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Erbengemeinschaft

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Die sogenannte Erbengemeinschaft entsteht, wenn kein Testament vorliegt und mehrere Menschen erben. Die gesetzliche Erbfolge schreibt die Anteile für die Erben vor. Bei einer Immobilie ist es dann so, dass jeder der Erbengemeinschaft einen Anteil besitzt. Themen wie: Was passiert jetzt mit der Immobilie? Sollen wir vermieten oder verkaufen? Können dann sehr schwierig werden. Es müssen also dann alle Entscheidungen rund um die Immobilie gemeinsam getroffen werden. Grund genug für einen eigenen Teil in unserer kleinen Miniserie.

Erbengemeinschaft

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Erbengemeinschaft – kein Testament

Wie bereits erwähnt entsteht die Erbengemeinschaft dadurch, dass kein Testament vorhanden ist und mehrere Erben berechtigt sind. In einer Gemeinschaft entscheidet man zusammen. So auch im Fall der Erbschaft eines Hauses oder einer Wohnung. Sie können nicht alleine entscheiden, was mit der Immobilie und die anderen Bestandteile der Erbschaft passieren soll. Juristisch wird die Erbengemeinschaft als juristische Person angesehen. Entscheidungen müssen gemeinschaftlich getroffen werden. Es ist also nicht möglich, dass ein Erbe seinen Anteil an der Immobilie verkauft, solange die Erbengemeinschaft besteht bzw. die anderen Ihre Anteile behalten. Allerdings hat jeder Erbe das Recht auf eine amtliche Teilung des Nachlasses – die sog. Teilversteigerung von Wohnung oder Haus kann verlangt werden. Andere Gegenstände werden dann über einen freihändigen Pfandverkauf versilbert und das Geld zwischen den Erben aufgeteilt. Die wohl besserer und deutlich zu empfehlende Lösung ist die sog. Erbauseinandersetzung.

Was ist eine Erbauseinandersetzung?

Die Erbauseinandersetzung muss beantragt werden. Dazu müssen die Erben gemeinschaftlich einen Auflösungsvertrag aufsetzen und notariell beglaubigen lassen. Der Auflösungsvertrag regelt dabei, wer welchen Anteil der Immobilie oder der Wertgegenstände behält. Bei größeren Vermögen, wo mehrere Immobilien und andere Wertgegenstände oder Bargeld vorhanden sind, können so die Anteile mehr oder minder gerecht aufgeteilt werden. Wenn nur eine Immobilie – die ja in der Regel den wertvollsten Besitz darstellt – vorhanden ist, wird meistens verkauft, da so gerecht die Anteile der Erben aufgeteilt werden können. Der Auflösungsvertrag kann aber auch dahingehende gestaltet werden, dass ein Erbe die Miterben auszahlt und die Immobilie übernimmt. Sprich das Haus abkauft.

Ende der Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft ist beendet, wenn der vorletzte Angehörige aufgrund von Erbteilübertragung ausscheidet oder verstirbt. So wäre dann die verbleibende Person Alleinerbe. Leider zeigt die Realität, dass Erbengemeinschaften trefflich streiten können. Das kann bei vermeintlichen „Kleinkram“ beginnen. Gar nicht so selten besteht eine Erbengemeinschaft deshalb – mit oder ohne Gerichtsprozessen – etliche Jahre.

Erbengemeinschaft und Immobilienmediation

Florian von Stosch hat als Sachverständiger und Mediator schon viele Erbengemeinschaften nicht nur beim Verkauf der Immobilie begleitet. Es ist nicht einfach als Gemeinschaft den Frieden zu halten. Ein Externer hat den Vorteil, dass er gerecht die Gemeinschaft leiten kann, dass jeder glücklich ist. Die Kombination von Immobilienbewertung und Konfliktmanagement ist oft ein guter Weg, die optimale Lösung für alle Beteiligten zu finden. Sie ist dabei nicht nur deutlich kostengünstiger und schneller als ewige Gerichtsprozesse, die lösungsorientierte Immobilienmediation gibt Ihnen und Ihren Miterben eine einvernehmliche selbstbestimmte Lösung. Ob am Ende des Tages der Verkauf oder die Vermietung oder die Übernahme eines Erben die Lösung ist, ist Fall abhängig. Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie Hilfe benötigen, www.von-stosch.de

Mit warmer Hand schenken –Zuwendungen so lange man lebt TEIL 1

Mit warmer Hand schenken – ein paar Grundbegriffe

Wir werden älter – sollte man solange man lebt die Erbfolge definieren oder erst mit dem Tod die gesetzlichen Erbregelung seinen Gang gehen lassen. Wen Sie auch immer beerben wollen – es ist ratsam mit warmer Hand zu schenken bzw. rechtzeitig ein entsprechendes Testament aufzusetzen. Als Immobilienmakler kommen wir auch zwangsläufig immer wieder mit Erbauseinandersetzungen in Berührungen. Die Teilung könnte oftmals so viel leicht sein, wenn die Verhältnisse vorab geklärt worden wären.

Wollen Sie also als Eigentümer eines Hauses oder einer bestimmten Sache einem Kind oder Ihrem Ehegatten ein bestimmtes Gut zukommen lassen, bietet sich oftmals die vorweggenommene Erbfolge an. Die Erbfolge wird also zu Lebzeiten sozusagen für den betreffenden Gegenstand vorgezogen.

So können Sie durch die vorweggenommene Erbfolge mit warmer Hand schenken. So wird dabei für bestimmte Vermögensgegenstände wie beispielsweise eine Immobilie oder einem Betrieb zu Lebzeiten entsprechend Ihrer Wünsche gesteuert. Gerade bei Immobilien oder Unternehmen reden wir über erhebliche Werte, so dass notarielle Hilfe und der Steuerberater mit im Boot sitzen sollten. Aber auch ein erfahrener Immobilienbewerter sollten Sie, sobald es um Grundbesitz geht begleiten.

Warum mit warmer Hand schenken? Gründe

Gründe können so vielschichtig wie Gegenstände sein. Oftmals werden solche Zuwendungen von Eltern getroffen, um Ihre Kinder mit einer Schenkung finanziell zu unterstützen. Sei es für den Berufsstart oder für das erste eigene Haus. Ob von dem Geld ein Haus oder ein Bauplatz oder eine eigene Firma gekauft wird, ist dabei sekundär. Auch soll häufig gerade bei familieneigenen Firmen die Nachfolgeregelung für Sie selbst aber auch für Banken geregelt werden. Oftmals sind auch Gründe der steuerlichen Optimierung ausschlaggebend.

Mit warmer Hand schenken – Augen auf beim Eierkauf

Aber Achtung! Geschenkt ist geschenkt! Es muss also klar sein bei einer Übertragung, dass Sie sich nicht nur aus rein steuerlichen oder sozialrechtlichen Überlegungen leiten lassen sollten. So sind Sie, wenn Sie ihre Immobilie mit warmer Hand schenken – also übertragen – auch nicht mehr Herr in Ihrem Haus. Sicher kann man gewisse Rechte einschränken und sich Freiheiten lassen, trotz dessen müssen Sie sich etwaige Konsequenzen bewusst sein.

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Ein Notar, ein Steuerberater aber auch ein Immobilienmakler sollten Sie beraten, wenn es um solche Entscheidungen geht. www.von-stosch.de Ihr unabhängiger Immobilienmakler im Kreis Pinneberg und Hamburg.

Geerbte Immobilie verkaufen bzw. vermieten – Halstenbek Hamburg Pinneberg

Geerbte Immobilie verkaufen – Metropolregion Hamburg Ihr Immobilienmakler

Sie haben geerbt. Als Erbengemeinschaft haben Sie als Nachlass eine Immobilie erhalten. Es muss also gemeinschaftlich darüber entschieden werden, was mit dem Einfamilienhaus, dem Doppelhaus oder gar dem Mehrfamilienhaus geschehen soll. Oftmals ist dieses nicht vorher klar geregelt worden, so dass die Erbengemeinschaft mit dem Verlust und Trauer lange Zeit braucht, um Entscheidungen fällen zu können und auch emotional sehr an alten Erinnerungen an der Immobilie hängt. Gott sei Dank geht es den meisten Menschen nach wie vor nicht um das Erbe, sondern um den verstorbenen Menschen.

Doch was tun – man fühlt sich oftmals überfordert und will die Geerbte Immobilie verkaufen. Man hat bereits seine eigene Familie, sein eigenes Eigentum und was soll ein Haus oder eine Wohnung leer stehen? Es sind ja auch laufende Kosten und Reparaturen. So wäre es doch gut, wenn jemand einem die Arbeit abnimmt, aber jemanden, der Ihre Situation kennt und dem man vertrauen kann.

Geerbte Immobilie verkaufen in Halstenbek, Pinneberg und Hamburg

Bei vererbten Immobilien ist es sinnvoll eine Entscheidung zu treffen. Soll die Immobilie vermietet werden oder soll sie verkauft werden. Wie ist denn eigentlich der Wert? Oder soll nur einer der Erbengemeinschaft die Immobilie übernehmen und die anderen „ausbezahlen“. Wie sieht es steuerlich aus?

ImmoNuance – Ihr Mehrwertmakler leistet hier mehr. Zum einen kennen wir leider genau Ihre Situation. Daher wissen wir um emotionale Bindung aber als Immobilienmakler der Region kennen wir auch die Preise und den Markt bei Immobilienverkauf – bei Geerbte Immobilie verkaufen sind wir Ihr Fachmann.

Immobilienberatung mit Handschlag Geerbte Immobilie verkaufen. So setzten wir uns mit Ihnen zusammen nun erläutern Ihnen als Erbengemeinschaft oder Erbe verschiedene Optionen und Wege. Energieausweis, Gutachten zur Immobilienbewertung, Organisation von Terminen aber auch Zusammenstellungen von Unterlagen oder das einfache Lüften der Räume übernehmen wir auf Wunsch für Sie. Jeder hat seine Art mit dem Tod umzugehen. So erleben wir es leider immer wieder, das beim Geerbte Immobilie verkaufen keinerlei Kontakt mehr mit der Immobilie gewünscht ist. Wir kümmern uns um Sie und um Ihr Eigentum in Ihrem Sinne.

Wir gehen nämlich genau so damit um, als wäre es unser eigenes – daher ist eine Immobilienberatung mit Handschlag, der erste Schritt in die richtige Richtung. ImmoNuance ist Ihr Immobilienmakler bei Geerbte Immobilie verkaufen. Auch ist ein Gutachten für die Immobilienbewertung oftmals sinnvoll. Gerade Ärger mit dem Finanzamt aber auch mit anderen Erben kann so bereits im Vorfeld entgegengewirkt werden. Ihre Mutter oder Ihr Vater hat sicher nicht das ganze Leben hart gearbeitet, um das Geld am Ende dem Staat zu schenken. Hier ist ein Immobiliengutachten mit logischer Argumentation der erste sinnvolle Schritt.

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Lernen Sie uns kennen, damit wir Sie richtig beraten können. Geerbte Immobilie verkaufen in Hamburg, Kreis Pinneberg und Norddeutschland. Ob Einfamilienhaus Halstenbek, Reihenhaus Rellingen, Doppelhaus Schenefeld oder Eigentumswohnung Hamburg. Immobilienverkauf erfolgreich aber auch geplant.

ImmoNuance – Ihr Mehrwertmakler bei Verkauf und Vermietung, Kaufberatung und Immobilienbewertung – Immobilienzuhause.