Nebenkosten – oder die zweite Miete

Was sind denn eigentlich Nebenkosten? Diese werden oft nicht zu Unrecht als zweite Miete bezeichnet. Aber auch beim Haus- bzw. Wohnungskauf sind diese zu beachten. Denn hier tragen Sie als Käufer die sowohl umlegbaren als auch die nicht umlegbaren Kosten pro Monat bzw. pro Jahr.

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Aber zurück zum Thema Miete. Gerade in der heutigen Zeit mit stetig steigenden Energiekosten sind die Nebenkosten ein nicht vermeidbares Thema, dass immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Vermieter führt. Aber diese Kosten reduziert man nicht nur auf die Heizkosten. Auch Wohngebäudeversicherung, Müll oder Kabelgebühren gehören dazu. Fakt ist, dass das Thema Nebenkosten immer ein Streitthema zwischen Mieter und Vermieter bleibt.

Nebenkosten – der Überblick

Aus diesem Grund wollen wir Ihnen als Mieter aber auch als Vermieter hier einen groben Überblick über das Thema geben. Was sind Nebenkosten überhaupt und wie werden Sie abgerechnet.

Was zählt denn eigentlich alles zu den Nebenkosten?

Alle Kosten, die neben der Kaltmiete i.d.R. monatlich zu zahlen sind werden als Nebenkosten verstanden. Einmal im Jahr wird die sogenannte Nebenkostenabrechnung erstellt. Als Mieter bezahlen Sie dafür monatlich einen Abschlag. Mit der Nebenkostenabrechnung wird dann für das vorangegangen Kalenderjahr des gezahlten Betrags mit dem wirklichen Verbrauch abgeglichen aus dem dann eine Nachzahlung bzw. eine Rückzahlung entsteht. Im Mietrecht wird hierbei in warme und kalte Nebenkosten unterschieden.

Die warmen Nebenkosten sind vor allem die Heizkosten. Diese machen gerade bei älteren Gebäuden oft den Löwenanteil der zu zahlenden Kosten aus. Durch neuere Techniken wie Solar aber auf effizientere Heizsysteme und besserer Dämmung sind hier erhebliche Einsparungen möglich. Zu den kalten Nebenkosten zählen dagegen Müll-, Wasser- und Abwasser- aber auch Fahrstuhlkosten.

Nebenkosten – die wichtigsten Kosten

Heizkosten: Geregelt hat der Gesetzgeber die Heizkosten als Nebenkosten in der sogenannten Heizkostenverordnung. Dabei muss der Vermieter mindestens 50% aber höchstens 70% der Kosten für Heizung und Warmwasser nach Verbrauch abrechnen. Hieraus resultiert logischerweise, dass somit jede Wohnung mit einem Erfassungssystem zur Ablesung ausgestattet sein muss, dass dann einmal jährlich abgelesen wird. Der Rest wird dann auch bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung nach einem festen Schlüssel verteilt. Meist Wohnfläche oder Personenzahl. Als Nebenosten nehmen gerade die Heizkosten oft einen erheblichen Teil ein.

Wasser- und Abwasser als Nebenkosten: Hier wird die Summe aus dem Wassergeld aber auch die Kosten für die Wasseruhren oder die Gebühren für die Nutzung der Abwasserleitungen gebildet.

Müllabfuhr und Straßenreinigung als Nebenkosten: Dem Vermieter wird durch einen Abgabenbescheid die Kosten für Müll und Reinigung zugestellt, die er auf den Mieter umlegt.

Versicherung als Nebenkosten: Feuer-, Sturm- oder Wasserschäden werden über eine Versicherung abgesichert. Auch können Glasversicherung oder Haftpflichtversicherung für den Öltank oder den Aufzug oder das Gebäude abgeschlossen werden.

Weitere Nebenkosten wie Fahrstuhl oder Gartenpflege können dann auch noch nach einem Verteilungsschlüssel – meist Wohnfläche oder Personenzahl – auf die Mieter umgelegt werden. Generell gilt, dass alle „immer wiederkehrenden“ Kosten umgelegt werden können. Dazu zählen unter anderem dann auch Grundsteuer, Hausreinigung, Schornsteinfeger oder Gemeinschaftswachmaschine und Trockner.

Nebenkosten – was sind denn keine Nebenkosten?

Verwalterkosten für den Vermieter wie Bankgebühren oder Porto können nicht durch den Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Aber auch Reparaturkosten sind keine Nebenkosten. Energetische Modernisierungen können zum Teil geltend gemacht werden, fallen aber auch nicht in die Kategorie Nebenkosten.

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