Verschlagwortet: Vermietung Wohnung

Die Wohnfläche – Fragen über Fragen

Die Wohnfläche und deren Berechnung – immer wieder tauchen Fragen dazu auf

In jedem Kauf- oder Mietvertrag stehen oft die Quadratmeter einer Immobilie, jedoch gibt es immer wieder Unterschiede, die festgestellt werden. Der Unterschied besteht in der Wohnfläche und der Größe, die angegeben wird. Diese Unterschiede sind gerade bei einem Kauf oder bei der Miete einer Immobilie sehr wichtig zu wissen. Wie können Sie sich davor schützen, nicht zu viel zu bezahlen? Eigentlich gibt es eine Wohnflächenverordnung, die aber nicht überall anwendbar ist. Sie gilt im Großen und Ganzen für Neubauten und den geförderten Wohnungsbau. Bei Bestandsimmobilien kommt diese jedoch oft nicht zum Tragen.

Die Definition: Die Wohnfläche

Es gibt verschiedene Auslegungsvarianten für die Berechnung. Im Endeffekt zählt jene Fläche als richtige Wohnfläche, welche bewohnt werden kann. Hierbei hat es jedoch auch schon unterschiedliche gerichtliche Verfügungen gegeben. Die Berechnung der m² ist also stets individuell. Zur Berechnung werden vier verschiedene Methoden angewendet. Diese vier Berechnungsmethoden weisen vier verschiedene Endsummen auf. Somit ist die richtige Wohnfläche wieder nicht eindeutig geklärt.

Um diese Berechnungen durchzuführen, gilt es zu beachten, ob beispielsweise Folgendes vorhanden ist:

  • ein Wintergarten,
  • ein Balkon,
  • eine Loggia,
  • ein Schwimmbad
  • eine Dachterrasse

Diese werden in vielen Fällen nur teilweise oder gar nicht zu den jeweiligen Wohnflächen zugerechnet. Keine der Berechnungsvarianten aber lässt eindeutig eine Wohnfläche berechnen. Wichtig hierbei ist es nun, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der die Methoden zur Berechnung und auch die Rechtsordnungen kennt. Von Stosch Immobilien ist hier der richtige Ansprechpartner. Florian Von Stosch ist Ihnen gerne mit seiner Expertise behilflich. Ein gutes Beispiel für eine Berechnung ist eine Immobilie mit einem Balkon von 6 m². Dieser Balkon ist nicht bewohnbar und besitzt somit keinen Wohnwert. Ist dieser Balkon hingegen größer in ruhiger, sonniger Lage, stellt dieser Balkon in jedem Falle einen Wohnwert dar. Hierzu ist also die Größe und Lage des Balkons zu berücksichtigen, ob dieser Wohnwert enthält, weil er genutzt werden kann. Diese und noch viele weitere Details in der Berechnung der Wohnfläche kennt Ihr Immobilienmakler, der Sie jederzeit gut berät.

Wohnfläche

Wohnfläche Junge Frau mit Zollstock als Heimwerker bei Renovierung in einem neuen Haus Messung Wohnfläche Adobe Stock Standard Lizenz 326652714 Robert Kneschke

So können Sie einfach die richtige Wohnfläche prüfen

Möchten Sie jetzt die Wohnfläche eines Hauses berechnen, ist es am besten, die Maße dieses Hauses zu berechnen. Weist ein Haus ein Außenmaß von 9 × 10 Metern aus, bedeutet das, dass die Wohnfläche 90 m² beträgt. Davon werden ca. 20 % abgezogen, um auf die richtige Wohnfläche zu kommen. Dieser Abzug erfolgt für Mauern und bei mehreren Geschossen für das Stiegenhaus. Wird nun ein ausgebautes Dachgeschoss mit eingerechnet, muss hier nochmals ein Abzug stattfinden, da ein ausgebautes Dachgeschoss immer Abschrägungen an den Wänden aufweist. Je nach Höhe des Kniestocks variieren die Abzüge individuell. Mit dieser Regel kann man sich jedoch zumindest ein ungefähres Bild über die vorhandenen Quadratmeter einer Immobilie machen.

Durch immer wiederkehrende Streitfälle betreffend der richtigen Wohnfläche sollte deswegen immer ein Fachmann zur Berechnung  hinzugezogen werden. Florian von Stosch übernimmt jederzeit für Sie die Bewertung der richtigen Wohnfläche. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie verkaufen, kaufen oder mieten möchten. Die Berechnung der richtigen Größe einer Immobilie schützt Sie vor finanziellem Verlust und erspart Ihnen viel Kummer oder auch Ärger. Mittels moderner technischer Geräte und dem Wissen der Rechtsprechung im Bereich Wohnflächen kann Ihr Immobilienmakler Ihnen die richtige Wohnfläche berechnen. www.von-stosch.de

Nebenkostenabrechnung – Vertrauen ist gut … Kontrolle besser. Machen Sie es richtig

Nebenkostenabrechnung – der Mieter

Immer im Frühjahr bekommen Millionen von Mieter Ihre Nebenkostenabrechnung durch den Verwalter bzw. den Vermieter zugestellt. Gerade bei den Heizkosten und der Warmwasseraufbereitung kommt es oft zu heftigen Nachzahlungen. Streit ist quasi zwischen Vermieter und Mieter vorprogrammiert. Ein Grund mehr, warum wir Ihnen einige Tipps rund um das Thema Nebenkostenabrechnung geben wollen.

Nebenkostenabrechnung und der Mietvertrag

Der Mietvertrag regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bei einer Wohnung und bei einem Haus. Im Mietvertrag wird die sogenannte Kaltmiete vereinbart. Die Warmmiete dagegen umfasst aber die Kaltmiete zzgl. aller umlegbarer Nebenkosten.

Hierbei unterscheidet man die kalten Nebenkosten wie Fahrstuhl, Steuern oder auch Müll und die sogenannten warmen Nebenkosten für Heizung oder Warmwasser. Als Vermieter sind Sie mit Klauseln wie „Nebenkosten am Jahresende laut Abrechnung“ in keinster Weise geschützt. Solche Formulierungen sind schlichtweg ungültig. Mieter müssen diese nur zahlen, wenn diese auch im Mietvertrag geregelt sind. Als Vermieter aber auch als Mieter sollten Sie so darauf achten, dass diese im Mietvertrag gelistet sind. Als erfahrener Immobilienmakler im Bereich Immobilienverkauf und Vermietung helfen wir Ihnen gern bei der Gestaltung eines Fairen Mietvertrages.

Die Nebenkostenaufstellung

Die Nebenkostenabrechnung erfolgt einmal im Jahr. Hierbei werden die Vorauszahlungen den tatsächlichen Verbräuchen gegenübergestellt. Somit erhält der Mieter dann Geld zurück bzw. hat eine Nachzahlung. Für beide Parteien ist ein realistischer Nebenkostenabschlag vorteilhaft.

Der Vermieter hat für die Nebenkostenabrechnung zwölf Monate Zeit. Andernfalls kann der Mieter die Nachzahlung verweigern bzw. durchaus auch die Vorauszahlungen bis zur Klärung im Streitfall stoppen. So sollten Mieter und Vermieter die Nebenkostenabrechnung genau prüfen. Als Mieter haben Sie das Recht bei berechtigten Zweifeln Einblick in die Unterlagen zu fordern. Nachzahlungen müssten innerhalb von vier Wochen bezahlt werden, falls keine Beanstandungen vorliegen.

Nebenkostenabrechnung – die Berechnung

Meist erfolgt sie nach der Größe der Wohnung, der Personenanzahl oder dem Verbrauch. In der Regel enthält der Mietvertrag die Regelung wie abgerechnet wird. Falls dieses nicht der Fall ist, muss nach Wohnungsgröße abgerechnet werden.

Hierbei bilden die Heizkosten die Ausnahme. Sowohl Heizung als auch Warmwasser werden in der Nebenkostenabrechnung nach der gesetzlichen Heizkostenverordnung mindestens zu 50% aber maximal 70% nach dem Verbrauch berechnet werden. Der Rest muss über Wohnungsgröße bzw. Personenzahl ermittelt werden. Hierbei bedienen sich Vermieter sogenannten Ablesefirmen. Diese sind auf die Heizungsabrechnung spezialisiert. Dem Mieter darf bei Auszug während einer Abrechnungsperiode natürlich nur anteilig das Jahr in Rechnung gestellt werden.

Nebenkostenabrechnung – Vermieter vermeiden Fehler

Als Vermieter machen Rechtsstreitigkeiten keinen Spaß. Natürlich muss aber der Mieter auch korrekt seine Nebenkosten bezahlen. Daher ist es im Interesse des Vermieters, dass die Nebenkostenabrechnung von Anfang an richtig ist. Daher achten Sie als Vermieter darauf, dass die Nebenkostenabrechnung folgende Punkte enthält:

Den genauen Abrechnungszeitraum, die Zusammenstellung aller Betriebskosten, Angaben über den entsprechenden Verteilungsschlüssel, die Verteilung der Betriebskostenanteile auf den jeweiligen Mieter, Angaben über die Gutschrift bzw. den Nachzahlungsbetrag und eine Aufstellung der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen. Es macht Sinn als Vermieter, wenn man nicht direkt aus dem Immobilienbereich professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die rechtlichen Änderungen aber auch die Konsequenzen aus etwaigen Streitigkeiten machen professionelle Hilfe empfehlenswert.

So schafft auch hier Transparenz Klarheit. Eine richtige, inhaltlich aber auch rechnerisch richtige Abrechnung die „lesbar“ für den Mieter ist – für die der Vermieter verantwortlich ist – verkürzt die Zeit, die der Mieter zur etwaigen Nachzahlung hat und gerade die Nebenkostenabrechnung stärkt auch das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, wenn diese sauber gefasst ist.

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Von Stosch Immobilien ist Ihr Immobilienmakler im Kreis Pinneberg und Hamburg. Ob Verkauf von Immobilien oder die Vermietung. Wir begleiten Sie bei Ihrem Immobilienprojekt. Stellen Sie uns auf die Probe. Sie werden begeistert sein. www.von-stosch.de

Pinneberg Grundbesitz Teil 1

Pinneberg Grundbesitz Warum einen Makler beauftragen

Braucht man einen Makler um seine Immobilie zu vermieten bzw. zu verkaufen? Wohl eine Frage, die sich viele Eigentümer heute stellen, wenn Sie aus welchem Grund auch immer Ihr Haus oder Ihre Wohnung bzw. Ihr Grundstück verkaufen wollen. Ein Immobilienmakler für Pinneberg Grundbesitz soll ein Mehrwert für den Eigentümer sein. So ist es sicher ersteimal wichtig, welche Aufgabe ein Makler übernimmt. Von Stosch Immobilien fällt hier schon aus der Rolle, da wir als Immobilienmakler eine Gesamtdienstleistung erzeugen. Wir kümmern uns um Ihre Immobilie als wäre es unsere eigene. Mit Fairness und Sachverstand betreuen wir Sie beim Verkauf oder der Vermietung Ihres Pinneberg Grundbesitz.

Pinneberg Grundbesitz – die Aufgaben des Immobilienmaklers

Wenn Sie uns den Auftrag erteilen Ihre Immobilie zu verkaufen wissen wir, dass Sie uns einen – wenn nicht den – größten Vermögensgegenstand anvertrauen, den Sie haben. Es ist also mit einem Treuhandauftrag gleich zu setzen. Es geht zum einen um sehr viel Geld aber zum anderen auch um ein Zuhause einer Familie. Ob Scheidung, Berufswechsel oder aus Altersgründen – Sie haben sich reiflich überlegt Ihren Pinneberg Grundbesitz zu veräußern. Es kann also gar nicht ausreichend sein, die Aufgabe eines kompetenten Immobilienmaklers auf den Verkauf zu reduzieren. Immobilienmakler ist mehr als Verkauf Pinneberg Grundbesitz bzw. Vermietung.

Pinneberg Grundbesitz – der qualifizierte Makler

Ein qualifizierter Immobilienmakler übernimmt also bei Pinneberg Grundbesitz die gesamte Dienstleistung. Dabei ist die komplette Verkaufsabwicklung bis zur Übergabe und darüber hinaus gemeint. Fangen wir vielleicht von vorne an: Ein Immobilienmakler muss bei Verkauf bzw. Vermietung von Pinneberg Grundbesitz also je nach Art der Immobilie die entsprechende Vermarktungsstrategie festlegen. Nur so kann die Immobilie in einem angemessenen Zeitraum verkauft werden. Fragen von Verkäufer Pinneberg Grundbesitz bzw. auch Kaufinteressent der Immobilie müssen eindeutig geklärt werden. Nur so kommt man zu einem erfolgreichen Verkaufsabschluss der Immobilie. Ob Einfamilienhaus verkaufen oder Villa Pinneberg verkaufen, ob Etagenwohnung vermieten oder Reihenhaus Rellingen verkaufen – jede Immobilie ist individuell und muss von A wie Analyse bis Z wie Zufriedenheit begleitet werden.

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von Stosch Immobilien ist Ihr Immobilienmakler für Pinneberg Grundbesitz. Von Stosch – Zeit für Leben.

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immobilien zum verkauf – der Käufer und die Bedenken

Ein gutes Geschäft ist, wenn beide Seiten lächeln. Unsere Aufgabe als Immobilienmakler in der Region Pinneberg ist es Immobilien zu verkaufen bzw. zu vermieten. Es hört sich einfach an? Braucht man dafür einen Profi? Warum hat sich der Markt um den Immobilienverkauf sein zig Jahren etabliert, wenn man ihn nicht bräuchte? Genau – ein kompetenter Immobilienmakler ist für Sie als Verkäufer beim immobilien zum verkauf ein deutlicher Mehrwert. Ob fachgerechte Bewertung oder auch Inserate und Fotos, Grundrissaufbereitung oder Notartermin. Ein Makler mit hoher Fachkompetenz und entsprechenden Wissen bietet Ihnen als Immobilien Verkäufer eine Flexibilität. Zumal er Sie in der Regel nichts kostet. Warum also auf Vorteile beim immobilien zum verkauf Plan verzichten. Warum Ihren Mehrwert ausschlagen?

immobilien zum verkauf – die Interessenten

Was ist mit den Interessenten? Beim Hausverkauf bzw. Wohnungsverkauf stellen Kaufinteressenten in der Regel auch Detailfragen oder auch Fragen darüber hinaus. Ob energetische Sanierung oder der zweite Termin mit dem Gutachter – ein Immobilienmakler sollte gerade hier die Signale richtig deuten und Antworten auf die Fragen haben. Nur so wird immobilien zum verkauf erfolgreich abgewickelt. Dann sollte der Kaufvertrag zügig vorbereitet werden – durch unseren langjährigen Geschäftskontakt zu verschiedenen Notariaten kommen wir oft schneller an Termine und führen Sie und Ihre Käufer erfolgreich zum Abschluss. Gerade Bedenken sollten auch logisch argumentiert werden können. Käufer investieren hier eine Menge Geld – ob die Eigentumswohnung für 40.000 Euro oder die Villa in Hamburg für 2 Millionen Euro – ein Hauf oder eine Wohnung kauft man nicht mal eben so. Ein Käufer wird aber erst dann einen Kaufvertrag unterzeichnen, wenn alle für Ihn relevanten Fragen geklärt sind.

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immobilien zum verkauf – von Stosch Immobilie

von Stosch Immobilien ist Ihr kompetenter Partner beim Immobilienverkauf. Ob Einfamilienhaus Pinneberg verkaufen oder Reihenhaus Halstenbek verkaufen – immobilien zum verkauf ? Dann zu von Stosch. Fachgerecht und mit Engagement begleiten wir Sie als Verkäufer Ihrer Immobilie.

ImmoNuance Ihr Immobilienmakler – FROHE WEIHNACHTEN

ImmoNuance Ihr Immobilienmakler das Mehr an Wert

Das Jahr endet mit einer Reihe von Feiertagen!

Wir wünsche Ihnen, dass diese Ihnen gleichzeitig Zeit zum Feiern und zum Erholen bieten werden.

Das Bewährte erhalten und das Neue versuchen – darin sehen wir den Erfolg unserer bisherigen Zusammenarbeit bzw. in unserer zukünftigen Zusammenarbeit.

Ob die Suche nach dem Traumhaus oder der erfolgreiche Verkauf oder Kauf Ihrer Immobilie – ImmoNuance Ihr Immobilienmakler ist Ihr Mehrwert Makler. Wir sind und waren im Kreis Pinneberg und Hamburg und in ganz Norddeutschland im vergangen Jahr für Sie unterwegs. Ob in der Immobilienbewertung oder bei Verkauf und Vermietung von Immobilen. Immobilienberatung mit Handschlag! Mehr als ein Slogan. Und damit oft der ganz andere Immobilienmakler.

Wir freuen uns viele Familien in Ihrem neuen  Zuhause willkommen heißen zu können. Wir freuen uns erfolgreich für Vermieter und Verkäufer tätig gewesen zu sein. Und freuen uns, so oft Weiterempfehlungen erhalten zu haben – ImmoNuance Ihr Immobilienmakler. Dieses zeigt uns, dass wir etwas richtig machen. Genau das was wir wollen – ein Mehrwert für Sie und Ihre Käufer sein! Und daher wollen wir und bedanken.

 ImmoNuance Ihr Immobilienmakler sagt DANKE

Wir wollen uns an dieser Stelle für Ihr Vertrauen und die Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr bedanken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben eine besinnliche und erholsame Weihnachtszeit und für das kommende Jahr 2014 Gesundheit, Erfolg und einen guten Start ins neue Jahr. ImmoNuance Ihr Immobilienmakler

 De Wiehnachtsmann

 Kiek mol,  wat is de Himmel so rot,
dat sünd de Engels, de backt dat Brot.
De backt dan Wiehnachtsmann sien Stuten
vor all de lütten Leckersnuten.

Nu flink de Teller ünners Bett
un legt jük henn un west recht nett!
De Sünna Klaas steiht vor de Dör,
de Wiehnachtmann, de schickt em her. 

Wat de Engels hevt backt,
dat shüt jü probeern.
Un smeckt dot good,  dann hört se dat gern
un de Wiehnachtsmann schmunzelt: 
nu backt man noch mehr
ach, wenn doch erst mol Wiehnachten wär!

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 von Stosch Immobilien – Ihr Immobilienmakler fü Kreis Pinneberg, Hamburg und Norddeutschland

ImmoNuance Ihr Immobilienmakler – Ob Kauf oder Verkauf, Kaufberatung oder Immobilienbewertung. Wir sind Ihr Mehrwert wenn es um Immobilien geht.

Mietschulden – Besser vermeiden

Mietschulden – die fristlose Kündigung

Wer ständig unpünktlich die Miete zahlt, berechtigt den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung. Ersparen sie sich diesen ärger mit dem Vermieter und vermeiden sie Mietschulden, durch pünktliches Miete zahlen.

Voraussetzung für eine fristlose Kündigung hierbei ist, dass der Mieter wiederholt, die Miete nicht zahlt. Die Konsequenz, die sich daraus ergibt, ist eine saftige Abmahnung vom Vermieter aufgrund der Mietschulden. Diese kann dann, bei weiteren Mietschulden, zur Kündigung führen. Doch muss man dazu noch anmerken, dass eine einmalige unpünktliche Zahlung, noch kein Grund für eine Kündigung ist. Die Abmahnung, die sie vor der Kündigung erhalten, soll ihnen als Mieter noch mal zu denken geben, damit sich weitere Mietschulden nicht mehr ergeben. Ähnlich wie im Berufsleben gilt dieses auch für eine Mietwohnung.

Doch was zählt überhaupt zu „Mietschulden“? Ganz wichtig, zu Mietschulden, zählen nicht nur die monatlichen Mietzahlungen, sondern auch die anfallenden Nebenkosten oder Nachzahlungen können zu den Mietschulden dazu gezählt werden. Dies ergibt sich dann aus der jährlichen Nebenkostenabrechnung.

Wer wegen Mängel in der Wohnung, die Miete mindert, braucht übrigens, keine Angst vor Mietschulden zu haben. Denn Mietminderungen, sind keine Mietschulden. Vorausgesetzt natürlich, die Mängel wurden vorher als solche, vom Vermieter anerkannt und berechtigen zur Mietkürzung.

Mietschulden nicht vermeidbar – was tun?

Wer trotzdem seine Mietschulden nicht verhindern kann, sollte sich nach Erhalt der fristlosen Kündigung  sollte juristischen Rat erwägen. Das hilft Ihnen zu klären mit wessen Hilfe, sie Mietrückstände kurzfristig ausgleichen können, oder wie diese Mietschulden überhaupt zu Stande gekommen sind und wie man diese zukünftig vermeiden kann.

Ansonsten sollten sie, wenn sie merken, sie kommen mit der Miete in den Verzug, den Vermieter persönlich zum Gespräch bitten. Für beide Parteien, ist es in diesem Falle besser, eine Gemeinsame Lösung für Mietschulden zu finden oder wie die Mietschulden schnellst möglich abgebaut werden können. Oft entstehen ja Mietschulden aus persönlichen Engpässen oder persönlich unverschuldeten Ereignissen.

Auch sollten Sie in diesem Fall ehrlich sein. Vermietern geht es nicht anders als Ihnen – das Haus oder die Wohnung wird in der Regel finanziert und die Bank bucht die monatliche Rate beim Vermieter ab – so gebührt es schon der Anstand, den Vermieter rechtzeitig mit ins Boot zu holen.

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Immonuance – Ihr Immobilienmakler – wir sind Ihr Ansprechpartner bei Verkauf, Kauf aber auch bei der Vermietung von Wohnungen und Häusern. Jeder Haushalt – egal ob Singlehaushalt oder Großfamilie muss mit dem monatlichen Budget haushalten. Unfälle oder persönliche Schicksalsschläge können auch die ehrlichsten Menschen in finanzielle Bedrängnis bringen – der überwiegende Teil der Mieter ist ehrlich und sogenannte Mietnomaden schon die krasse Ausnahme. Selbstverständlich überprüfen wir bei der Neuvermietung von Immobilien die Bonität und Zahlungsmoral der Mietbewerber. Dieses ist und kann aber nie ein hundertprozentiger Garant für Mietschulden sein. Als Vermieter heißt es dann rechtzeitig und schnell zu handeln, um ein überdeutliches Maß an Mietschulden zu verhindern. Gern beraten wir Sie als Mieter und Sie als Vermieter auch bei Streitigkeiten um Mietschulden. Manchmal findet man dann mit jemand unabhängigen vergleichbar einfache Lösungen.