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Immobilie im Erbfall

Immobilie im Erbfall

Immobilie im Erbfall: In vielen Nachlässen werden Wohnungen oder Häuser vererbt. Eine Immobilie bedeutet für die Erben große Verantwortung zu übernehmen. Es ist zwar nicht schlecht, ein Haus mit Garten und vielleicht auch einem Pool zu erben, doch wenn diese Immobilie mit Schulden belastet ist, kann dieses Erbe rasch zu einem Albtraum für den oder die Erben werden. Ein Erbe muss in diesem Falle auch die Schulden übernehmen.

Immobilie im Erbfall

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Im Folgenden einige Tipps, um einfacher eine Entscheidung treffen zu können.

Immobilie geerbt, – was tun? Immobilie im Erbfall

Durch einen Erbfall wird der Erbe der rechtliche Nachfolger des Erblassers. Damit muss ein Erbe auch die Verantwortung über das geerbte Eigentum übernehmen. In erster Linie sollte jedoch in jedem Falle festgestellt werden, ob die Erbschaft verschuldet ist oder einen Wert enthält. Es kann nur jedem Erben geraten werden, eine überschuldete Erbschaft formgerecht auszuschlagen.

Ist in der Erbschaft eine Immobilie enthalten, sollte im Folgenden geklärt werden, was mit der Immobilie geschehen soll. Eine Immobilie kann selbst bewohnt, verkauft oder vermietet werden.

  • Innerhalb von zwei Jahren muss das Grundbuch berichtigt werden, um von der Befreiung der Gebühren zu profitieren.
  • Besteht eine Erbengemeinschaft, muss gemeinschaftlich beschlossen werden, was mit der Immobilie geschehen soll. Dabei gilt zu beachten, dass eine eventuelle Teilversteigerung nur eine wirtschaftliche Notlösung darstellt.

Wenn der Erbfall eintritt

Kommt es nun dazu, dass ein Erbfall eintritt, ist vom Gesetz her nicht viel Zeit für eine Trauer gegeben. Durch den Erbfall wird der Erbe der gesetzliche Nachfolger und hat alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen zu übernehmen. Mit diesem Verfahren stellt der Gesetzgeber sicher, dass ein Nachlass nicht ohne Nachfolger bleibt.

Möchte man eine Erbschaft wegen Überschuldung nicht antreten, kann diese selbstverständlich ausgeschlagen werden. In den Fällen, in denen ein Haus oder eine Wohnung geerbt wird, ist es nicht selten der Fall, dass die Erben über keinerlei Liquidität verfügen. Viel zu oft kommt es vor, dass auf Freude über die Erbschaft und auch aus fehlenden Erfahrungswerten der Wert der Immobilie überschätzt wird. Es sollte vorab festgestellt werden, ob die Immobilie einen Wert darstellt oder vielleicht überschuldet ist. Ein Erbe übernimmt in jedem Falle die Verbindlichkeiten und Schulden eines Erblassers. Sind die Schulden höher als das Erbe, sollte diese Erbschaft ausgeschlagen werden. Florian von Stosch, Ihr Immobilienmakler steht Ihnen auch in diesen schweren Zeiten mit seinem Fachwissen zur Seite.

Was ist weiter zu tun? Immobilie im Erbfall

In jedem Falle sollte Einblick in das Grundbuch genommen werden. Ein Erbe besitzt das Recht auf Einsicht in das Grundbuch. In diesem sind eventuelle Belastungen der Immobilie festgehalten. Diese eventuellen Belastungen werden auch bei der Bestimmung des Verkehrswertes berücksichtigt.Wird nun festgestellt, dass die Immobilie nicht nur belastet, sondern auch sanierungsbedürftig ist, muss gut überlegt werden. Ist der Aufwand höher als der Ertrag und rechnet sich nicht, muss sehr gut geplant werden.

Ist im Gegenzug alles gut und die Immobilie nicht überschuldet, muss der Erbe überlegen, was er mit der Immobilie tut. Selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen? In jedem Falle sollte ein Gutachten erstellt werden, um den Wert der Immobilie festzulegen. Von Stosch Immobilien erledigt dies gerne für Sie. Außerdem kann mithilfe von Florian von Stosch eine Vermietung oder der Verkauf stressfrei durchgeführt werden. www.von-stosch.de

Mit warmer Hand schenken –Zuwendungen so lange man lebt TEIL 1

Mit warmer Hand schenken – ein paar Grundbegriffe

Wir werden älter – sollte man solange man lebt die Erbfolge definieren oder erst mit dem Tod die gesetzlichen Erbregelung seinen Gang gehen lassen. Wen Sie auch immer beerben wollen – es ist ratsam mit warmer Hand zu schenken bzw. rechtzeitig ein entsprechendes Testament aufzusetzen. Als Immobilienmakler kommen wir auch zwangsläufig immer wieder mit Erbauseinandersetzungen in Berührungen. Die Teilung könnte oftmals so viel leicht sein, wenn die Verhältnisse vorab geklärt worden wären.

Wollen Sie also als Eigentümer eines Hauses oder einer bestimmten Sache einem Kind oder Ihrem Ehegatten ein bestimmtes Gut zukommen lassen, bietet sich oftmals die vorweggenommene Erbfolge an. Die Erbfolge wird also zu Lebzeiten sozusagen für den betreffenden Gegenstand vorgezogen.

So können Sie durch die vorweggenommene Erbfolge mit warmer Hand schenken. So wird dabei für bestimmte Vermögensgegenstände wie beispielsweise eine Immobilie oder einem Betrieb zu Lebzeiten entsprechend Ihrer Wünsche gesteuert. Gerade bei Immobilien oder Unternehmen reden wir über erhebliche Werte, so dass notarielle Hilfe und der Steuerberater mit im Boot sitzen sollten. Aber auch ein erfahrener Immobilienbewerter sollten Sie, sobald es um Grundbesitz geht begleiten.

Warum mit warmer Hand schenken? Gründe

Gründe können so vielschichtig wie Gegenstände sein. Oftmals werden solche Zuwendungen von Eltern getroffen, um Ihre Kinder mit einer Schenkung finanziell zu unterstützen. Sei es für den Berufsstart oder für das erste eigene Haus. Ob von dem Geld ein Haus oder ein Bauplatz oder eine eigene Firma gekauft wird, ist dabei sekundär. Auch soll häufig gerade bei familieneigenen Firmen die Nachfolgeregelung für Sie selbst aber auch für Banken geregelt werden. Oftmals sind auch Gründe der steuerlichen Optimierung ausschlaggebend.

Mit warmer Hand schenken – Augen auf beim Eierkauf

Aber Achtung! Geschenkt ist geschenkt! Es muss also klar sein bei einer Übertragung, dass Sie sich nicht nur aus rein steuerlichen oder sozialrechtlichen Überlegungen leiten lassen sollten. So sind Sie, wenn Sie ihre Immobilie mit warmer Hand schenken – also übertragen – auch nicht mehr Herr in Ihrem Haus. Sicher kann man gewisse Rechte einschränken und sich Freiheiten lassen, trotz dessen müssen Sie sich etwaige Konsequenzen bewusst sein.

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Ein Notar, ein Steuerberater aber auch ein Immobilienmakler sollten Sie beraten, wenn es um solche Entscheidungen geht. www.von-stosch.de Ihr unabhängiger Immobilienmakler im Kreis Pinneberg und Hamburg.