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Haus – Zuhause finden Sie mit ImmoNuance – Haus verkaufen Sie mit ImmoNuance – Ihr Immobilienmakler

Haus oder Wohnung – Immobilien im Trend der Zeit

Ein Haus grob gesprochen, ist ein Gebäude in den Menschen leben oder arbeiten können. Ob Wohngebäude oder Geschäftsgebäude und kann Heim oder Arbeitsplatz sein.

Es gibt dabei verschiedenste Haustypen. Ob Reihenhaus Halstenbek, Doppelhaushälfte Schenefeld, Einfamilienhaus Rellingen, Hochhaus Pinneberg, Mehrfamilienhaus Hamburg oder auch Bauernhaus Ellerbek. Auch werden weitere Unterteilungen in z.B. Bungalow oder nach energetischem Standard gemacht, z.B. Passivhaus oder Niedrigenergiehaus.

Die Begrifflichkeit

Der Begriff wird in der Umgangssprache bei Gebäuden mit Wohnfunktion gebraucht. Wohnimmobilien sind gerade am heutigen Markt sehr gefragt. Die Angst vor Inflation aber auch niedrige Zinsen sind dafür zu nennende Gründe, das Käufer Immobilien zum Kauf suchen.

Im Althochdeutschen heißt „hus“  ursprünglich „das Bedeckende“. Es kommt aus dem indogermanischen und hat in seiner Grundbedeutung „Schutz“ geheißen. Auch ist der Begriff Hütte oder Hut von dem Ursprungsbegriff abgeleitet.

Rechtliche gesehen gibt es heute immer noch den Begriff des Hausrechts. So kann der Eigentümer das Eigentum und den Besitz über seine Immobilie haben. Dieses war bereits im römischen Recht verankert.

Haus  – Verkauf und Vermietung

Eine Immobilie verkaufen? Eine Wohnung vermieten. Jemand anderer sucht genau so ein Zuhause. Ein Heim für sich und seine Familie und Sie als Verkäufer der Immobilie trennen sich von dieser. Eine Immobilie hat für seine Eigentümer eine hohe Bedeutung. Schließlich verkauft oder kauft man ja mal nicht eben so eine Immobilie. Ein Zuhause hat neben den emotionalen Werten auch einen erheblichen finanziellen Wert. Und das egal ob ein Handwerkerhaus oder doch ein Neubau mit allen technischen und baukonstruktiven Finessen wissen wir von ImmoNuance – Ihr Immobilienmakler. Wir wissen, dass Sie uns ihren größten finanziellen „Schatz“ anvertrauen, wenn Sie uns beauftragen Ihr Haus zu verkaufen.

Immobilie verkaufen – wie mache ich das richtig?

Die eigene Immobilie ist dann doch meistens der größte Vermögenswert einer Familie. Ob wegen Scheidung, beruflichen Wechsel in eine andere Stadt oder aus Altersgründen – ein Haus verkaufen ist eine große Entscheidung. Man will nicht unter Wert verkaufen und doch muss alles zeitlich mit geplant werden.

Sie sollten sich daher ausführlich über Möglichkeiten und Optionen informieren. Die unabhängige Immobilienberatung von ImmoNuance ist beim Plan Ihr Haus zu verkaufen der erste richtige Schritt. Sie wollen kein Geld verschenken? Richtig!

Genau deshalb ist Hausverkauf von heute eine Wissenschaft für sich. Professionelle Hilfe ist unabdingbar. Ein Haus verkauft man nicht mal eben so. Käufer oder Kaufinteressenten können Ihr Objekt dank Internet parallel zu anderen Häusern vergleichen. Sachverständige in der Kaufberatung sind heute fast schon obligatorisch. Und wenn kein Sachverständiger, dann wird der Kaufinteressent einen Kaufratgeber zur Hand haben. Fragen auf die Sie als Verkäufer antworten kennen sollten und müssen. Ihre Immobilie wird auf Herz und Nieren geprüft. Eine falsche Bewertung fliegt neben verdeckten Mängeln – von denen Sie meist selbst nichts wussten – auf. So ist auch die Qualität des Immobilienmaklers entscheidend! Sprechen Sie persönlich mit verschiedenen Maklern. Ein guter Makler wird entsprechendes Fachwissen und Markterfahrung haben. Auch von Baukonstruktion, energetischer Modernisierung oder Anschlussfinanzierung.

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ImmoNuance – Ihr Immobilienmakler für Hamburg, Kreis Pinneberg und Norddeutschland. Wir verkaufen erfolgreich Ihr Haus. Von A wie Analyse bis Z wie Zufriedenheit sind wir Ihr Ansprechpartner.

 

Mieterhöhung: Was tun, wenn Sie kommt

Mieterhöhung wann sind sie erlaubt?

Eigentlich sind Mieterhöhungen erlaubt, doch sind diese nicht immer rechtens. Der Vermieter hat vieles zu beachten, damit die Erhöhung den gesetzlichen Vorgaben genügt. Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen und wann wird diese nicht wirksam?

Um diese Frage beantworten zu können, muss man bereits bei den Formalien anfangen. So darf zum Beispiel eine Mieterhöhung erst nach einem Jahr nach der vorangegangenen Mieterhöhung  ausgesprochen werden und darf auch erst 15 Monate danach in Kraft treten. Rechtens ist diese dann erst, wenn der Vermieter, oder eine bevollmächtigte Person, ein Schreiben an die Mieter der Wohnung geschickt hat und diese ihr Einverständnis erteilen. Dies muss nicht per Post erfolgen. Der Mieter erklärt sich als Einverstanden, wenn er zum ersten mal, die erhöhte Miete zahlt. Dies muss binnen zwei Monaten geschehen, ansonsten kann der Vermieter davon ausgehen, dass der Mieter nicht einverstanden ist und auf Zustimmung klagen.

Warum Mieterhöhung

Doch warum möchte der Vermieter überhaupt eine Mieterhöhung? Dies sollte ihnen auf jeden Fall, aus dem Mieterhöhungsschreiben deutlich werden. Denn der Vermieter ist bei solch einem Schreiben dazu verpflichtet, genau anzugeben, warum er die Miete erhöhen möchte. Richtig wäre, wenn er sich auf einen Örtlichen Mietspiegel beziehen würde, oder gar ein Gutachten von einem Sachverständiger vorlegen kann. So kann der Mieter am besten nachvollziehen, warum eine Mieterhöhung von Nöten ist. Aber Vorsicht auch beim Mietspiegel – denn die Werte in diesem sind „gedämpft. Die Vergleichsmiete ist wichtiger. Wichtig ist auch, darauf zu achten, dass die Erhöhung nicht ins unermessliche gehen darf. In der Regel gilt, dass die Miete, innerhalb von drei Jahren- (Vorausgesetzt es handelt sich bei der Wohnung um keine Modernisierte)- nicht um mehr als einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden darf. In Schleswig-Holstein werden daher oft sogenannte Staffelmietverträge gemacht, da es die Mietpreisanpassung so gesehen nicht gibt. Für Mieter und Vermieter eine sauberer und rechtssichere Sache beim Mietvertrag.

Es gibt aber auch Sonderformen der Mieterhöhung. So können zum Beispiel Mieter und Vermieter, schon bei dem Abschluss des Mietvertrages vereinbaren, wann die Miete erhöht werden darf. Ein Beispiel dafür wäre die oben bereits erwähnte Staffelmiete. Das heißt die Miete darf regelmäßig in gleichen Abständen erhöht werden. Doch auch hier, darf sie die 20 Prozent Marke (15) in drei Jahren, nicht überschreiten. Aber auch ein so genannter Indexmietvertrag kann abgeschlossen werden. Dabei gilt dann, dass sich der Vermieter, an den Preisindex aller Privaten Haushalte in Deutschland halten muss, damit die Miete erhöht werden darf und dies dann nur einmal im Jahr.

Wenn es dennoch zu keiner Einigung, zwischen Mieter und Vermieter kommt, hat der Mieter das Recht, nach dem Erhalt der Mieterhöhungsschreibens, binnen zwei Monaten seine Kündigung einzureichen. Nach der Kündigung, tritt dann die Mieterhöhung natürlich nicht mehr in Kraft.

Mieterhöhung – was tun als Mieter – was tun als Vermieter

Immer wieder, werden bei Prüfungen von Mietverträgen, Mängel bei Mieterhöhungen entdeckt. Es kommt immer vor, dass Vermieter sich auf falsche Zahlen berufen, oder den Mietspiegel falsch anwenden. Man sollte sich immer bei den Nachbarn umhören, ob auch bei denen eine Mieterhöhung ansteht. Tut sie das nicht, kann die Mieterhöhung als Unwirksam gelten. Möchten Sie eine Mieterhöhung nicht akzeptieren, wenden sie sich gleich nach dem Erhalt des Schreibens, an Mietrechtsspezialisten und lassen sie sich beraten.

Auch als Vermieter ist es ratsam beim Aussprechen einer Mieterhöhung sich vorher beraten zu lassen. Kleine Fehler können hier fatale Folgen haben.

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Immonuance – Ihr Immobilienmakler berät Sie gern, wenn es um Vermietung von Häusern oder Wohnungen geht. Bei Verkauf und Vermietung helfen wir Ihnen als Ihr Immobilienprofi. Ob Mietverträge nach aktueller Rechtssprechung oder auch der fachgerechten Vermarktung von Immobilien – wir sind Ihr Mehrwert bei Vermietung und Verkauf in Hamburg, Kreis Pinneberg und Norddeutschland.