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Was macht eigentlich ein Notar?

Was macht eigentlich ein Notar?

Was macht eigentlich ein Notar? Ein Notar übernimmt unzählige Tätigkeiten und Aufgaben, die vielen Menschen nicht in vollem Umfang bekannt sind. Ein Notar vertritt auf einer Seite den Staat und ist somit ein Träger eines öffentlichen Amtes, das der Staat ihm verliehen hat. Für seine Klienten auf der anderen Seite ist der Notar der Vertreter in diversen komplizierten Rechtsangelegenheiten.

Der Notar leistet nicht nur Hilfestellung, sondern ist ebenfalls Vermittler für seine Klienten, dabei ist er immer unparteiisch und verschwiegen. Ein Notar kommt bei Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen und auch Grundstücksgeschäften zum Einsatz. Das Beglaubigen, Beurkunden und Anfertigen von Abschriften fällt ebenfalls in seinen Tätigkeitsbereich. Bei einer enormen Anzahl von rechtsgeschäftlichen Vorgängen ist eine Beurkundung durch einen Notar sogar rechtlich vorgeschrieben. In Schleswig-Holstein darf ein Notar auch Rechtsanwalt sein, in Hamburg ist ein Notar „nur“ Notar.

Was macht eigentlich ein Notar?

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Immobiliengeschäfte niemals ohne Notar

Egal ob eine Immobilie verkauft oder gekauft wird, erfolgt das in Deutschland niemals ohne Notar. Der Notar als dritte unparteiische Person stellt sicher, dass alle gesetzlichen Richtlinien in der Gestaltung eines Vertrages und im Ablauf des Handels eingehalten werden. Des Weiteren stellt er sicher, dass alle beteiligten Personen auf der sicheren Seite in puncto Geldangelegenheiten stehen. Ein Notar steht jeder Partei im Handel mit Immobilien unparteiisch beratend bei und überwacht den Vollzug des unterschreibend des Kaufvertrages. Er erstellt den Kaufvertrag nach einem Gespräch, sorgt für die Unterzeichnung und führt die Eintragung im Grundbuch durch.

Ein kurzer Überblick über die Aufgaben des Notars bei Immobiliengeschäften

  • Erstellen von jeglichen rechtswirksamen Verträgen rund um Immobilien
  • er erstellt alle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag
  • er prüft das Grundbuch
  • er berät Verkäufer und Käufer über rechtliche Risiken
  • er übernimmt die Ausstellung, Prüfung, das Vorlesen und Zusendung von Kaufverträgen
  • er beantwortet Fragen von Käufern und Verkäufern
  • er überwacht das Unterschreiben von Verträgen
  • er kann Grundschulden eintragen sowie löschen lassen
  • er übernimmt das Senden einer Ausfertigung des Kaufvertrages an das Finanzamt betreffend des Grundsteuerbescheides

Was ein Notar bei der Kaufabwicklung von Immobilien nicht macht

  • den Verkäufer oder den Käufer bevorzugt behandeln oder beraten
  • den Verkäufer oder Käufer in finanziellen Dingen zu beraten
  • eigenständig Steuerfragen zu klären, für den Käufer oder den Verkäufer
  • Einsicht in das Baulastenverzeichnis zu nehmen

Was ein Notar bei der Kaufabwicklung von Immobilien nicht darf

  • Ohne eine hinlängliche Erklärung die Beurkundung eines Kaufvertrages ablehnen
  • sich selbst bei Verkauf oder Kauf einer Immobilie beteiligen
  • bei einem Interessenkonflikt eine Beurkundung durchführen

Wer bestellt einen Notar? Was macht eigentlich ein Notar?

Im Normalfall bestellt der Verkäufer, der Käufer oder Immobilienmakler einen Notar. Die Auswahl des Notars liegt in den meisten Fällen beim Käufer bzw. so ist es meist üblich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Käufer und Verkäufer sich vorher absprechen und gemeinsam einen Notar wählen. Es muss nur darauf geachtet werden, dass dieser Notar in diesem Bezirk amtlich tätig ist. Ein Notar darf seinen Amtsbezirk nicht verlassen und der Käufer und Verkäufer müssen in seinem Notariat vor Ort erscheinen. Der Notar führt in seinem Notariat die Beurkundung des Kaufvertrages durch. Deswegen sollte bei der Auswahl des Notars gut überlegt werden und die Anfahrtszeit mit eingeplant werden. Kommt es dazu, dass der Käufer oder der Verkäufer nicht persönlich zur Unterzeichnung vor Ort sind, wird der Beurkundungstermin verschoben. Das bedeutet, dass weitere Kosten für einen neuerlichen Termin zur Beurkundung entstehen. Als Alternative findet hier oft die Fernbeurkundung gewählt. Florian von Stosch berät Sie hier gern bei der Wahl des richtigen Notariats fü Ihre Immobilienangelegenheit. www.von-stosch.de

Schenken mit warmer Hand – Testament und Co. Teil 2

Geschenkt ist geschenkt – Schenken mit warmer Hand

Gründe um die Erfolge vorab zu regeln sind vielfältig. Aber Vorsicht …. Was weg ist, ist weg. Wer also seine Firma oder sein Haus überträgt, ist nicht mehr uneingeschränkt Herr in seinem Hause.

Schenken mit warmer Hand – Kann ich denn trotzdem weiter in meinem Haus wohnen?

Ihre individuellen Bedürfnisse sollen auch bei einer vorweggenommenen Erbfolge berücksichtigt werden. So lässt das deutsche Recht viele Möglichkeiten individuell zu planen, so dass gerade nicht weg ist weg gilt. Sie haben den Wunsch Ihr Haus weiterhin bewohnen zu können, bzw. Ihre Wohnung? Der Notar wird Ihnen das sogenannte Wohnungsrecht vorschlagen. Bei diesem Recht sind Sie dann berechtigt die Immobilie weiterhin zu bewohnen. Vermietung oder Verkauf ist hierbei allerdings ausgeschlissen. So können Sie ihre Immobilie oder einen Teil davon (beispielsweise eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus) weiter bewohnen. So können Sie Schenken mit warmer Hand.

Nießbrauch – Schenken mit warmer Hand

Beim Nießbrauch sind sowohl Vermietung und das eigenen Bewohnen gestattet. Der Verkauf ist aber weiterhin ausgeschlossen. Das heißt bei Schenken mit warmer Hand – ist die Immobilie vermietet und soll beispielsweise das Altenheim von den Mieterträgen gezahlt werden, so stehen Ihnen bei Nießbrauch auch diese Einnahmen zu.

Schenken mit warmer Hand  – der Übergabevertrag

Eine andere Möglichkeit ist sich mit dem sogenannten Übergabevertrag abzusichern. Dabei wird eine zu Lebzeiten zu zahlende Rente vereinbart. Hierbei kann auch eine Reallast im Grundbuch eingetragen werden um die Rentenzahlungsverpflichtung abzusichern. So kann also sicher geregelt werden, dass Sie als Schenker sich selbst gepflegt und versorgt wissen. Schenken mit warmer Hand – Ihr Notar kann Sie hierhingehen ausführlich beraten. Gern empfehlen wir Ihnen auch entsprechende Notariate.

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 www.von-Stosch.de Ihr Immobilienmakler im Kreis Pinneberg und Hamburg

Zeit für Leben. Als Immobilienmakler sind wir immer wieder in die Lage versetzt mit älteren Menschen über erben und vererben zu sprechen. Soll das Haus zu lebzeiten verkauft werden? Soll es lieber vermietet werden? Was ist das Haus oder die Wohnung denn eigentlich wert? Fragen auf die wir die Antworten kennen. Grund genug sich vorher schlau zu machen. Vereinbaren Sie einen unabhängien Beratungstermin. Wir vermitteln Sie gern an erfahrene Notare, die Ihnen helfen Ihre Angelegenheit rechtzeitig sicher zu regeln.