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Heizkosten aktuell

Heizkosten aktuell

Heizkosten aktuell steigen wieder dramatisch. Die steigenden Energiepreise in Deutschland lassen die Heizkosten in kaum bezahlbare Höhen schnellen. Gas, Öl, Strom aber auch Holzpellets kosten bald noch mal erheblich mehr nach der Einschätzung der Beratungsgesellschaft co2online. Aber die erhöhten Preise machen sich im Gegensatz zum Vermieter bei Mietern erst im kommenden Jahr bemerkbar. Dieses wird für unvorbereitete ein schwerwiegendes Problem.

Heizkosten aktuell

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Gemäß der Analyse von co2online werden die Kosten für Öl-, Gas- und Strom-Heizungen besonders stark steigen. Selbst im Vergleich zum Vorjahr. So dürfte die durchschnittliche 70m² Wohnung, mit Heizöl oder Erdgas beheizt, um deutlich mehr als die Hälfte teurer werden. Plus 53 Prozent bei Öl und sogar plus 67 Prozent bei Erdgas. Das entspricht ca. 500,-EUR bei Öl und 550,-EUR bei Gas. Co2online hatte 2021 Kostensteigerungen von 20 Prozent (Erdgas) und 51 Prozent (Heizöl) bei diesen Energieträgern festgestellt.

Auch der Preis für Holzpellets, die 2021 noch einigermaßen preisstabil waren, soll 2022 um rund 54% ansteigen. Das bedeutet ca. 310,-EUR pro Wohnung. Ein derart gewaltiger Anstieg der Heizkosten wurde seit der Veröffentlichung des Heizspiegels in 2005 noch nie verzeichnet. Selbstverständlich handelt es sich bei den angegebenen Werten um Durchschnittswerte, die je nach Verbrauch und Bausubstanz erheblich abweichen können.

Heizkosten aktuell und Wohngeldabrechnung 2023

Da die Abrechnung für 2022 ja erst in 2023 für die Mieter erstellt wird, gilt es für die kommende Abrechnungsperiode der Heizkosten rechtzeitig die Abschläge zu erhöhen oder Reserven zu bilden. Jeder hat noch recht viel Einsparpotenzial bei den Heizkosten. Gemäß co2online verbrauchen 90% der Haushalte zu viel Heizenergie und schätzen das Potenzial von kleinsten Maßnahmen zur Energieeinsparung falsch ein.

Der Negativeffekt der Heizkosten 2022 ist aber einer Personengruppe schon sehr bewusst –  den Vermietern. Werden die Abschläge durch die Mieter nicht erhöht, muss der Vermieter die Heizkosten für 2022 verauslagen, da die Abrechnung ja erst in 2023 stattfindet. Dieses mehr an finanzieller Belastung hat bei manchen Vermietern schon zu erheblichen Liquiditätsengpässen geführt. Um somit Vermieter und Mieter abzusichern, macht es Sinn, dass die Abschlagszahlungen bereits jetzt entsprechend erhöht werden.

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Thermographie, um Wärmeverluste nicht nur im Gebäude sichtbar zu machen.

Heizkosten – das heiße Thema

Dadurch das die Preise für Öl und Gas kontinuierlich steigen kosten Heizen immer mehr Geld. Heizkosten sparen und die Kontrolle der Nebenkostenabrechnung durch den Mieter sind die Folgen daraus. Grund genug, warum wir Ihnen einige Tipps zusammengestellt haben, wie Sei die Heizkostenabrechnung richtig lesen und wie Sie Heizkosten sparen könnten. Ein Thema, dass sowohl für Vermieter als auch für Mieter interessant ist.

Heizkosten – der Abrechnungszeitraum

12 Monate beträgt ein Abrechnungszeitraum. Meist geht ein Kalenderjahr vom 1.1. biw 31.12 aber auch andere Zeiträume sind zulässig wie beispielsweise 01.07. bis 30.06. Dieser Abrechnungszeitraum muss auf der Nebenkostenabrechnung bzw. auf der Heizkostenabrechnung vermerkt sein. Achten Sie als Vermieter darauf, dass sowohl die verbrauchte Energiemenge und die daraus resultierenden Kosten sauber aufgeführt sind.

Heizkosten – wie wird denn nun eigentlich geheizt?

Öl, Gas und Fernwärme sind die wohl am häufigsten Heizarten im Bereich der Wohnraumvermietung.

Bei der Ölheizung muss sowohl der Anfangsbestand als auch der Endbestand sowie Heizöllieferungen aufgeführt werden. Anfangsbestand hierbei der aus dem vorigen Abrechnungszeitraum übernommene Ölstand zum Ende der Abrechnungsperiode. Öllieferungen müssen mit Lieferdatum, Menge und auch Betrag aufgeführt sein.

Bei der Gasheizung müssen die verbrauchte Gasmenge und die entsprechenden Rechnungsbeträge sauber aufgeführt sein.

Bei der Fernwärme muss ebenfalls de verbrauchte Wärmemenge und die entsprechenden Heizkosten genau angegeben werden. Gerade in Hamburg gilt oft eine Anschlusspflicht an die Fernwärme.

Heizkosten – die Nebenkosten

Die sogenannten Heizungsnebenkosten fallen beim Heizen und der Warmwasseraufbereitung an. Hierzu gehörten z.B.: Stromkosten für Pumpen aber auch Wartungskosten oder Tankreinigung oder die Verbrauchserfassung.

Heizkosten – Warmwasser

Bei Zentralheizungssystemen werden die Warmwasserkosten in Mehrfamilienhäusern auf die einzelnen Mietparteien umgelegt. Der Schlüssel, der die Umlage berechnet, wird nach Größe der Wohnung oder der Anzahl der Personen begründet. Bei Durchlauferhitzern hat der Mieter eine individuelle Stromrechnung.

Das Berechnungsmodell für die Heizkosten und die Warmwasserkosten

Die sogenannte Heizkostenverordnung regelt die Berechnung der Kosten vor. Sie schreibt vor, dass mindestens 50 Prozent aber maximal 70 Prozent der Kosten vom Verbrauch des jeweiligen Mieters berechnet wird. Dieses ist der sogenannte Verbrauchskostenanteil. Die restlichen Kosten zwischen 30 und 50 Prozent werden dann als sogenannte Grundkosten werden nach Verteilungsschlüssel wie Personenanzahl oder Wohnungsgröße berechnet. Die Praxis zeigt, dass die meisten Vermieter bei einer 50% Regelung sind.

Die Messung des Verbrauchs erfolgt meist durch Ablesefirmen. Diese verwenden Wärmemengenzähler oder auch Verdunstungsmesser an den Heizkörpern in der Wohnung. Einmal im Jahr werden diese abgelesen. Immer mehr kommen hier auch digitale Systeme zum Einsatz, so dass der Mieter nicht mehr zwingend in der Wohnung sein muss. Hierbei muss der Ablesetermin mindestens 10 Tage vorher angekündigt sein.

Geld sparen bei den Heizkosten

Dieses Thema haben wir bereits in unserem Blog schon einmal behandelt. Wer will nicht sparen ohne frieren zu müssen. HIER zum ausführlichen Artikel. Unser Partnerunternehmen die VS Ingenieure GmbH & CO. KG hat ebenfalls das Thema Heizkosten sparen ausführlich in Ihrem Artikel beschrieben. Diesen finden Sie HIER

Rund 90 Prozent der verbrauchten Energiekosten einer Wohnung oder eines Hauses entfallen auf die Heizung und Warmwasseraufbereitung. Mit einigen einfachen Verhaltensregeln kann man schon erheblich sparen.

Bewusst heizen. Senken Sie die Temperatur ohne das die Baukonstruktion geschädigt wird. In Wohnräumen geht man von einer ca. Temperatur von 21Grad als ausreichend aus, in Schlafzimmer von ca. 19Grad.

Gerade im Winter haben viele Bewohner die Fenster auf Dauerkippstellung. Das ist falsch! Lüften Sie ordentlich. Bis zu 250€ können Sie in einer Heizsaison so sparen.

Stellen Sie Heizkörper nicht mit Möbeln zu. Andernfalls gehen bis zu 15% der Heizenergie verloren.
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Mehr Tipps finden Sie in den oben beschriebenen Artikeln. Als Mieter aber auch als Vermieter oder Eigentümer ist es sinnvoll sich beraten zu lassen. Als Immobilienmakler weiß gerade Florian von Stosch als Diplomingenieur aber auch als Energieberater, wie er Ihre zukünftigen Mieter aber auch Sie als Vermieter richtig berät. Bewusstes Energiesparen ohne Komfort Verlust zu haben. www.von-stosch.de Ihr Mehrwert Immobilienmakler im Kreis Pinneberg und Hamburg. Sie wollen vermieten oder verkaufen? Vereinbaren Sie mit uns einen unabhängigen Beratungstermin.

Nebenkosten – oder die zweite Miete

Was sind denn eigentlich Nebenkosten? Diese werden oft nicht zu Unrecht als zweite Miete bezeichnet. Aber auch beim Haus- bzw. Wohnungskauf sind diese zu beachten. Denn hier tragen Sie als Käufer die sowohl umlegbaren als auch die nicht umlegbaren Kosten pro Monat bzw. pro Jahr.

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Aber zurück zum Thema Miete. Gerade in der heutigen Zeit mit stetig steigenden Energiekosten sind die Nebenkosten ein nicht vermeidbares Thema, dass immer wieder zu Streitigkeiten mit dem Vermieter führt. Aber diese Kosten reduziert man nicht nur auf die Heizkosten. Auch Wohngebäudeversicherung, Müll oder Kabelgebühren gehören dazu. Fakt ist, dass das Thema Nebenkosten immer ein Streitthema zwischen Mieter und Vermieter bleibt.

Nebenkosten – der Überblick

Aus diesem Grund wollen wir Ihnen als Mieter aber auch als Vermieter hier einen groben Überblick über das Thema geben. Was sind Nebenkosten überhaupt und wie werden Sie abgerechnet.

Was zählt denn eigentlich alles zu den Nebenkosten?

Alle Kosten, die neben der Kaltmiete i.d.R. monatlich zu zahlen sind werden als Nebenkosten verstanden. Einmal im Jahr wird die sogenannte Nebenkostenabrechnung erstellt. Als Mieter bezahlen Sie dafür monatlich einen Abschlag. Mit der Nebenkostenabrechnung wird dann für das vorangegangen Kalenderjahr des gezahlten Betrags mit dem wirklichen Verbrauch abgeglichen aus dem dann eine Nachzahlung bzw. eine Rückzahlung entsteht. Im Mietrecht wird hierbei in warme und kalte Nebenkosten unterschieden.

Die warmen Nebenkosten sind vor allem die Heizkosten. Diese machen gerade bei älteren Gebäuden oft den Löwenanteil der zu zahlenden Kosten aus. Durch neuere Techniken wie Solar aber auf effizientere Heizsysteme und besserer Dämmung sind hier erhebliche Einsparungen möglich. Zu den kalten Nebenkosten zählen dagegen Müll-, Wasser- und Abwasser- aber auch Fahrstuhlkosten.

Nebenkosten – die wichtigsten Kosten

Heizkosten: Geregelt hat der Gesetzgeber die Heizkosten als Nebenkosten in der sogenannten Heizkostenverordnung. Dabei muss der Vermieter mindestens 50% aber höchstens 70% der Kosten für Heizung und Warmwasser nach Verbrauch abrechnen. Hieraus resultiert logischerweise, dass somit jede Wohnung mit einem Erfassungssystem zur Ablesung ausgestattet sein muss, dass dann einmal jährlich abgelesen wird. Der Rest wird dann auch bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung nach einem festen Schlüssel verteilt. Meist Wohnfläche oder Personenzahl. Als Nebenosten nehmen gerade die Heizkosten oft einen erheblichen Teil ein.

Wasser- und Abwasser als Nebenkosten: Hier wird die Summe aus dem Wassergeld aber auch die Kosten für die Wasseruhren oder die Gebühren für die Nutzung der Abwasserleitungen gebildet.

Müllabfuhr und Straßenreinigung als Nebenkosten: Dem Vermieter wird durch einen Abgabenbescheid die Kosten für Müll und Reinigung zugestellt, die er auf den Mieter umlegt.

Versicherung als Nebenkosten: Feuer-, Sturm- oder Wasserschäden werden über eine Versicherung abgesichert. Auch können Glasversicherung oder Haftpflichtversicherung für den Öltank oder den Aufzug oder das Gebäude abgeschlossen werden.

Weitere Nebenkosten wie Fahrstuhl oder Gartenpflege können dann auch noch nach einem Verteilungsschlüssel – meist Wohnfläche oder Personenzahl – auf die Mieter umgelegt werden. Generell gilt, dass alle „immer wiederkehrenden“ Kosten umgelegt werden können. Dazu zählen unter anderem dann auch Grundsteuer, Hausreinigung, Schornsteinfeger oder Gemeinschaftswachmaschine und Trockner.

Nebenkosten – was sind denn keine Nebenkosten?

Verwalterkosten für den Vermieter wie Bankgebühren oder Porto können nicht durch den Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Aber auch Reparaturkosten sind keine Nebenkosten. Energetische Modernisierungen können zum Teil geltend gemacht werden, fallen aber auch nicht in die Kategorie Nebenkosten.

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