Verschlagwortet: Nebenkosten

Nebenkostenabrechnung – Vertrauen ist gut … Kontrolle besser. Machen Sie es richtig

Nebenkostenabrechnung – der Mieter

Immer im Frühjahr bekommen Millionen von Mieter Ihre Nebenkostenabrechnung durch den Verwalter bzw. den Vermieter zugestellt. Gerade bei den Heizkosten und der Warmwasseraufbereitung kommt es oft zu heftigen Nachzahlungen. Streit ist quasi zwischen Vermieter und Mieter vorprogrammiert. Ein Grund mehr, warum wir Ihnen einige Tipps rund um das Thema Nebenkostenabrechnung geben wollen.

Nebenkostenabrechnung und der Mietvertrag

Der Mietvertrag regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bei einer Wohnung und bei einem Haus. Im Mietvertrag wird die sogenannte Kaltmiete vereinbart. Die Warmmiete dagegen umfasst aber die Kaltmiete zzgl. aller umlegbarer Nebenkosten.

Hierbei unterscheidet man die kalten Nebenkosten wie Fahrstuhl, Steuern oder auch Müll und die sogenannten warmen Nebenkosten für Heizung oder Warmwasser. Als Vermieter sind Sie mit Klauseln wie „Nebenkosten am Jahresende laut Abrechnung“ in keinster Weise geschützt. Solche Formulierungen sind schlichtweg ungültig. Mieter müssen diese nur zahlen, wenn diese auch im Mietvertrag geregelt sind. Als Vermieter aber auch als Mieter sollten Sie so darauf achten, dass diese im Mietvertrag gelistet sind. Als erfahrener Immobilienmakler im Bereich Immobilienverkauf und Vermietung helfen wir Ihnen gern bei der Gestaltung eines Fairen Mietvertrages.

Die Nebenkostenaufstellung

Die Nebenkostenabrechnung erfolgt einmal im Jahr. Hierbei werden die Vorauszahlungen den tatsächlichen Verbräuchen gegenübergestellt. Somit erhält der Mieter dann Geld zurück bzw. hat eine Nachzahlung. Für beide Parteien ist ein realistischer Nebenkostenabschlag vorteilhaft.

Der Vermieter hat für die Nebenkostenabrechnung zwölf Monate Zeit. Andernfalls kann der Mieter die Nachzahlung verweigern bzw. durchaus auch die Vorauszahlungen bis zur Klärung im Streitfall stoppen. So sollten Mieter und Vermieter die Nebenkostenabrechnung genau prüfen. Als Mieter haben Sie das Recht bei berechtigten Zweifeln Einblick in die Unterlagen zu fordern. Nachzahlungen müssten innerhalb von vier Wochen bezahlt werden, falls keine Beanstandungen vorliegen.

Nebenkostenabrechnung – die Berechnung

Meist erfolgt sie nach der Größe der Wohnung, der Personenanzahl oder dem Verbrauch. In der Regel enthält der Mietvertrag die Regelung wie abgerechnet wird. Falls dieses nicht der Fall ist, muss nach Wohnungsgröße abgerechnet werden.

Hierbei bilden die Heizkosten die Ausnahme. Sowohl Heizung als auch Warmwasser werden in der Nebenkostenabrechnung nach der gesetzlichen Heizkostenverordnung mindestens zu 50% aber maximal 70% nach dem Verbrauch berechnet werden. Der Rest muss über Wohnungsgröße bzw. Personenzahl ermittelt werden. Hierbei bedienen sich Vermieter sogenannten Ablesefirmen. Diese sind auf die Heizungsabrechnung spezialisiert. Dem Mieter darf bei Auszug während einer Abrechnungsperiode natürlich nur anteilig das Jahr in Rechnung gestellt werden.

Nebenkostenabrechnung – Vermieter vermeiden Fehler

Als Vermieter machen Rechtsstreitigkeiten keinen Spaß. Natürlich muss aber der Mieter auch korrekt seine Nebenkosten bezahlen. Daher ist es im Interesse des Vermieters, dass die Nebenkostenabrechnung von Anfang an richtig ist. Daher achten Sie als Vermieter darauf, dass die Nebenkostenabrechnung folgende Punkte enthält:

Den genauen Abrechnungszeitraum, die Zusammenstellung aller Betriebskosten, Angaben über den entsprechenden Verteilungsschlüssel, die Verteilung der Betriebskostenanteile auf den jeweiligen Mieter, Angaben über die Gutschrift bzw. den Nachzahlungsbetrag und eine Aufstellung der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen. Es macht Sinn als Vermieter, wenn man nicht direkt aus dem Immobilienbereich professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die rechtlichen Änderungen aber auch die Konsequenzen aus etwaigen Streitigkeiten machen professionelle Hilfe empfehlenswert.

So schafft auch hier Transparenz Klarheit. Eine richtige, inhaltlich aber auch rechnerisch richtige Abrechnung die „lesbar“ für den Mieter ist – für die der Vermieter verantwortlich ist – verkürzt die Zeit, die der Mieter zur etwaigen Nachzahlung hat und gerade die Nebenkostenabrechnung stärkt auch das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, wenn diese sauber gefasst ist.

Nebenkostenabrechnung Vermietung Haus WOhnung Pinneberg Rellingen Eidelstedt Halstenbek

Von Stosch Immobilien ist Ihr Immobilienmakler im Kreis Pinneberg und Hamburg. Ob Verkauf von Immobilien oder die Vermietung. Wir begleiten Sie bei Ihrem Immobilienprojekt. Stellen Sie uns auf die Probe. Sie werden begeistert sein. www.von-stosch.de

Nebenkosten – oder die zweite Miete

Was sind denn eigentlich Nebenkosten? Diese werden oft nicht zu Unrecht als zweite Miete bezeichnet. Aber auch beim Haus- bzw. Wohnungskauf sind diese zu beachten. Denn hier tragen Sie als Käufer die sowohl umlegbaren als auch die nicht umlegbaren Kosten pro Monat bzw. pro Jahr.

Immobilienmakler Pinneberg Hausverkauf Nebenkosten zweite Miete Vermietung Wohnung

Aber zurück zum Thema Miete. Gerade in der heutigen Zeit mit stetig steigenden Energiekosten sind die Nebenkosten ein nicht vermeidbares Thema, dass immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Vermieter führt. Aber diese Kosten reduziert man nicht nur auf die Heizkosten. Auch Wohngebäudeversicherung, Müll oder Kabelgebühren gehören dazu. Fakt ist, dass das Thema Nebenkosten immer ein Streitthema zwischen Mieter und Vermieter bleibt.

Nebenkosten – der Überblick

Aus diesem Grund wollen wir Ihnen als Mieter aber auch als Vermieter hier einen groben Überblick über das Thema geben. Was sind Nebenkosten überhaupt und wie werden Sie abgerechnet.

Was zählt denn eigentlich alles zu den Nebenkosten?

Alle Kosten, die neben der Kaltmiete i.d.R. monatlich zu zahlen sind werden als Nebenkosten verstanden. Einmal im Jahr wird die sogenannte Nebenkostenabrechnung erstellt. Als Mieter bezahlen Sie dafür monatlich einen Abschlag. Mit der Nebenkostenabrechnung wird dann für das vorangegangen Kalenderjahr des gezahlten Betrags mit dem wirklichen Verbrauch abgeglichen aus dem dann eine Nachzahlung bzw. eine Rückzahlung entsteht. Im Mietrecht wird hierbei in warme und kalte Nebenkosten unterschieden.

Die warmen Nebenkosten sind vor allem die Heizkosten. Diese machen gerade bei älteren Gebäuden oft den Löwenanteil der zu zahlenden Kosten aus. Durch neuere Techniken wie Solar aber auf effizientere Heizsysteme und besserer Dämmung sind hier erhebliche Einsparungen möglich. Zu den kalten Nebenkosten zählen dagegen Müll-, Wasser- und Abwasser- aber auch Fahrstuhlkosten.

Nebenkosten – die wichtigsten Kosten

Heizkosten: Geregelt hat der Gesetzgeber die Heizkosten als Nebenkosten in der sogenannten Heizkostenverordnung. Dabei muss der Vermieter mindestens 50% aber höchstens 70% der Kosten für Heizung und Warmwasser nach Verbrauch abrechnen. Hieraus resultiert logischerweise, dass somit jede Wohnung mit einem Erfassungssystem zur Ablesung ausgestattet sein muss, dass dann einmal jährlich abgelesen wird. Der Rest wird dann auch bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung nach einem festen Schlüssel verteilt. Meist Wohnfläche oder Personenzahl. Als Nebenosten nehmen gerade die Heizkosten oft einen erheblichen Teil ein.

Wasser- und Abwasser als Nebenkosten: Hier wird die Summe aus dem Wassergeld aber auch die Kosten für die Wasseruhren oder die Gebühren für die Nutzung der Abwasserleitungen gebildet.

Müllabfuhr und Straßenreinigung als Nebenkosten: Dem Vermieter wird durch einen Abgabenbescheid die Kosten für Müll und Reinigung zugestellt, die er auf den Mieter umlegt.

Versicherung als Nebenkosten: Feuer-, Sturm- oder Wasserschäden werden über eine Versicherung abgesichert. Auch können Glasversicherung oder Haftpflichtversicherung für den Öltank oder den Aufzug oder das Gebäude abgeschlossen werden.

Weitere Nebenkosten wie Fahrstuhl oder Gartenpflege können dann auch noch nach einem Verteilungsschlüssel – meist Wohnfläche oder Personenzahl – auf die Mieter umgelegt werden. Generell gilt, dass alle „immer wiederkehrenden“ Kosten umgelegt werden können. Dazu zählen unter anderem dann auch Grundsteuer, Hausreinigung, Schornsteinfeger oder Gemeinschaftswachmaschine und Trockner.

Nebenkosten – was sind denn keine Nebenkosten?

Verwalterkosten für den Vermieter wie Bankgebühren oder Porto können nicht durch den Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Aber auch Reparaturkosten sind keine Nebenkosten. Energetische Modernisierungen können zum Teil geltend gemacht werden, fallen aber auch nicht in die Kategorie Nebenkosten.

von Stosch Immobilien Ihr Immobilienmakler im Kreis Pinneberg und Hamburg. www.von-stosch.de

Nebenkosten Wohnung verkaufen vermieten Haus Wohnung Immo Pinneberg Rellingen

Zeit für Leben