EnEV 2014 – Novellierung oder was passiert da? Für Verkäufer und Vermieter aber auch für Immobilienmakler wird das Wissen rund um Energie immer wichtiger

EnEV 2014 – die Novellierung kommt am 1. Mai

1. Mai 2014 – was passiert da – die Energiesparverordnung – kurz EnEV 2014 –  wird in Ihrer überarbeiteten Form veröffentlicht und tritt damit in Kraft. Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer sollten einige Dinge aus der EnEV 2014 wissen. Wir als Immobilienmakler sind dena zertifiziert Ihren Energieausweis auszustellen. Wissen rund um Energieverbrauch aber auch Modernisierung oder energetischer Sanierung sind für Geschäftsführer Florian von Stosch Standard- Als Diplom Ingenieur der Architektur aber auch als Energieberater und Thermograf weiß der Fachmann worauf es bei Verkauf und Vermietung ankommt.

Gerade dem Energieausweis kommt eine immer höhere gesetzliche Bedeutung zu. Die EnEV 2014 macht Ihn „stärker“ – Sinn oder Unsinn jetzt mal außen vor gelassen. Denn es gibt Fälle – so weiß der Experte, wo ein Energieausweis eigentlich keinen Sinn macht. Trotz dessen wird er gesetzlich gefördert und dieser Forderung der EnEV 2014 muss man Rechenschaft bei Verkauf und Vermietung von Immobilien tragen.

EnEV 2014 – Energieeinsparverordnung und die Gesamtenergieeffizienz

Durch die EnEV 2014 setzt die Bundesregierung die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um. Hierbei sollen gerade Neubauten strengeren Regelungen unterliegen – sprich Förderungen werden dann verringert. Das „Sowieso“ Ziel beim Neubau ist höher angesetzt bei der EnEV 2014. Die Förderungen sollen das „mehr“ was ein Bauherr bereit ist zu bauen schließlich auffangen. Bei bestehenden Gebäuden oder Bestandgebäuden sollen durch das Gesetz weitere Anreize zur Modernisierung durchgesetzt werden. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Mai 2014.

EnEV 2014 und der Energieausweis

Er wird immer wichtiger. Ab der EnEV 2014 müssen so hier Energieeffizienzklassen aufgelistet werden. So muss der Ausweis auch bei Wohnungsbesichtigungen bereits vorliegen und bei Immobilienverkauf auch an den Käufer übergeben werden. Gerade hier ist für den Verkäufer oder Immobilienmakler wichtig, dass mit der Novellierung der EnEV 2014 diverse Werte bereits bei der Bewerbung von Immobilien in allen Anzeigen aufgeführt werden müssen. Sowohl Online als auch in Zeitungsanzeigen gilt es dann folgende Werte zu veröffentlichen:

–          Die Art des Energieausweises (Energiebedarf oder Verbrauch)

–          Der Wert des Energiebedarfs oder Verbrauchs

–          Der Energieträger für die Beheizung des Gebäudes – Gas, Öl, dergl.

–          Das Baujahr

–          Die Energieeffizienzklasse (selbstverständlich gilt dies erst ab Energieausweise nach EnEV 2014)

Der Sinn und Unsinn dieser Regelung mag dahingestellt werden. Hierzu können wir sicher mit Ihnen als Käufer und Verkäufer als Experten ein ausführliches Gespräch führen. Fakt ist, dass ein Mehr an Koste auf die Verkäufer zukommt. Fakt ist, dass wieder ein Mehr an Argumentationsspielraum für Sachverständige und Gutachter beim Immobilienkauf bzw. bei der Kaufberatung auf Sie als Verkäufer zukommt. Immobilie verkaufen? Wenden Sie sich gleich an den Profi!

Von Stosch Immobilien ist Ihr Mehrwertmakler. Neben Verkauf und Vermietung ist Geschäftsführer Florian von Stosch auch Effizienzhausexperte der DENA – als zertifizierter Sachverständiger weiß er Ihren Hausverkauf auch im Sinne der EnEV 2014 zu begleiten.

Was schreibt die EnEV 2014 weiterhin vor:

Austausch von alten Heizkesseln: Ab Januar 2015 müssen Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind ausgetauscht werden. Diese Regelung gilt nicht für Niedertemperaturkessel oder Brennwertkessel. Zudem sind Eigentümer, die in Ein- oder Zweifamilienhäusern selbst wohnen von der Pflicht ausgeschlossen.

Achtung Strafe EnEV 2014

Bei Nichteinhaltung der EnEV 2014 gelten harte Ordnungswidrigkeiten. Die EnEV 2014 ist daher unbedingt ernst zu nehmen. Bußgelder bis 15.000 bei falscher Bewerbung können hier „aufgebrummt“ werden. Daher gleich zum Profi. Sicher bereiten sich auch einige Abmahnvereine bereits darauf vor.

Von Stosch Immobilien – sicher in Ihre Zukunft bei Verkauf & Vermietung von Immobilien. Wir sind Ihr Immobilienmakler im Kreis Pinneberg und Hamburg.

Immobilienberatung mit Handschlag – Sie wollen Verkaufen oder wollen Kaufen? Lassen Sie sich von uns beraten. Die politischen Ziele sind klar. Die Bundesregierung will bis 2020 bzw. 2050 eine klimaneutrale Gebäudestandart erreichen. EnEV 2014 ist erst einer der ersten Schritte dazu. Immobilie kaufen oder verkaufen? Von Stosch Immobilien.

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