Qualität des Maklers
Bund will für Makler und Verwalter eine Berufszulassung regeln. Der Referentenentwurf liegt vor. Die Qualität des Maklers bzw. Verwalters soll dabei neu geregelt werden. Es soll in Zukunft ein Sachkundenachweis erforderlich werden. Bereits am 1.1.2016 soll das Gesetzt in Kraft treten.
Qualität des Maklers – der Sachkundenachweis
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt in dem künftig alle Immobilienverwalter und Makler einen Sachkundenachweis vorlegen müssen um die Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Es sollen also Berufszulassungsregelungen für Gewerbliche geregelt werden.
Qualität des Maklers – die drei Eckpunkte
Für Makler wie auch für Verwalter soll dabei gelten, dass sie in Zukunft einen Sachkundenachweis, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Vermögensschadenshaftpflicht vorlegen müssen. Die Regeln sollen hierbei für Gewerbetreibende gelten. So soll die Qualität des Maklers angehoben bzw. gesichert werden. Dabei haftet der Makler bzw. Verwalter für beschäftigtes Personal selbst. Er soll seine Mitarbeiter auf Qualifikation und Zuverlässigkeit selbstständig überprüfen. Dabei sollen auch Zertifikate oder Abschlüsse privater Bildungsträger gelten. Zudem soll es eine „Alte-Hasen-Regelung“ geben. Verwalter oder Makler die mindestens 6 Jahre ununterbrochen selbstständig sein, sollen von der Sachkundeprüfung ausgenommen werden.
Qualität des Maklers und Verwalter
Die Reglungen sollen für Makler und Verwalter gleichermaßen gelten. Jetzt soll der Referentenentwurf das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Hierbei sind dann selbstverständlich noch Änderungen möglich. Es ist aber nach momentanem Stand der Dinge davon auszugehen, dass das Gesetzt bereits zum 1.1.2016 in Kraft tritt.
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