Heizkosten – das heiße Thema

Dadurch das die Preise für Öl und Gas kontinuierlich steigen kosten Heizen immer mehr Geld. Heizkosten sparen und die Kontrolle der Nebenkostenabrechnung durch den Mieter sind die Folgen daraus. Grund genug, warum wir Ihnen einige Tipps zusammengestellt haben, wie Sei die Heizkostenabrechnung richtig lesen und wie Sie Heizkosten sparen könnten. Ein Thema, dass sowohl für Vermieter als auch für Mieter interessant ist.

Heizkosten – der Abrechnungszeitraum

12 Monate beträgt ein Abrechnungszeitraum. Meist geht ein Kalenderjahr vom 1.1. biw 31.12 aber auch andere Zeiträume sind zulässig wie beispielsweise 01.07. bis 30.06. Dieser Abrechnungszeitraum muss auf der Nebenkostenabrechnung bzw. auf der Heizkostenabrechnung vermerkt sein. Achten Sie als Vermieter darauf, dass sowohl die verbrauchte Energiemenge und die daraus resultierenden Kosten sauber aufgeführt sind.

Heizkosten – wie wird denn nun eigentlich geheizt?

Öl, Gas und Fernwärme sind die wohl am häufigsten Heizarten im Bereich der Wohnraumvermietung.

Bei der Ölheizung muss sowohl der Anfangsbestand als auch der Endbestand sowie Heizöllieferungen aufgeführt werden. Anfangsbestand hierbei der aus dem vorigen Abrechnungszeitraum übernommene Ölstand zum Ende der Abrechnungsperiode. Öllieferungen müssen mit Lieferdatum, Menge und auch Betrag aufgeführt sein.

Bei der Gasheizung müssen die verbrauchte Gasmenge und die entsprechenden Rechnungsbeträge sauber aufgeführt sein.

Bei der Fernwärme muss ebenfalls de verbrauchte Wärmemenge und die entsprechenden Heizkosten genau angegeben werden. Gerade in Hamburg gilt oft eine Anschlusspflicht an die Fernwärme.

Heizkosten – die Nebenkosten

Die sogenannten Heizungsnebenkosten fallen beim Heizen und der Warmwasseraufbereitung an. Hierzu gehörten z.B.: Stromkosten für Pumpen aber auch Wartungskosten oder Tankreinigung oder die Verbrauchserfassung.

Heizkosten – Warmwasser

Bei Zentralheizungssystemen werden die Warmwasserkosten in Mehrfamilienhäusern auf die einzelnen Mietparteien umgelegt. Der Schlüssel, der die Umlage berechnet, wird nach Größe der Wohnung oder der Anzahl der Personen begründet. Bei Durchlauferhitzern hat der Mieter eine individuelle Stromrechnung.

Das Berechnungsmodell für die Heizkosten und die Warmwasserkosten

Die sogenannte Heizkostenverordnung regelt die Berechnung der Kosten vor. Sie schreibt vor, dass mindestens 50 Prozent aber maximal 70 Prozent der Kosten vom Verbrauch des jeweiligen Mieters berechnet wird. Dieses ist der sogenannte Verbrauchskostenanteil. Die restlichen Kosten zwischen 30 und 50 Prozent werden dann als sogenannte Grundkosten werden nach Verteilungsschlüssel wie Personenanzahl oder Wohnungsgröße berechnet. Die Praxis zeigt, dass die meisten Vermieter bei einer 50% Regelung sind.

Die Messung des Verbrauchs erfolgt meist durch Ablesefirmen. Diese verwenden Wärmemengenzähler oder auch Verdunstungsmesser an den Heizkörpern in der Wohnung. Einmal im Jahr werden diese abgelesen. Immer mehr kommen hier auch digitale Systeme zum Einsatz, so dass der Mieter nicht mehr zwingend in der Wohnung sein muss. Hierbei muss der Ablesetermin mindestens 10 Tage vorher angekündigt sein.

Geld sparen bei den Heizkosten

Dieses Thema haben wir bereits in unserem Blog schon einmal behandelt. Wer will nicht sparen ohne frieren zu müssen. HIER zum ausführlichen Artikel. Unser Partnerunternehmen die VS Ingenieure GmbH & CO. KG hat ebenfalls das Thema Heizkosten sparen ausführlich in Ihrem Artikel beschrieben. Diesen finden Sie HIER

Rund 90 Prozent der verbrauchten Energiekosten einer Wohnung oder eines Hauses entfallen auf die Heizung und Warmwasseraufbereitung. Mit einigen einfachen Verhaltensregeln kann man schon erheblich sparen.

Bewusst heizen. Senken Sie die Temperatur ohne das die Baukonstruktion geschädigt wird. In Wohnräumen geht man von einer ca. Temperatur von 21Grad als ausreichend aus, in Schlafzimmer von ca. 19Grad.

Gerade im Winter haben viele Bewohner die Fenster auf Dauerkippstellung. Das ist falsch! Lüften Sie ordentlich. Bis zu 250€ können Sie in einer Heizsaison so sparen.

Stellen Sie Heizkörper nicht mit Möbeln zu. Andernfalls gehen bis zu 15% der Heizenergie verloren.
Heizkosten Vermieutn gSchimle richtig lüften

Mehr Tipps finden Sie in den oben beschriebenen Artikeln. Als Mieter aber auch als Vermieter oder Eigentümer ist es sinnvoll sich beraten zu lassen. Als Immobilienmakler weiß gerade Florian von Stosch als Diplomingenieur aber auch als Energieberater, wie er Ihre zukünftigen Mieter aber auch Sie als Vermieter richtig berät. Bewusstes Energiesparen ohne Komfort Verlust zu haben. www.von-stosch.de Ihr Mehrwert Immobilienmakler im Kreis Pinneberg und Hamburg. Sie wollen vermieten oder verkaufen? Vereinbaren Sie mit uns einen unabhängigen Beratungstermin.