch diese Einnahmen zu.

Schenken mit warmer Hand  – der Übergabevertrag

Eine andere Möglichkeit ist sich mit dem sogenannten Übergabevertrag abzusichern. Dabei wird eine zu Lebzeiten zu zahlende Rente vereinbart. Hierbei kann auch eine Reallast im Grundbuch eingetragen werden um die Rentenzahlungsverpflichtung abzusichern. So kann also sicher geregelt werden, dass Sie als Schenker sich selbst gepflegt und versorgt wissen. Schenken mit warmer Hand – Ihr Notar kann Sie hierhingehen ausführlich beraten. Gern empfehlen wir Ihnen auch entsprechende Notariate.

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Zeit für Leben. Als Immobilienmakler sind wir immer wieder in die Lage versetzt mit älteren Menschen über erben und vererben zu sprechen. Soll das Haus zu lebzeiten verkauft werden? Soll es lieber vermietet werden? Was ist das Haus oder die Wohnung denn eigentlich wert? Fragen auf die wir die Antworten kennen. Grund genug sich vorher schlau zu machen. Vereinbaren Sie einen unabhängien Beratungstermin. Wir vermitteln Sie gern an erfahrene Notare, die Ihnen helfen Ihre Angelegenheit rechtzeitig sicher zu regeln.