Verschlagwortet: Haus vermieten Pinneberg

Vermietung mit einem Immobilienmakler – ein paar Gründe Teil 1

Warum sollten Immobilieneigentümer ihre Wohnung oder ihr Haus durch einen Immobilienmakler vermieten bzw. verkaufen lassen? Ganz einfach! Vermieten bzw. verkaufen Sie professionell. Durch das Bestellerprinzip bei Vermietung, das seit dem 1.Juni 2015 greift, muss der Vermieter den Auftrag zur Vermietung geben aber auch den Makler bezahlen. So stellen sich viele Vermieter die Frage, ob Sie nicht doch selbst lieber die Wohnung bzw. das Haus vermieten sollten. Ein erfahrener und professioneller Immobilienmakler hat aber viele Vorteile – für Vermieter und Mieter. Diese wollen wir Ihnen hier einmal sicher nicht ganz uneigennützig aufzeigen. Damit es mit dem Makler klappt ist die Wahl des Maklers natürlich das grundlegende Kriterium. Denn nur ein wirklicher Profi bietet Ihnen als Immobilieneigentümer Vorteile.

Vermietung mit einem Immobilienmakler – die Marktmiete

Eine Wohnung soll eine Rendite abwerfen. Auch soll der Mieter nicht übervorteilt werden – denn ein Vermieter ist an einer langfristigen Vermietung interessiert. Also stellt sich für die Marktmiete zuerst die Frage nach der richtigen Miethöhe. Was ist zu viel? Was ist zu wenig? Ist denn eine Staffelmiete zulässig? Es soll also bei der Vermietung mit einem Immobilienmakler ein idealer Wert zwischen Rendite und Mieterzufriedenheit getroffen werden. Zudem weiß der Profi um die Feinheiten der Mietpreisbremse und gesetzlichen Regelungen.

Vermietung mit einem Immobilienmakler – die Präsentation Ihrer Immobilie

Sie wollen die besten Mieter. Die Präsentation Ihrer Immobilie (nicht nur bei Vermietung auch beim Verkauf) muss stimmen. Hochwertige Exposégestaltung und Inserate helfen dabei die richtigen Mietinteressenten anzusprechen. Auch wird hier bei Vermietung mit einem Immobilienmakler die Spreu vom Weizen bereits sortiert. Als Vermieter wollen Sie ihr Eigentum schützen. Erstklassige Fotos, 360 Grad Rundgänge oder aufgearbeitete Grundrisse sowie vollständige Unterlagen erarbeitet der Immobilienprofi. Ob Hausverkauf oder Vermietung. Er muss die Kunden erreichen. Fordern Sie vor Beauftragung vom Makler verschiedene Exposés an, damit Sie sich einen Überblick über seinen „Stil“ machen können.

Vermietung mit einem Immobilienmakler – professionell werben

Ein Immobilienmakler, der sein Handwerk versteht wird Ihnen die kompletten Inserate abnehmen. Durch sein Netzwerk und die Erfahrung weiß er, in seinem Gebiet Bescheid, welche Plattform oder welche Werbeform am meisten bringt. Auch hat er oft bereits mehrere potenzielle Mieter bzw. Käufer in seiner Kundenkartei.

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von Stosch Immobilien ist Ihr Makler im Kreis Pinneberg und Hamburg für Vermietung mit einem Immobilienmakler. Als Profi im Bereich Verkauf und Vermietung von Wohnimmobilien wissen wir um Vor- und Nachteile von lagen oder Grundrissen. Wir wissen um Miethöhe oder Energieausweis und anderen gesetzlichen Bestimmungen, so dass wir für Sie als Vermieter das Optimum herausholen können. www.von-stosch.de

Nebenkostenabrechnung – Vertrauen ist gut … Kontrolle besser. Machen Sie es richtig

Nebenkostenabrechnung – der Mieter

Immer im Frühjahr bekommen Millionen von Mieter Ihre Nebenkostenabrechnung durch den Verwalter bzw. den Vermieter zugestellt. Gerade bei den Heizkosten und der Warmwasseraufbereitung kommt es oft zu heftigen Nachzahlungen. Streit ist quasi zwischen Vermieter und Mieter vorprogrammiert. Ein Grund mehr, warum wir Ihnen einige Tipps rund um das Thema Nebenkostenabrechnung geben wollen.

Nebenkostenabrechnung und der Mietvertrag

Der Mietvertrag regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter bei einer Wohnung und bei einem Haus. Im Mietvertrag wird die sogenannte Kaltmiete vereinbart. Die Warmmiete dagegen umfasst aber die Kaltmiete zzgl. aller umlegbarer Nebenkosten.

Hierbei unterscheidet man die kalten Nebenkosten wie Fahrstuhl, Steuern oder auch Müll und die sogenannten warmen Nebenkosten für Heizung oder Warmwasser. Als Vermieter sind Sie mit Klauseln wie „Nebenkosten am Jahresende laut Abrechnung“ in keinster Weise geschützt. Solche Formulierungen sind schlichtweg ungültig. Mieter müssen diese nur zahlen, wenn diese auch im Mietvertrag geregelt sind. Als Vermieter aber auch als Mieter sollten Sie so darauf achten, dass diese im Mietvertrag gelistet sind. Als erfahrener Immobilienmakler im Bereich Immobilienverkauf und Vermietung helfen wir Ihnen gern bei der Gestaltung eines Fairen Mietvertrages.

Die Nebenkostenaufstellung

Die Nebenkostenabrechnung erfolgt einmal im Jahr. Hierbei werden die Vorauszahlungen den tatsächlichen Verbräuchen gegenübergestellt. Somit erhält der Mieter dann Geld zurück bzw. hat eine Nachzahlung. Für beide Parteien ist ein realistischer Nebenkostenabschlag vorteilhaft.

Der Vermieter hat für die Nebenkostenabrechnung zwölf Monate Zeit. Andernfalls kann der Mieter die Nachzahlung verweigern bzw. durchaus auch die Vorauszahlungen bis zur Klärung im Streitfall stoppen. So sollten Mieter und Vermieter die Nebenkostenabrechnung genau prüfen. Als Mieter haben Sie das Recht bei berechtigten Zweifeln Einblick in die Unterlagen zu fordern. Nachzahlungen müssten innerhalb von vier Wochen bezahlt werden, falls keine Beanstandungen vorliegen.

Nebenkostenabrechnung – die Berechnung

Meist erfolgt sie nach der Größe der Wohnung, der Personenanzahl oder dem Verbrauch. In der Regel enthält der Mietvertrag die Regelung wie abgerechnet wird. Falls dieses nicht der Fall ist, muss nach Wohnungsgröße abgerechnet werden.

Hierbei bilden die Heizkosten die Ausnahme. Sowohl Heizung als auch Warmwasser werden in der Nebenkostenabrechnung nach der gesetzlichen Heizkostenverordnung mindestens zu 50% aber maximal 70% nach dem Verbrauch berechnet werden. Der Rest muss über Wohnungsgröße bzw. Personenzahl ermittelt werden. Hierbei bedienen sich Vermieter sogenannten Ablesefirmen. Diese sind auf die Heizungsabrechnung spezialisiert. Dem Mieter darf bei Auszug während einer Abrechnungsperiode natürlich nur anteilig das Jahr in Rechnung gestellt werden.

Nebenkostenabrechnung – Vermieter vermeiden Fehler

Als Vermieter machen Rechtsstreitigkeiten keinen Spaß. Natürlich muss aber der Mieter auch korrekt seine Nebenkosten bezahlen. Daher ist es im Interesse des Vermieters, dass die Nebenkostenabrechnung von Anfang an richtig ist. Daher achten Sie als Vermieter darauf, dass die Nebenkostenabrechnung folgende Punkte enthält:

Den genauen Abrechnungszeitraum, die Zusammenstellung aller Betriebskosten, Angaben über den entsprechenden Verteilungsschlüssel, die Verteilung der Betriebskostenanteile auf den jeweiligen Mieter, Angaben über die Gutschrift bzw. den Nachzahlungsbetrag und eine Aufstellung der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen. Es macht Sinn als Vermieter, wenn man nicht direkt aus dem Immobilienbereich professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die rechtlichen Änderungen aber auch die Konsequenzen aus etwaigen Streitigkeiten machen professionelle Hilfe empfehlenswert.

So schafft auch hier Transparenz Klarheit. Eine richtige, inhaltlich aber auch rechnerisch richtige Abrechnung die „lesbar“ für den Mieter ist – für die der Vermieter verantwortlich ist – verkürzt die Zeit, die der Mieter zur etwaigen Nachzahlung hat und gerade die Nebenkostenabrechnung stärkt auch das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter, wenn diese sauber gefasst ist.

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Pinneberg Haus

Pinneberg Haus – von Stosch Immobilien Verkauf und Vermietung im Kreis Pinneberg und Hamburg

Pinneberg Haus? von Stosch Immobilien – Von uns können Sie mehr erwarten. Beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie geht es um mehr als um Pinneberg Haus oder Wohnung – es geht um ein Zuhause. Als Vermieter oder Verkäufer wollen Sie zum bestmöglichen Preis Ihr Haus in Pinneberg verkaufen bzw. vermieten. Der Mieter oder Käufer will einen gerechtfertigten Preis bezahlen. Dabei ist klar, dass Lage aber auch Ausstattung, Sanierungsbedarf oder energetischer Standard bei Pinneberg Haus den Preis maßgeblich beeinflusst. Von Stosch Immobilien ist mehr als nur Immobilienmakler – Florian von Stosch – Geschäftsführer der Firma ist Diplomingenieur, Maurer- und Betonbaumeister, Betriebswirt aber auch zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung. So ist es möglich, die Immobilie, die Wohnung, das Pinneberg Haus in seiner Gesamtheit zu sehen. Mehrwert für Verkäufer und Vermieter.

Pinneberg Haus – von Stosch Immobilien – mehr Service für Sie

Wir sind für Sie 7 Tage die Woche erreichbar. Von A wie Analyse bis Z wie Zufriedenheit begleiten wir Sie beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie. Ob telefonisch oder per Mail – kurze Reaktionszeiten bei Verkauf und Vermietung von Pinneberg Haus sind Grundlage für den erfolgreichen Verkauf. Mit uns treffen Sie die richtigen Entscheidungen.

Pinneberg Haus – Marketing

Jede Immobilie, wie auch jeder Eigentümer sind individuell – und genau so werden Sie betreut. Neben der fachlichen Ebenen ist die zwischenmenschliche Ebene beim Verkauf oder der Vermietung sehr entscheidend. So erstellen wir mit Ihnen zusammen einen individuellen Marketingplan. Ob Außendarstellung oder Werbemaßnahmen oder Feinabstimmung. Transparenz und Fachwissen bilden die Grundlage für unseren Erfolg für Ihren Verkauf – von Stosch Immobilien – Ihr Immobilienmakler im Kreis Pinneberg, Hamburg und Norddeutschland. Pinneberg Haus verkaufen? Von Stosch!

Pinneberg Haus – die Bewertung

Die marktgerechte und fachgerechte Immobilienbewertung ist Grundlage für jeden erfolgreichen Verkauf. Versprechen, die nicht gehalten werden können werden Sie bei uns nicht finden. So gehört die marktgerechte Immobilienbewertung für Ihr Pinneberg Haus zu den grundlegendsten Aufgaben eines Immobilienmaklers. So sind wir in diesem Bereich zertifiziert und immer am Puls der Zeit.

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von Stosch Immobilien – Zeit für Leben