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Immobilienmediator : Was macht der eigentlich?

Was macht eigentlich ein Immobilienmediator?

Die Immobilienbranche beinhaltet ein sehr hohes Konfliktpotenzial. Nicht nur hohe Risiken und finanzielle Werte können in dieser Branche Konflikte auslösen, sondern auch die Verkäufer und Käufer selbst. Ein Immobilienmediator ist dazu da, Streit zwischen zwei Parteien durch Lösung des Konfliktes frühzeitig zu beenden. Bevor ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren angestrebt wird, kann er in vielen Fällen schlichten.

Immobilienmediator

Immobilienmediator Adobe Stock Standard Lizenz 232920691 Gajus

Was sind die Aufgaben eines Immobilienmediators?

Ein Immobilienmediator ist durch seine Ausbildung und die Kenntnisse der Branche befähigt, Streitfälle unparteiisch und aufgrund der Faktenlage zu beurteilen. Einen Streitfall zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kann er ordnen und so zur Lösung des Konfliktes beitragen. Selbstverständlich haben die streitenden Parteien in eigener Verantwortung zu handeln, doch der Immobilienmediator als Unbeteiligter kann zur Lösung des Konfliktes neutral beitragen.

Was sind die Vorteile einer Immobilienmediation?

In den meisten Fällen lässt sich ein Gang zum Gericht durch einen Mediator vermeiden. Die Vorteile einer Mediation sind nicht nur zeitsparend und kostengünstig, sondern eine selbst erarbeitete Lösung ist immer besser anerkannt als eine Lösung von Gerichts wegen. Ein weiterer Vorteil ist es, dass durch eine Mediation und die Lösung des Problems nicht nur die Kommunikation verbessert wird, sondern auch die geschäftlichen Beziehungen verbessert werden. Mittels eines Immobilienmediators können Geschäfte positiv erledigt werden.

Die Vorteile kurz zusammengefasst:

  • Zeitersparnis durch eine Konfliktlösung
  • Einsparung der Kosten für Anwälte und Gericht
  • gemeinsame Lösung des Problems durch die Konfliktparteien
  • Streitbeilegung und weitere Verhandlungen
  • schnellerer Verkauf der Immobilie

Wann wird ein Immobilienmediator benötigt?

Ein Immobilienmediator wird meistens dann benötigt, wenn es Streit um eine Immobilie gibt.

Streitigkeiten betreffend Immobilien sind in diesen Fällen sehr häufig:

  • bei Scheidungen
  • bei Streitigkeiten unter Erben
  • Streitigkeiten um eine Immobilie
  • bei der Trennung vom Lebenspartner
  • Streit zwischen Verkäufer und Käufer
  • die Nachfolge in einem Unternehmen
  • Streitigkeiten mit der Eigentümergesellschaft
  • Streit bei Unstimmigkeiten des Kaufpreises

Mit der Immobilienmediation wird außerdem verhindert, dass Immobilien zu lange leer stehen oder eine Zwangsvollstreckung kann damit vermieden werden. Gerade dann, wenn es um eine Erbschaft geht, sind Streitigkeiten oft vorprogrammiert. Schon alleine die Frage, was mit der geerbten Immobilie geschehen soll, ist einer der größten Faktoren für einen Familienstreit. Rund um eine geerbte Immobilie gibt es viele Fragen zu klären. Nur in den wenigsten Fällen sind alle Beteiligten einer Meinung, um das Erbe stressfrei abzuarbeiten. Florian von Stosch berät Sie gerne in Erbfällen und in anderen Streitfällen. Insbesondere emotionale Werte stecken in einer Erbimmobilie, dessen ist sich auch Herr von Stosch bewusst und geht mit entsprechender Feinfühligkeit vor.

Handelt es sich um eine Unternehmensnachfolge, ergibt es Sinn, den Immobilienmediator hinzuzuziehen. Viel zu oft wird vergessen, alle wichtigen Punkte im Falle der Unternehmensnachfolge festzulegen.

In den meisten Fällen wird zwar daran gedacht, doch zur Umsetzung kommt es aus diversen Gründen nicht. Niemand kann in die Zukunft blicken und gerade Unfälle oder schwere Erkrankungen können innerhalb kurzer Zeit auftreten. Wird keine Unternehmensnachfolge festgesetzt, dann kann es auch hier zu Konflikten innerhalb der Familie kommen. In nicht zu wenigen Fällen kommt es dadurch zum Verkauf des Unternehmens. Dies sollte jedoch gut überlegt werden und mit der Hilfe eines Immobilienmediators vermieden werden. Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen. www.von-stosch.de

 

Immobilie im Scheidungsfall

Immobilie im Scheidungsfall

Immobilie im Scheidungsfall: Viele Ehepaare erfüllen sich einen langersehnten Wunsch mit einer eigenen Immobilie. Diese Immobilie, sei es eine eigene Wohnung oder ein Haus, ist an diesem Zeitpunkt der Mittelpunkt des gemeinsamen Lebens. Manchmal bringt auch einer der Partner die Immobilie mit in die Ehe oder schafft diese alleine an. Was aber wenn die Beziehung nicht mehr funktioniert und das Ehepaar sich trennt?

Im Folgenden einige Tipps, um Konflikte zu vermeiden und aufzuzeigen, welche Möglichkeiten bestehen.

Immobilie im Scheidungsfall

Immobilie im Scheidungsfall Quarreled couple Adobe Stock Standard Lizenz 72819763 AboutLife

Die Eintragung in das Grundbuch Immobilie im Scheidungsfall

In erster Linie ist das Eigentumsverhältnis der Immobilie klar zu legen. Dies ist schon bei dem Erwerb einer Immobilie sehr sinnvoll. Werden beide Eheleute in das Grundbuch eingetragen, sind beide die Besitzer der Immobilie. Werden beide Eheleute eingetragen, können sie gemeinsam entscheiden, was mit der Immobilie im Falle einer Scheidung geschehen soll. Des Weiteren ist es wichtig, vorab zu regeln, wer die Schulden oder Darlehensraten zu bezahlen hat.

Kommt es zu einer Trennung, gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten

Das Eigentum auf einen der Eheleute übertragen

Sind beide Eheleute mit der Trennung einverstanden und wird die Trennung gütlich geregelt, überschreibt einer der Eheleute seine Hälfte der Immobilie an den anderen und erhält eine Ausgleichszahlung. Dabei wird der Wert der Immobilie festgestellt und die Hälfte des Wertes an den Ehepartner der verzichtet ausbezahlt.

Der Verkauf der Immobilie

Die Immobilie kann selbstverständlich verkauft werden und der Erlös des Verkaufes wird unter den Eheleuten aufgeteilt. Dieser Weg ist sehr sinnvoll, wenn die Immobilie noch belastet ist und keiner der Eheleute alleine sämtliche Aufwendungen alleine bezahlen kann. In diesem Falle müssen sich die Eheleute jedoch einig sein.

Die gemeinsame Immobilie beibehalten

Diese Möglichkeit bringt in den meisten Fällen viele Konflikte mit sich. Ein gemeinsames Bewohnen der Immobilie ist oft nicht durchführbar und eine gemeinsame Vermietung der Immobilie birgt ebenfalls sehr viel Konfliktpotenzial. Diese Möglichkeit besteht, es ist aber im Vorhinein meist davon abzuraten.

Eine Teilungsversteigerung der Immobilie

Finden Eheleute keine einvernehmliche Lösung, kann auch von einem Gericht eine gesetzliche Regelung beschlossen werden. Jedem der Ehepartner steht es frei, bei Gericht eine Teilungsversteigerung zu beantragen. Dabei handelt es sich um eine öffentliche Zwangsversteigerung, in der die Eheleute selbst mitbieten können. Diese Lösung sollte jedoch als eine der letzten Optionen gesehen werden. Eine Zwangsversteigerung birgt die Gefahr, dass der Erlös deutlich niedriger ausfällt als der tatsächliche Wert der Immobilie.

Die Immobilie als Schenkung oder vorzeitiges Erbe an Kinder übergeben

Eine weitere Möglichkeit ist es, die Immobilie in der Familie zu behalten, auch wenn eine Scheidung durchgeführt wird. Durch eine Schenkung oder vorzeitige Erbschaft kann die Immobilie an die gemeinsamen Kinder übergeben werden. Sind die Kinder noch unmündig, kann zum Beispiel die Mutter bis zu deren 18. Lebensjahr in der Immobilie als Vormund wohnen bleiben.

Diese Möglichkeit ist aber nur dann sinnvoll, wenn das Ehepaar nur ein Kind hat. Gibt es mehrere Kinder, kann in späterer Folge ein Konflikt zwischen den Geschwistern entstehen.

Umfassend individuelle Beratung bei der Immobilie im Scheidungsfall

Um eine optimale Lösung einer gemeinsamen Immobilie zu finden, sollte immer der konkrete Einzelfall in seiner Gesamtheit berücksichtigt werden. Jeder Fall beinhaltet viele kleine Details, die beachtet werden müssen. Eine Immobilie zu besitzen ist für Eheleute etwas Wunderbares, doch sollte schon vor dem Kauf der Immobilie an eine Trennung oder Scheidung gedacht werden. Wird vorab alles eindeutig geregelt, können viele Probleme ausgeschaltet werden. Konsultieren Sie Florian von Stosch, Ihren Immobilienmakler für eine umfassende Beratung. www.von-stosch.de  Ist das Kind erstmal in den Brunnen gefallen steht Florian von Stosch mit einer Mediation zur Seite.

Streit mit Vermieter: Meistens wegen Geld

Streit mit Vermieter – die Gründe

Immer wieder kommt es bei den meisten Mietern zu Streit mit Vermieter. Laut einer Studie zu Folge, hat  jeder achte deutsche Mieter schon mal mit seinem Vermieter gestritten. Häufigste Ursachen bei solch einem Streit, sind unteranderem Nebenkosten und Mietminderung.

Die Nebenkostenabrechnung, bildet dabei die Spitze der häufigsten Mieter Ärgernisse, denn wird die falsch abgerechnet, oder ist die gar zu hoch, ist dies ein Punkt der zu Reibereien zwischen den beiden Parteien führt.

Zu häufig hört man auch von Fällen, wo der Vermieter keine Schäden an der Wohnung repariert, die er eigentlich beseitigen sollte. Ob Schimmel an den Wänden, kaputte Heizungen oder andere Mängel an der Wohnung, werden bei weitem nicht mehr als selbstverständlich vom Vermieter beseitigt. Keinen wundert dann mehr die Tatsache, dass es dabei dann zum Streit mit Vermieter kommt. Die Konsequenz, die dem Mieter daraufhin in den Sinn kommt, ist meist die Mietminderung. Doch meistens kommt es auch hierbei zu keiner Einigung. Problem der ganzen Sache ist,  zu  klären wer die Schäden an der Wohnung zu verantworten hat, und wer dafür aufkommen muss.

Schaffen sie es, sich erst einmal darauf zu einigen, könnte man meinen ein weiterer Streit ist ausgeschlossen, doch leider gibt es noch weitere unzählige Punkte, die zum Streit führen. Streit mit Vermieter ist von keiner Seite gewollt.

Streit mit Vermieter – und noch mehr Gründe

Die da wären: Haustiere, die Hausordnung, Die Kaution, Mietrückstand und so weiter. Wobei man beachten sollte, dass bei einem Mietrückstand auch die Kündigung drohen könnte, denn der Vermieter hat i.d.R. das Recht, nach zwei rückständigen Mieten, das Mietverhältnis fristlos zu Kündigen. SO ist es oft mangelndes Rechtssverständniss oder Wissen, was Mieter oder auch Vermieter verärgert. Die Immobilienberatung von ImmoNuance – Ihr Immobilienmakler hilft Ihnen – ein echter Mehrwert!

Am besten Sie lassen sich auf überhaupt keinen Streit mit Vermieter ein. Dass erspart ihnen viele Nerven und lässt sie in Ruhe und Frieden wohnen. Wenn es aber mal doch zum Streit kommt, bleiben sie ruhig und hören sie erst einmal zu und lesen sie den Mietvertag gründlich. Vielleicht sind es wirklich Sie, die einen Fehler begangen haben. „Vermieter sind auch  nur Menschen“.  Streit mit Vermieter  ist nicht sinnvoll. Manchmal ist es auch einfach nur sinnvoll jemanden unabhängigen mit einzuweihen. Immonuance – Ihr Immobilienmakler – hilft Ihnen als Vermieter aber auch als Mieter gern weiter eine Gesprächsgrundlage zu finden.

Als Sachverständige für Thermografie und Blower Door Test ist man oft in solch einen Streit verwickelt, gerade wenn es um Schimmel oder hohe Heizkosten geht. Für den Vermieter ist es wünschenswert seine Baukonstruktion und die Immobilie selbst zu schützen – für den Mieter ist Streit mit Vermieter auch contra produktiv, da er oder sie ruhig in seinem Zuhause leben will. Manchmal gibt es simple kostengünstige Lösungen, um genau so einen Streit zu schlichten. Gerade wenn der Vermieter dann mit dem Mieter auch noch unter einem Dach lebt, will jeder seinen Friede.

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Immonuance – Ihr Immobilienmakler bei Verkauf und Vermietung – bei Miete und Kauf – Ihr Mehrwertmakler – und gerade weil Immobilien unserer Beruf sind auch bei Streit mit  Vermieter. Oft haben wir schon für eine Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter gesorgt, mit der beide Seiten leben konnten.