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Was macht eigentlich ein Notar?

Was macht eigentlich ein Notar?

Was macht eigentlich ein Notar? Ein Notar übernimmt unzählige Tätigkeiten und Aufgaben, die vielen Menschen nicht in vollem Umfang bekannt sind. Ein Notar vertritt auf einer Seite den Staat und ist somit ein Träger eines öffentlichen Amtes, das der Staat ihm verliehen hat. Für seine Klienten auf der anderen Seite ist der Notar der Vertreter in diversen komplizierten Rechtsangelegenheiten.

Der Notar leistet nicht nur Hilfestellung, sondern ist ebenfalls Vermittler für seine Klienten, dabei ist er immer unparteiisch und verschwiegen. Ein Notar kommt bei Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen und auch Grundstücksgeschäften zum Einsatz. Das Beglaubigen, Beurkunden und Anfertigen von Abschriften fällt ebenfalls in seinen Tätigkeitsbereich. Bei einer enormen Anzahl von rechtsgeschäftlichen Vorgängen ist eine Beurkundung durch einen Notar sogar rechtlich vorgeschrieben. In Schleswig-Holstein darf ein Notar auch Rechtsanwalt sein, in Hamburg ist ein Notar „nur“ Notar.

Was macht eigentlich ein Notar?

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Immobiliengeschäfte niemals ohne Notar

Egal ob eine Immobilie verkauft oder gekauft wird, erfolgt das in Deutschland niemals ohne Notar. Der Notar als dritte unparteiische Person stellt sicher, dass alle gesetzlichen Richtlinien in der Gestaltung eines Vertrages und im Ablauf des Handels eingehalten werden. Des Weiteren stellt er sicher, dass alle beteiligten Personen auf der sicheren Seite in puncto Geldangelegenheiten stehen. Ein Notar steht jeder Partei im Handel mit Immobilien unparteiisch beratend bei und überwacht den Vollzug des unterschreibend des Kaufvertrages. Er erstellt den Kaufvertrag nach einem Gespräch, sorgt für die Unterzeichnung und führt die Eintragung im Grundbuch durch.

Ein kurzer Überblick über die Aufgaben des Notars bei Immobiliengeschäften

  • Erstellen von jeglichen rechtswirksamen Verträgen rund um Immobilien
  • er erstellt alle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag
  • er prüft das Grundbuch
  • er berät Verkäufer und Käufer über rechtliche Risiken
  • er übernimmt die Ausstellung, Prüfung, das Vorlesen und Zusendung von Kaufverträgen
  • er beantwortet Fragen von Käufern und Verkäufern
  • er überwacht das Unterschreiben von Verträgen
  • er kann Grundschulden eintragen sowie löschen lassen
  • er übernimmt das Senden einer Ausfertigung des Kaufvertrages an das Finanzamt betreffend des Grundsteuerbescheides

Was ein Notar bei der Kaufabwicklung von Immobilien nicht macht

  • den Verkäufer oder den Käufer bevorzugt behandeln oder beraten
  • den Verkäufer oder Käufer in finanziellen Dingen zu beraten
  • eigenständig Steuerfragen zu klären, für den Käufer oder den Verkäufer
  • Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu nehmen

Was ein Notar bei der Kaufabwicklung von Immobilien nicht darf

  • Ohne eine hinlängliche Erklärung die Beurkundung eines Kaufvertrages ablehnen
  • sich selbst bei Verkauf oder Kauf einer Immobilie beteiligen
  • bei einem Interessenkonflikt eine Beurkundung durchführen

Wer bestellt einen Notar? Was macht eigentlich ein Notar?

Im Normalfall bestellt der Verkäufer, der Käufer oder Immobilienmakler einen Notar. Die Auswahl des Notars liegt in den meisten Fällen beim Käufer bzw. so ist es meist üblich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Käufer und Verkäufer sich vorher absprechen und gemeinsam einen Notar wählen. Es muss nur darauf geachtet werden, dass dieser Notar in diesem Bezirk amtlich tätig ist. Ein Notar darf seinen Amtsbezirk nicht verlassen und der Käufer und Verkäufer müssen in seinem Notariat vor Ort erscheinen. Der Notar führt in seinem Notariat die Beurkundung des Kaufvertrages durch. Deswegen sollte bei der Auswahl des Notars gut überlegt werden und die Anfahrtszeit mit eingeplant werden. Kommt es dazu, dass der Käufer oder der Verkäufer nicht persönlich zur Unterzeichnung vor Ort sind, wird der Beurkundungstermin verschoben. Das bedeutet, dass weitere Kosten für einen neuerlichen Termin zur Beurkundung entstehen. Als Alternative findet hier oft die Fernbeurkundung gewählt. Florian von Stosch berät Sie hier gern bei der Wahl des richtigen Notariats fü Ihre Immobilienangelegenheit. www.von-stosch.de

Kaufvertrag Immobilie / Notarvertrag – Hauskauf – Hausverkauf – so funktioniert es

Wir Verkaufen unsere Haus

Der Kauf oder der Verkauf einer Immobilie ist ein großer Schritt für die ganze Familie. Nicht nur eine große Investition erwartet Sie als Käufer, ein Zuhause, ein Heim für Kind und Kegel erwarte Sie als Käufer. Genau daher sollten Sie als zukünftiger Eigenheimbesitzer auch mit entsprechender Sorgfalt vorgehen. So sollte ein Bausachverständiger für die Überprüfung der Bausubstanz ebenso obligatorisch sein, wie die Überprüfung des Kaufvertrag Immobilie.

Kaufvertrag Immobilie – warum eigentlich?

Immobilien – egal ob Wohnung, Haus oder Grundstück nur rechtskräftig den Eigentümer wechseln können, wenn sie notariell beurkundet werden. Diese notarielle Beglaubigung ist in Deutschland Pflicht. Der Notar selbst ist zur Neutralität verpflichtet. Vor der Unterschrift sollte aber ausreichend Zeit vorhanden sein den Kaufvertrag Immobilie gründlich zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. So können auch etwaige Fragen im Vorweg geklärt werden. Ein Immobilienmakler, der diesen Prozess begleitet hilft hier oft Käufern und Verkäufern das Amtsdeutsch zu verstehen aber auch für strittige Punkte mögliche Lösungen bzw. Kompromisse zu finden.

Kaufvertrag Immobilie – der Inhalt

Was sollte alles in einem Kaufvertrag Immobilie stehen. Die wichtigsten Regelungen und Inhalte haben wir Ihnen versucht hier einmal aufzuführen. So muss der Kaufgegenstand natürlich deutlich beschrieben sein. Aber auch der Eigentümer und wer kauft eigentlich. So finden Sie im Kaufvertrag alle Angaben zum sog. Grundbesitzer, den Grundbuch eingetragenen Belastungen oder etwaigen Pfandrechten Dritter. Das Baulastenverzeichnis wird dabei i.d.R. vom Notar nicht eingesehen. Wenn mehrere Käufer die Immobilie kaufen wollen, müssen diese auch mit den jeweiligen Anteilen im Kaufvertrag stehen. Im Kaufvertrag Immobilie wird zudem die Immobilie selbst und die Lage sowie etwaige Innenausstattungen beschrieben. So kann zum Beispiel die Ausgliederung von Inventar zur Reduzierung der zu zahlenden Grunderwerbssteuer führen. Bei Wohnungseigentum wird zudem auf die sogenannte Teilungserklärung verwiesen. Hier erwirbt der Käufer sogenanntes Teileigentum oftmals mit Sondernutzungsrechten. Zudem können Baupläne Bestandteil eines Kaufvertrag werden.

Kaufvertrag Immobilie – Hauskauf gebrauchte Immobilie

In der Regel wird gekauft wie besehen. Nur arglistig verschwiegene Mängel oder Hausbock und Hausschwamm finden oftmals besondere Beachtung. Gerade diese können den Wert einer Immobilie erheblich mindern. Hierbei kann man eine Klausel für „unsichtbare“ Mängel mit in den Kaufvertrag Immobilie mit aufnehmen.

Kaufvertrag Immobilie ….. das liebe Geld

Bei der Formulierung des Kaufvertrages sollten sowohl Fälligkeitsdatum aber auch Übergabedatum genau festgelegt werden. Vertrag kommt von Vertragen – genau hier wird es dann auch meist komplizierter für Nichtjuristen. Wenn der Übergabetermin z.B. nicht eingehalten werden kann eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Verzug der Zahlung. Diese Formulieren greifen – Gott sei Dank – in der Regel nicht. Im Zweifel muss aber natürlich ein Kaufvertrag Immobilie genau dieses regeln. „Was ist wenn nicht“.

Auch die Zahlungsmodalitäten – Treuhand oder Notaranderkonto – werden im Kaufvertrag Immobilie festgelegt. Der Notar kann dabei als Treuhänder fungieren.

Kaufvertrag Immobilie – die Bank des Käufers

Beim Immobilienkauf wird in der Regel ein Teil des Geldes oder diese gesamte Summe finanziert. Ihre Bank wird sich, bevor sie Ihnen Geld gibt absichern. Dieses passiert ebenfalls im Kaufvertrag. So genehmigt der Verkäufer, dass der Käufer bereits seine Bank ins Grundbuch lassen kann, ohne dabei eine persönliche Haftung zu übernehmen. Ohne Bank kein Geld und ohne Geld kein Hauskauf.

Kaufvertrag Immobilie – und Teil III

Der letzte Abschnitt eines Kaufvertrages behandelt in der Regel Durchführungsvollmachten für den Notar und seine Angestellten. Diese sind notwendig, damit ggf. Korrekturen aber auch Eintragungen ohne erneutes Erscheinen der Beteiligtendurchgeführt werden können.

Der Kaufvertrag Immobilie und der gesamte Inhalt wird dann bei der Beurkundung vom Notar verlesen und ggf. erläutert.

Kaufvertrag Immobilie – lassen Sie sich beraten

Beim Verkauf einer Immobilie aber auch beim Kauf einer Immobilie gilt es viele Punkte zu beachten. von Stosch Immobilien ist Ihr Partner beim Kauf oder Verkaufe Ihrer Immobilie. Unsere Erfahrung aber auch unser Netzwerk unterstützt Sie beim Verkauf aber auch beim Kauf. Es soll hier auch darauf hingewiesen werden, dass wir als Immobilienmakler fungieren. Eine juristische Beratung zum Thema Kaufvertrag soll und kann hier nicht ersetzt werden. Daher ist dieser Text nur ergänzend anzusehen und wir übernehmen keine Gewähr.

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Kaufvertrag Immo – Haus oder Wohnung kaufen – die Beurkundung

Kaufvertrag Immo – der Kaufvertrag oder auch Beurkundung beim Hauskauf

Der Kaufvertrag Immo ist vor der Übergabe der letzte Schritt zu ihrem Eigenheim. Doch ist dies ein großer Schritt, der mit einer immensen Investition verbunden ist. Nehmen  sie sich daher ausreichend Zeit, den Kaufvertrag Immo im Vorfeld zu überprüfen und gehen sie mit viel Sorgfalt vor, denn nur so, schützen sie sich letzten Endes vor bösen Überraschungen.

Kaufvertrag Immo – warum Notar

Eine Immobilie wechselt nur dann rechtskräftig den Eigentümer, wenn der Kaufvertrag Immo vom Notar beglaubigt wurde, und beide, sowohl Käufer, als auch Verkäufer, den Kaufvertag Immo unterzeichnet haben. Dieses gilt für alle Geschäfte rund um Immobilien – ob Kauf Wohnung oder Kauf Haus oder Kauf Baugrundstück ist hierbei nicht maßgebend. So sollte schon einmal im Voraus, genug Zeit gegeben sein, um den Kaufvertrag Immo gründlich lesen zu können, damit auftretende Fragen geklärt werden können.

Doch was beinhaltet ein Kaufvertrag Immo alles für Informationen?

Drei Angaben, werden sie in einem Kaufvertrag Immo immer nachlesen können: Angaben zu den Grundbesitzern, die Grundschulden, die im Grundbuch vermerkt sind und das etwaige Pfandrecht Dritter. Wenn es nicht nur einen Käufer gibt, sondern mehrere, müssen die jeweiligen Anteile an der Immobilie, im Kaufvertag Immo aufgenommen werden – meistens bei Ehepartner 50/50 aber auch Abweichungen sind gängig. Sämtliche Informationen über die Immobilie, ihre Lage und die Innenausstattung, können ebenfalls im Kaufvertrag Immo vermerkt und genau beschrieben. Jedoch auch beschreibende Unterlagen, wie Baupläne, gehören zu den Anlagen, eines Kaufvertrages. Bei gebrauchten Immobilien gilt in der Regel – gekauft wie besehen – wie bei einem Autokauf werden nur Arglist und Mängel wie Hausbock oder Hausschwamm ausgeschlossen. Daher bieten Sachverständiger oder Gutachter Kaufberatungen an – als Immobilienmakler und Ingenieure können wir Leistungen wie Thermografie oder Blower Door Test aber auch qualifizierte Bauüberwachung oder die Kaufberatung beim Immokauf gewährleisten.

Achten sie darauf, unabhängig davon, ob sie Käufer oder Verkäufer der Immobilie sind, dass der genaue Kaufpreis und das Fälligkeitsdatum, sowie der Übergabezeitpunkt, genauestens aufgezeigt sind. So kann zum Beispiel, bei nicht eingehaltenem Übergabetermin, eine Vertragsstraffe geltend gemacht werden. Hierbei dient der Basiszins als Grundlage für die Berechnung.

Kaufvertrag  Immo – der Notar

Der Notar, kann in diesem Fall, auch als Treuhänder fungieren. Er kann die eingezahlte Geldsumme, des Käufers, über ein Anderkonto, an den Verkäufer transferieren. Jedoch nur, wenn der Verkäufer auch die versprochenen, im Kaufvertrag Immo festgehaltenen Leistungen erbringt. Dies bringt dem Verkäufer Gewissheit, dass die Kaufsumme auch wirklich zur Verfügung steht. Der lastenfreie Übergang auf den Käufer der Immobilie muss gewährleistet sein.

Wichtig ist auch, dass Sie sich nicht unter Zeitdruck stellen lassen. Wenn sie sich bei einer Sache nicht ganz sicher sind, oder etwas nicht verstehen, ziehen sie sich lieber für solch einen Fall einen Anwalt für Baurecht zu Rate. Doch auch im Internet, finden sich zu dem Thema „Kaufvertag Immo“ eine Menge Tipps und Portale, wo sie auch zum Beispiel schon mal in einem Muster Kaufvertrag, gewisse Informationen nachlesen können.

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Die Sprache in einem Kaufvertrag Immo ist anders. Dieses „Juristendeutsch“ ist sehr schwere Kost und wenn man noch nie etwas mit einem Kaufvertrag Immo für eine Immobilie oder einer Beurkundung zu tun hatte mag vieles unklar sein. von Stosch Immobilien – Ihr Immobilienmakler erläutert gern Ihnen als Käufer einer Immobilie aber auch als Verkäufer einer  Immobilie den Kaufvertrag Immo und klärt Ihre Fragen.

Oftmals sind auch kleine Zusatzvereinbarungen zu empfehlen. Ein guter Kaufvertrag hat die notwendigsten Formulierungen.

So ist der Notar neutral – er muss neutral sein – jede Beurkundung bei einem Kaufertrag Immo für Grundstücke, ein Haus oder eine Eigentumswohnung erfordert diese notarielle Beglaubigung – so sieht es das BGB vor. Der Notar hat hierbei die Aufgabe eines Mittlers – er muss alle Vertragsparteien bei einem Kaufvertrag über Risiken aufklären und neutral abwickeln. So darf er z.B. in diesem speziellen Fall keine der Parteien juristisch beraten haben.

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Mehr zu dem Kaufvertrag Immo finden Sie auch unter: https://von-stosch.de/kaufvertrag-gekauft-wie-besehen/

von Stosch Immobilien ist Ihr Immobilienmakler im Kreis Pinneberg und Hamburg

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag – gekauft wie besehen

Kaufvertrag – der finale Schritt. Das Haus / die Wohnung passt? Lage, Größe, Schnitt und Ausstattung des Hauses bzw. der Wohnung sind für Sie ideal? Sie sollten dabei die Bausubstanz sorgfältig überprüfen lassen – von Stosch Immobilien – Ihr Immobilienmakler – bietet mit der Kaufberatung eine Überprüfung aller eigentumsrelevanten Unterlagen, aber auch der Immobilie selbst an. Denn beim Immobilienkauf gilt – gekauft wie besehen!

Kaufvertrag

Kaufvertrag

Alles ist zu beachten! Ob die Umgebung mit Verkehrslärm, aber auch geplante Bauvorhaben in der direkten Umgebung, Parkplätze oder das Haus / die Wohnung selbst. Zustand von Dach, Fassade, Keller oder Heizung und sanitären Einrichtungen. Das Alter und der Zustand einer Immobilie sind wichtig. Dieses sollte vor dem etwaigen Kaufvertrag sorgfältig überprüft werden. Ein Profi hilft hierbei in der sogenannten Kaufberatung

Das Grundbuch

Vor dem Kaufvertrag sollte aber auch das Grundbuch begutachtet werden. Rein rechtlich gesehen kaufen Sie nämlich gar kein Haus – Sie kaufen ein Grundstück. Ausnahme bildet hier das Erbpachtgrundstück. Die Merkmale des Grundstückes sind im sogenannten Grundbuch festgehalten. Ob Hypotheken, Grundschulden oder auch Nutzungsrechte für Dritte. Diese Belastungen können erhebliche wert beeinflussende Eintragungen sein. Genauso sollte auch das Baulastenverzeichnis oder das Tiefbauamt für Anliegerbeiträge befragt und eingesehen werden – und zwar vor dem Kaufvertrag.

Das ist zu beachten:

Der Notar schreibt und erläutert den Vertrag. Von daher ist auch er/sie wichtig. Der Notar sollte kompetent sein. Diesen zu finden, ist meist nicht ganz einfach. Der Immobilienmakler hat größtenteils einen „Hausnotar“ – zumeist weil er von seiner Leistung überzeugt ist und man seit Jahren auch „manch Kühe vom Eis gebraucht hat“. So wird dieser auch rechtzeitig über die Teilungserklärung vor Kaufvertrag aufklären

In einen Kaufvertrag sollten folgende Dinge formuliert sein:

–          Höhe des Kaufpreises und die Fälligkeit

–          Besitz-, Lasten, Nutzenübergang

–          Lastenfreiheit des Grundstücks oder Schuldenübernahme

–          Gravierende Baumängel wie Holzbock ausschließen

–          Ausschluss von Altlasten des Grundstücks

–          Rücktrittsrecht bei gravierenden Mängeln

–          Regelungen von Mietverhältnissen oder Pachtverhältnissen

–          Bestehende Versicherungen

Zudem kommen noch weitere Regelungen. Diese sind in jedem Kaufvertrag enthalten. von Stosch Immobilien Ihr Immobilienmakler – bietet Ihnen einen umfassenden Service rund um den Erwerb und den Kauf einer Immobilie. Selbstverständlich erläutern wir Ihnen auch vorher den Kaufvertrag vor dem Notartermin, auch wenn wir natürlich keinerlei rechtliche oder steuerliche Beratung machen. Manchmal sollte man aber die richtigen Fragen stellen.

Kaufvertrag

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von Stosch Immobilien – Ihr Immobilienmakler – Bei Verkauf und Vermietung Ihr Partner bei Immobilien – Hamburg, Kreis Pinneberg und Norddeutschland. Einfamilienhaus Pinneberg, Reihenhaus Rellingen oder Eigentumswohnung Schenefeld kaufen oder verkaufen – wir stehen an Ihrer Seite von der ersten Besichtigung, über den Kaufvertrag und der Übergabe und auch darüber hinaus.