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Immobilie im Erbfall

Immobilie im Erbfall

Immobilie im Erbfall: In vielen Nachlässen werden Wohnungen oder Häuser vererbt. Eine Immobilie bedeutet für die Erben große Verantwortung zu übernehmen. Es ist zwar nicht schlecht, ein Haus mit Garten und vielleicht auch einem Pool zu erben, doch wenn diese Immobilie mit Schulden belastet ist, kann dieses Erbe rasch zu einem Albtraum für den oder die Erben werden. Ein Erbe muss in diesem Falle auch die Schulden übernehmen.

Immobilie im Erbfall

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Im Folgenden einige Tipps, um einfacher eine Entscheidung treffen zu können.

Immobilie geerbt, – was tun? Immobilie im Erbfall

Durch einen Erbfall wird der Erbe der rechtliche Nachfolger des Erblassers. Damit muss ein Erbe auch die Verantwortung über das geerbte Eigentum übernehmen. In erster Linie sollte jedoch in jedem Falle festgestellt werden, ob die Erbschaft verschuldet ist oder einen Wert enthält. Es kann nur jedem Erben geraten werden, eine überschuldete Erbschaft formgerecht auszuschlagen.

Ist in der Erbschaft eine Immobilie enthalten, sollte im Folgenden geklärt werden, was mit der Immobilie geschehen soll. Eine Immobilie kann selbst bewohnt, verkauft oder vermietet werden.

  • Innerhalb von zwei Jahren muss das Grundbuch berichtigt werden, um von der Befreiung der Gebühren zu profitieren.
  • Besteht eine Erbengemeinschaft, muss gemeinschaftlich beschlossen werden, was mit der Immobilie geschehen soll. Dabei gilt zu beachten, dass eine eventuelle Teilversteigerung nur eine wirtschaftliche Notlösung darstellt.

Wenn der Erbfall eintritt

Kommt es nun dazu, dass ein Erbfall eintritt, ist vom Gesetz her nicht viel Zeit für eine Trauer gegeben. Durch den Erbfall wird der Erbe der gesetzliche Nachfolger und hat alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen zu übernehmen. Mit diesem Verfahren stellt der Gesetzgeber sicher, dass ein Nachlass nicht ohne Nachfolger bleibt.

Möchte man eine Erbschaft wegen Überschuldung nicht antreten, kann diese selbstverständlich ausgeschlagen werden. In den Fällen, in denen ein Haus oder eine Wohnung geerbt wird, ist es nicht selten der Fall, dass die Erben über keinerlei Liquidität verfügen. Viel zu oft kommt es vor, dass auf Freude über die Erbschaft und auch aus fehlenden Erfahrungswerten der Wert der Immobilie überschätzt wird. Es sollte vorab festgestellt werden, ob die Immobilie einen Wert darstellt oder vielleicht überschuldet ist. Ein Erbe übernimmt in jedem Falle die Verbindlichkeiten und Schulden eines Erblassers. Sind die Schulden höher als das Erbe, sollte diese Erbschaft ausgeschlagen werden. Florian von Stosch, Ihr Immobilienmakler steht Ihnen auch in diesen schweren Zeiten mit seinem Fachwissen zur Seite.

Was ist weiter zu tun? Immobilie im Erbfall

In jedem Falle sollte Einblick in das Grundbuch genommen werden. Ein Erbe besitzt das Recht auf Einsicht in das Grundbuch. In diesem sind eventuelle Belastungen der Immobilie festgehalten. Diese eventuellen Belastungen werden auch bei der Bestimmung des Verkehrswertes berücksichtigt.Wird nun festgestellt, dass die Immobilie nicht nur belastet, sondern auch sanierungsbedürftig ist, muss gut überlegt werden. Ist der Aufwand höher als der Ertrag und rechnet sich nicht, muss sehr gut geplant werden.

Ist im Gegenzug alles gut und die Immobilie nicht überschuldet, muss der Erbe überlegen, was er mit der Immobilie tut. Selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen? In jedem Falle sollte ein Gutachten erstellt werden, um den Wert der Immobilie festzulegen. Von Stosch Immobilien erledigt dies gerne für Sie. Außerdem kann mithilfe von Florian von Stosch eine Vermietung oder der Verkauf stressfrei durchgeführt werden. www.von-stosch.de

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Sie haben geerbt. Als Erbengemeinschaft haben Sie als Nachlass eine Immobilie erhalten. Es muss also gemeinschaftlich darüber entschieden werden, was mit dem Einfamilienhaus, dem Doppelhaus oder gar dem Mehrfamilienhaus geschehen soll. Oftmals ist dieses nicht vorher klar geregelt worden, so dass die Erbengemeinschaft mit dem Verlust und Trauer lange Zeit braucht, um Entscheidungen fällen zu können und auch emotional sehr an alten Erinnerungen an der Immobilie hängt. Gott sei Dank geht es den meisten Menschen nach wie vor nicht um das Erbe, sondern um den verstorbenen Menschen.

Doch was tun – man fühlt sich oftmals überfordert und will die Geerbte Immobilie verkaufen. Man hat bereits seine eigene Familie, sein eigenes Eigentum und was soll ein Haus oder eine Wohnung leer stehen? Es sind ja auch laufende Kosten und Reparaturen. So wäre es doch gut, wenn jemand einem die Arbeit abnimmt, aber jemanden, der Ihre Situation kennt und dem man vertrauen kann.

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Bei vererbten Immobilien ist es sinnvoll eine Entscheidung zu treffen. Soll die Immobilie vermietet werden oder soll sie verkauft werden. Wie ist denn eigentlich der Wert? Oder soll nur einer der Erbengemeinschaft die Immobilie übernehmen und die anderen „ausbezahlen“. Wie sieht es steuerlich aus?

ImmoNuance – Ihr Mehrwertmakler leistet hier mehr. Zum einen kennen wir leider genau Ihre Situation. Daher wissen wir um emotionale Bindung aber als Immobilienmakler der Region kennen wir auch die Preise und den Markt bei Immobilienverkauf – bei Geerbte Immobilie verkaufen sind wir Ihr Fachmann.

Immobilienberatung mit Handschlag Geerbte Immobilie verkaufen. So setzten wir uns mit Ihnen zusammen nun erläutern Ihnen als Erbengemeinschaft oder Erbe verschiedene Optionen und Wege. Energieausweis, Gutachten zur Immobilienbewertung, Organisation von Terminen aber auch Zusammenstellungen von Unterlagen oder das einfache Lüften der Räume übernehmen wir auf Wunsch für Sie. Jeder hat seine Art mit dem Tod umzugehen. So erleben wir es leider immer wieder, das beim Geerbte Immobilie verkaufen keinerlei Kontakt mehr mit der Immobilie gewünscht ist. Wir kümmern uns um Sie und um Ihr Eigentum in Ihrem Sinne.

Wir gehen nämlich genau so damit um, als wäre es unser eigenes – daher ist eine Immobilienberatung mit Handschlag, der erste Schritt in die richtige Richtung. ImmoNuance ist Ihr Immobilienmakler bei Geerbte Immobilie verkaufen. Auch ist ein Gutachten für die Immobilienbewertung oftmals sinnvoll. Gerade Ärger mit dem Finanzamt aber auch mit anderen Erben kann so bereits im Vorfeld entgegengewirkt werden. Ihre Mutter oder Ihr Vater hat sicher nicht das ganze Leben hart gearbeitet, um das Geld am Ende dem Staat zu schenken. Hier ist ein Immobiliengutachten mit logischer Argumentation der erste sinnvolle Schritt.

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Lernen Sie uns kennen, damit wir Sie richtig beraten können. Geerbte Immobilie verkaufen in Hamburg, Kreis Pinneberg und Norddeutschland. Ob Einfamilienhaus Halstenbek, Reihenhaus Rellingen, Doppelhaus Schenefeld oder Eigentumswohnung Hamburg. Immobilienverkauf erfolgreich aber auch geplant.

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