Das Bestellerprinzip bei Kauf „Alle müssen zufrieden sein“

Das Bestellerprinzip bei Kauf – Artikel im Pinneberger Tageblatt Tipp Sontag 31.03.2019

Bei der Vermietung von Immobilien gilt es seit Juni 2015, nun soll es auch beim Immobilienverkauf eingeführt werden: Das Bestellerprinzip bei Kauf und Verkauf einer Immobilie.

Der Makler Florian von Stosch hat viele Facetten

HALSTENBEK Der Immobilienmakler Florian von Stosch ist ein Multitalent: Er ist Maurermeister, Diplom-Ingenieur der Architektur und DEKRA zertifizierter Immobilienbewerter. Er ist in Pinneberg aufgewachsen, kennt die Region genau und wendet dieses Wissen an, um Verkäufer und Käufer schnell  zusammenzubringen – fair und kompetent.

Das Bestellerprinzip bei Kauf – die Grunderwerbssteuer

„Deshalb stehe ich der aktuellen Debatte um das Das Bestellerprinzip bei Kauf  eher skeptisch gegenüber“, sagt der Makler. Derzeit wird bei einem Kauf die Courtage an den Makler vom Käufer gezahlt. „Sollte irgendwann der Verkäufer den Makler als Auftraggeber die Kosten tragen, dann wird er die sicherlich in Teilen auf den Verkaufspreis aufschlagen“, sagt von Stosch. Das Problem: Nach genau jenem Verkaufspreis bemessen sich Grunderwerbssteuer und Notargebühren – es könnte für den Käufer in Summe also teurer werden als bisher.

Das Bestellerprinzip bei Kauf – warum nicht einfach teilen

„Das fairste wäre wohl, wenn sich Käufer und Verkäufer die Dienstleistungen des Maklers teilen“, meint von Stosch, dessen Credo ist, beide Seiten glücklich zu machen. „Schließlich ist ein Immobilienkauf für die meisten die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens.“ Der Fachmann weiß, dass mit so einem Geschäft viel mehr verbunden ist als nur vier Wände und ein Dach über dem Kopf. „Ein Zuhause ist immer mit Emotionen und Gefühl verbunden“, weiß der Immobilienmakler von Stosch. Es ist der Ort, an dem schöne Stunden verbracht werden, wo die Kinder groß werden und wo Freunde zu Gast sind. „Deshalb habe ich auch den Slogan ‚Zeit für Leben’ gewählt, denn genau dafür sorge ich“, sagt er. Sein Ziel geht weit über einen sauberen Vertragsabschluss hinaus: Er ist erst dann zufrieden, wenn es seine Kunden auch sind.

Das Bestellerprinzip bei Kauf – Mehrwertmakler

Und der Erfolg seines Unternehmens in den vergangenen Jahren gibt ihm Recht. Ein Pluspunkt: Florian von Stosch schätzt ehrliche Worte und Bewertungen – und lebt den hanseatischen Grundsatz, dass ein Handschlag ebenso bindend ist wie eine Unterschrift. „Ab und an nehme ich auch mal die Rollen anderer am Immobilienkauf beteiligter Parteien ein“, sagt der Makler. Etwa wenn er sich schon vor dem Notartermin mit Käufern und Verkäufern zusammensetzt, um den Kaufvertrag durchzugehen. „Das sollte ein guter Notar auch machen – aber ich versuche, den Druck zu nehmen, der bei dem Termin auf den Beteiligten liegt.

Telefonisch steht Florian von Stosch Interessenten unter (04101) 68364 zur Verfügung. Auf der Internetseite ist zudem das Angebot der Objekte zu sehen, die zum Verkauf oder zur Vermietung stehen und durch von Stosch betreut werden.

www.von-stosch.de

 

Das Bestellerprinzip bei Kauf

Florian von Stosch steht für zentrale Werte wie Offenheit, Ehrlichkeit und Verbindlichkeit.

Was sind die Folgen des Bestellerprinzip bei Kauf? Tabellarisch einmal Vor- und Nachteile bzw. Risiken für die Einführung des Bestellerprinzip bei Kauf.

Vorteile Das Bestellerprinzip bei Kauf

Für Mieter/ Käufer

– Wohnungsangebote sind provisionsfrei

 

Für Vermieter/ Verkäufer

– Der Immobilienmakler ist nur Ihnen verpflichtet

– Mehr Nachfrage von Interessenten

– bessere Verhandlungs-Position

 

Für den Immobilienmakler

– Nur ein Vertragspartner (Vermieter)

– Mehr Nachfrage von Interessenten

– Wegfall der Widerrufbelehrung für Mieter

– Wegfall Nachweisbestätigung für Mieter

– Verträge bedürfen der Schriftform

– Marktbereinigung in der Maklerbranche

 

Nachteile bzw. Risiken Das Bestellerprinzip bei Kauf

Für Mieter oder Käufer

– Verkäufer werden Maklerprovisionen einpreisen – Staat provoziert somit Preissteigerungen

– Das heißt höhere Mieten bzw. höhere Kaufpreise sind die Folge. Aber auch – schlechtere Vertrags-Bedingungen bzw. Verlust der Vertragsfreiheit.

– weniger Immobilienangebote im Internet – seit Einführung des Bestellerprinzip für Mietwohnungen hat sich das Internetangebot um ca. 40% reduziert. Viele Immobilien werden einfach unter der Hand vermietet.

– Verlust des Maklers als „Fürsprecher“ Käufer bzw. Mieter sind auf sich alleine gestellt, wenn sie keinen Makler mehr beauftragen können – die Beratung bleibt ggf. aus. Der Käufer ist im Ankaufsprozess völlig auf sich alleine gestellt. Denn das Bestellerprinzip hätte zur Folge, dass der Kaufinteressent vom Makler keine Beratungsleistung verlangen könnte, da ihm gesetzlich verboten wird, mit dem Interessenten einen Vertrag abzuschließen. So würde der Immobilienmakler auf Seite des Verkäufers stehen und entsprechend ihn primär beraten. Dies kann nicht gewollt sein, zumal der Verkaufsprozess von zahlreichen Fachfragen flankiert ist, die einen hohen Sachverstand des Maklers erfordern. Das Bestellerprinzip widerspricht daher der staatlichen Aufgabe, Verbraucher zu schützen und nicht schutzlos zu stellen.

– Durch die höheren Preise verdient der Staat an der höheren Grunderwerbsteuer mit Bundesländer könnten nach Wegfall der Käuferprovision die Grunderwerbsteuer erhöhen

– schlechtere Chancen für „Problemmieter“

– keine Markt- und Kostentransparenz

 

Für Vermiete oder Verkäufer

– Kostet Vermittlungs-Provision

– schlechtere Bewerber-Qualität

– Verlust der Vertragsfreiheit

– ohne Makler mehr Arbeit

– ohne Makler hohes Risiko

 

Für den Makler

– Weniger Aufträge (Umsatzverlust)

– Das Bestellerprinzip für Kaufimmobilien verletzt die Berufs- und Vertragsfreiheit der Makler

– Frage der Gerechtigkeit: In Deutschland wird die Provision bereits überwiegend geteilt