Zweitwohnungssteuer: Muss ich die zahlen?

Wieso weshalb warum – die Zweitwohnungssteuer

Mann hat gerade einen Studienplatz gefunden und zieht dafür in eine andere Stadt, in ein WG-Zimmer oder sonstiges, der Hauptwohnsitz bleibt aber bei den Eltern. Das wird teuer. Denn mittlerweile, verlangen viele Städte auch von Studenten, eine Zweitwohnsitzsteuer. Wie hoch diese letztendlich ausfällt, kann jede Kommunen selber festlegen.

Man möchte anfangen zu studieren und endlich alleine wohnen, für viele Studenten der Start ins Erwachsene Leben. Sie ziehen aus, ihr Hauptwohnsitz bleibt aber bei den Eltern bestehen, aus versicherungstechnischen Gründen, weil die meisten Studenten, in den Semesterferien in ihre Heimat zurückkommen und nur ungern ihre Zeit, mit Behörden Gängen „verschwenden“ möchten. „Doch so leicht, soll es den Studenten nicht gemacht werden. In den meisten Großstädten wird jetzt eine Zweitwohnsitzsteuer fällig, da den Kommunen sonst eine Menge Geld durch die Lappen geht.“ – so Studentin A. Herzog über die Zweitwohnungssteuer.

Es geht darum, dass die Kommune für jeden, der in der Gemeinde gemeldet ist, einen Steuerausgleich erhält. Da dies aber nicht für die, mit einem Zweitwohnsitz gilt, diese aber trotzdem öffentliche Einrichtungen, wie Schwimmbäder oder Bücherhallen benutzen, und diese auch unterhalten werden müssen, haben sich die Großstädte für eine Zweitwohnsitzsteuer entschieden – die sog. Zweitwohnungssteuer.

Zweitwohnungssteuer – die Höhe

Wie hoch diese Steuer letzten Endes ausfällt, darf die Kommune entscheiden, auch wann sie fällig wird. Berechnungsgrundlage, ist dabei aber immer die Jahresnettokaltmiete. Überdies hinaus, kommt es auch immer noch auf die jeweilige Stadt an und wie hoch ihr Steuersatz angelegt ist.

Immer wieder wird sich in den Städten darüber gestritten, was überhaupt als Zweitwohnsitz gilt? Manche sagen, jeder geschlossene Raum, der zum Schlafen genutzt wird. Andere sind der Meinung, als Zweitwohnsitz, sollte man nur Wohneinheiten, mit Kochnische und Bad betrachten. In manchen Gemeinden werden dabei, sogar für Bloghütten und ähnliches Steuern verlangt. So ist man sich noch nicht in allen Städten über die Definition eines Zweitwohnsitzes einig.

Von der Zweitwohnsitzsteuer, sind bis jetzt nur Menschen ausgeschlossen, die im Altenheim leben, Berufspendler die Verheiratet sind und Geringverdiener, mit einer Jahreseinkunft bis zu 25.000 Euro.

Studenten gehören leider nicht dazu.

Zweitwohnungssteuern – Argumente auch bei Ferienwohnungen

Auch wird die Zweitwohnungssteuer für Selbstnutzer von Ferienwohnungen fällig. Gerade in St. Peter-Ording oder auf Sylt. Man schafft sich Eigentum am Meer an und möchte diese selbst nutzen. Dann sind diese auch mit einer Zweitwohnungssteuer belegt.

Steuern sind nie beliebt. Von daher trifft auch die Zweitwohnungssteuer meistens nicht auf Zuspruch. Argumente gegen die Steuer sind sicherlich, dass die Zweitwohnungssteuer ursprünglich den Luxus besteuern sollte, den ein weiteres Objekt neben den Hauptwohnsitz darstellt.

Dadurch das aber Berufspendler und auch Lehrlinge und Studenten besteuert werden ist die Zweitwohnungssteuer auf einmal berufsbedingt nicht mehr auf den ursprünglichen Zweck gehalten. Aber auch Ferienorte verlieren aufgrund der Hohen Zweitwohnungssteuer an Attraktivität. Die Gesamtkosten werden von Wohnungskäufern von Ferienwohnungen betrachtet – dazu zählt auch die Zweitwohnungssteuer.  Zudem steht in der Kritik, dass diese zusätzlichen Einnahmen gerade bei Ferienwohnungen nicht zur Erhöhung des touristischen Wertes benutzt werden. Eigentümer von Ferienwohnungen aber auch Pendler tragen ja auch schon zum Erhalt der Bausubstanz bei und lassen Geld vor Ort zur Lebenserhaltung.

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