Kaufvertrag Immobilie / Notarvertrag – Hauskauf – Hausverkauf – so funktioniert es

Wir Verkaufen unsere Haus

Der Kauf oder der Verkauf einer Immobilie ist ein großer Schritt für die ganze Familie. Nicht nur eine große Investition erwartet Sie als Käufer, ein Zuhause, ein Heim für Kind und Kegel erwarte Sie als Käufer. Genau daher sollten Sie als zukünftiger Eigenheimbesitzer auch mit entsprechender Sorgfalt vorgehen. So sollte ein Bausachverständiger für die Überprüfung der Bausubstanz ebenso obligatorisch sein, wie die Überprüfung des Kaufvertrag Immobilie.

Kaufvertrag Immobilie – warum eigentlich?

Immobilien – egal ob Wohnung, Haus oder Grundstück nur rechtskräftig den Eigentümer wechseln können, wenn sie notariell beurkundet werden. Diese notarielle Beglaubigung ist in Deutschland Pflicht. Der Notar selbst ist zur Neutralität verpflichtet. Vor der Unterschrift sollte aber ausreichend Zeit vorhanden sein den Kaufvertrag Immobilie gründlich zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. So können auch etwaige Fragen im Vorweg geklärt werden. Ein Immobilienmakler, der diesen Prozess begleitet hilft hier oft Käufern und Verkäufern das Amtsdeutsch zu verstehen aber auch für strittige Punkte mögliche Lösungen bzw. Kompromisse zu finden.

Kaufvertrag Immobilie – der Inhalt

Was sollte alles in einem Kaufvertrag Immobilie stehen. Die wichtigsten Regelungen und Inhalte haben wir Ihnen versucht hier einmal aufzuführen. So muss der Kaufgegenstand natürlich deutlich beschrieben sein. Aber auch der Eigentümer und wer kauft eigentlich. So finden Sie im Kaufvertrag alle Angaben zum sog. Grundbesitzer, den Grundbuch eingetragenen Belastungen oder etwaigen Pfandrechten Dritter. Das Baulastenverzeichnis wird dabei i.d.R. vom Notar nicht eingesehen. Wenn mehrere Käufer die Immobilie kaufen wollen, müssen diese auch mit den jeweiligen Anteilen im Kaufvertrag stehen. Im Kaufvertrag Immobilie wird zudem die Immobilie selbst und die Lage sowie etwaige Innenausstattungen beschrieben. So kann zum Beispiel die Ausgliederung von Inventar zur Reduzierung der zu zahlenden Grunderwerbssteuer führen. Bei Wohnungseigentum wird zudem auf die sogenannte Teilungserklärung verwiesen. Hier erwirbt der Käufer sogenanntes Teileigentum oftmals mit Sondernutzungsrechten. Zudem können Baupläne Bestandteil eines Kaufvertrag werden.

Kaufvertrag Immobilie – Hauskauf gebrauchte Immobilie

In der Regel wird gekauft wie besehen. Nur arglistig verschwiegene Mängel oder Hausbock und Hausschwamm finden oftmals besondere Beachtung. Gerade diese können den Wert einer Immobilie erheblich mindern. Hierbei kann man eine Klausel für „unsichtbare“ Mängel mit in den Kaufvertrag Immobilie mit aufnehmen.

Kaufvertrag Immobilie ….. das liebe Geld

Bei der Formulierung des Kaufvertrages sollten sowohl Fälligkeitsdatum aber auch Übergabedatum genau festgelegt werden. Vertrag kommt von Vertragen – genau hier wird es dann auch meist komplizierter für Nichtjuristen. Wenn der Übergabetermin z.B. nicht eingehalten werden kann eine Vertragsstrafe geltend gemacht werden. Gleiches gilt für Verzug der Zahlung. Diese Formulieren greifen – Gott sei Dank – in der Regel nicht. Im Zweifel muss aber natürlich ein Kaufvertrag Immobilie genau dieses regeln. „Was ist wenn nicht“.

Auch die Zahlungsmodalitäten – Treuhand oder Notaranderkonto – werden im Kaufvertrag Immobilie festgelegt. Der Notar kann dabei als Treuhänder fungieren.

Kaufvertrag Immobilie – die Bank des Käufers

Beim Immobilienkauf wird in der Regel ein Teil des Geldes oder diese gesamte Summe finanziert. Ihre Bank wird sich, bevor sie Ihnen Geld gibt absichern. Dieses passiert ebenfalls im Kaufvertrag. So genehmigt der Verkäufer, dass der Käufer bereits seine Bank ins Grundbuch lassen kann, ohne dabei eine persönliche Haftung zu übernehmen. Ohne Bank kein Geld und ohne Geld kein Hauskauf.

Kaufvertrag Immobilie – und Teil III

Der letzte Abschnitt eines Kaufvertrages behandelt in der Regel Durchführungsvollmachten für den Notar und seine Angestellten. Diese sind notwendig, damit ggf. Korrekturen aber auch Eintragungen ohne erneutes Erscheinen der Beteiligtendurchgeführt werden können.

Der Kaufvertrag Immobilie und der gesamte Inhalt wird dann bei der Beurkundung vom Notar verlesen und ggf. erläutert.

Kaufvertrag Immobilie – lassen Sie sich beraten

Beim Verkauf einer Immobilie aber auch beim Kauf einer Immobilie gilt es viele Punkte zu beachten. von Stosch Immobilien ist Ihr Partner beim Kauf oder Verkaufe Ihrer Immobilie. Unsere Erfahrung aber auch unser Netzwerk unterstützt Sie beim Verkauf aber auch beim Kauf. Es soll hier auch darauf hingewiesen werden, dass wir als Immobilienmakler fungieren. Eine juristische Beratung zum Thema Kaufvertrag soll und kann hier nicht ersetzt werden. Daher ist dieser Text nur ergänzend anzusehen und wir übernehmen keine Gewähr.

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