Bauvertrag – So vermeiden sie böse Überraschungen während der Bauphase

Bauvertrag – Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus kaufen

Träumt man vom Eigenheim, ist es von der ersten Planung bis zur Fertigstellung des Hauses ein weiter Weg. Damit man als Bauherr während der Bauphase  auf der sicheren Seite steht, sollte man sich vorher gründlich über seine Rechte informieren. So gilt, nicht gleich den Bauvertrag zu unterschreiben, möchte man auch noch so gerne, so schnell wie möglich, mit dem Bau beginnen. Am besten schützt man sich, durch gründliche Recherche und Auseinandersetzung der aufgeführten Klauseln. Denn manche unseriösen Baufirmen formulieren ihre Bauverträge mit Absicht unpräzise, oder erwähnen wichtige Bauleistungen gar nicht erst. Am besten ist es im so einem Fall, den Bauvertrag an einen für Baufragen spezialisierten Anwalt weiter zu reichen.

Bauvertrag – Mustervertrag

Beauftragt man einen Architekten, für das Bauvorhaben, sollte auch ein Mustervertag gründlich überprüft werden. Dieser sollte alle möglichen Kosten beinhalten und genau festlegen, wann in welcher Höhe die Honorarzahlungen fällig werden. Außerdem sollte der Vertrag auch noch Aufschluss darüber geben, wie lange der Architekt den Hausbau begleiten soll. Man sollte sich im Klaren sein, dass alles was im Bauvertrag nicht als Leistung angegeben wird, auch  als solche nicht erbracht werden muss bzw. gesondert abgerechnet wird.  Qualitätskontrollen wie Thermografie oder Blower Door Test sollten extern vergeben werden.

Ist man sich trotz langer Vorbereitung nicht seiner Sache sicher und hat auch keine Zeit, den Tag auf der Baustelle zu verbringen und alles zu überwachen, hat man die Möglichkeit einen Bausachverständigen hinzu zuziehen. Dieser überwacht den Bau und stellt sicher, dass alles nach den Interessen des Bauherren gehandhabt wird. Die qualifizierte Qualitätskontrolle sollte heute wie die Kaufberatung beim Immobilienkauf Standard sein – geringe Kosten stehen dem hohen Mehrwert entgegen.

Bauvertrag – Mängel

Natürlich kann es trotzdem unteranderem zu Mängeln an ihrem Haus kommen. Stellen sie diese Mängel erst nach der Abnahme fest, empfiehlt es sich per Einschreiben zu reklamieren. Setzen sie in diesem Schreiben der Baufirma eine Frist, in der diese die Möglichkeit hat den Schaden zu beheben.

So sollte auch der Bauvertag, eine vierjährige Gewährleistungsfrist beinhalten. Bauverträge, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch abgeschlossen werden, enthalten, grundsätzlich eine fünfjährige Frist.

Um selber noch einen Überblick bewahren zu können, empfiehlt es sich während der Bauphase ein präzises Bautagebuch zu führen, so haben sie eine genau gehaltene und hilfreiche Dokumentation, zudem eine schöne Erinnerung mit Fotos und Beschreibungen.

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