Kategorie: Allgemein

Erbschein

Erbschein bekommen – wie und wo?

Der Erbschein ist eines der wichtigsten Dokumente bei Erbschaft. Leider wartet in Deutschland sehr viel Bürokratie auf die Angehörigen im Trauerfall. Der Erbschein ist nicht mal eben so besorgt. Grund genug für unsere Miniserie ein extra Kapitel aufzumachen. Welche Dokumente braucht man und vor allem wo bekommt man diese dann?

Erbschein

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Totenschein (sog Leichenschauschein)

Wenn ein naher Angehöriger oder ein langjähriger Freund verstorben ist, kann der/ die Hinterbliebene in Schock und Trauer feststecken. Und dann kommt die Bürokratie und fordert das letzte von den Trauernden ab. Dieser ist zwingend erforderlich. Der Arzt stellt diesen aus. Er bescheinigt darin, dass er den Menschen und die Todesursache gründlich untersucht hat. Es sind alle wichtigen Daten auf dem Totenschein vermerkt: Zeit und Ort des Todes und alle Personalien. Kosten und Angaben im Totenschein variieren von Land zu Land in Deutschland.

Nur mit dem Totenschein kann die Sterbeurkunde bei den Behörden beantragt werden. Wenn die Todesursache ungeklärt oder unklar ist, wird zuallererst eine Untersuchung durch die Kriminalpolizei eingeleitet, um die Ursache zu klären. Erst danach wird dann der Totenschein ausgestellt.

Erbschein – die Sterbeurkunde

Es sind aber leider noch mehr Dokumente in Deutschland notwendig. Einen Teil übernimmt der Bestatter. Der Totenschein muss nämlich dann dem Standesamt gemeldet werden. Damit der Bestatter es melden kann, muss er neben dem Totenschein und einer Vollmacht auch den Personalausweis, die Eheurkunde bei Ehepartnern bzw. die Lebenspartnerschaftsurkunde oder die Scheidungsurkunde bzw. die Sterbeurkunde des Ehepartners bekommen. So bekommt man dann die Sterbeurkunde vom Standesamt i.d.R. nach ca. einer Woche, ggf. länger je nach Standesamt. Diese sollte Ihnen gern in sechsfacher Ausfertigung zugehen. Mit der Sterbeurkunde können Sie z.B. Versicherungen gegenüber den Nachweis erbringen, dass Ihr Angehöriger verstorben ist. Ja, auch dieses gehört bedauerlicherweise zu Ihren Aufgaben.

Erbschein – und den bekomme ich beim …..

Der Erbschein ist gem. § 2353 BGB ein vom Gericht ausgestellter Ausweis, der aussagt, wer Erbe ist und wie groß der Erbteil ist. Der Erbscheinantrag muss bei Gericht gestellt werden. Er weiß eine Person als Erbe aus. Er ist wichtig, da Sie sich nur mit dem Erbschein z.B. bei der Bank legitimieren können. Der Erbschein muss mit der Sterbeurkunde beantragt werden. Der Antrag muss beim Nachlassgericht gestellt werden. Das Nachlassgericht entspricht dem Amtsgericht des aktuellen Wohnortes des Verstorbenen bzw. der Verstorbenen. Dabei richten sich die Kosten des Erbscheins nach der Höhe des Nachlasses.

Morgen ein wenig mehr zum Erbschein und wann ich ihn ggf. nicht benötige. Sie haben Fragen zu dem Thema? Melden Sie sich gern bei uns, www.von-stosch.de

Thema Erbschaftssteuer

Alles zum Thema Erbschaftssteuer

Thema Erbschaftssteuer: ein eigenes Kapitel in unserer Miniserie rund um Erbschaft und Erben. Wenn man in Deutschland erbt, fällt eine Steuer an, die Erbschaftssteuer. Allerdings ist es bei Immobilien häufig möglich, dass man steuerfrei erbt, da es viele Besonderheiten und Ausnahmen gibt.

Thema Erbschaftssteuer

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Verwandtschaftsgrad und Thema Erbschaftssteuer

Je näher der Erblasser und Erbempfänger verwand sind, desto höher sind etwaige Steuerfreibeträge. Voraussetzung ist natürlich, dass das Erbe nicht ausgeschlagen wird. Dementsprechend müssen bei Antritt des Erbes auch weniger Steuern ggf. gezahlt werden. Die Regeln sind im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) festgeschrieben. Rund um das Thema Erbschaft empfehlen wir aber immer! den Gang zum Juristen bzw. Steuerberater, da es von Fall zu Fall sehr entscheidend sein kann, die richtigen Schritte zu machen. Fehler können teuer werden.

Steuerfreibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Zurzeit gelten folgende Regelungen für die Erben nach Verwandtschaftsgrad:

–          Ehepartner bis zu 500.000 Euro

–          Kinder von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro

–          Enkel von jedem Großelternteil bis zu 200.000 Euro

–          Für Nichten, Neffen und Lebensgefährten können lediglich ein Beitrag von 20.000 Euro

steuerfrei erben.

Dabei richtet sich auch der zu zahlende Steuersatz nach dem persönlichen Steuersatz des Erbens. Am günstigsten wird es in der Steuerklasse 1 – hier fallen Ehepartner und Kinder sowie Enkelkinder hinein.

Besonderheit Ehepartner

Eingetragene Lebenspartner und Ehepartner haben eine Möglichkeit zur Steuerbefreiung, wenn Sie eine Immobilie erben. Wenn die Immobilie nach Erbantritt weitere 10 Jahre zu Wohnzwecken genutzt wird, greift diese. Diese Regelung ist eingeführt worden, zum Schutz des Ehepartners. Andernfalls müsste er/ sie ggf. ausziehen. Der verwitwete Partner soll also geschützt werden, wenn er/ sie sich die Erbschaftssteuer nicht leisten kann. Kinder des Verstorbenen können auch durchaus diese Option ziehen. Hierbei ist aber die Wohnfläche auf 200 m² begrenzt.

Beispiel zum Thema Erbschaftssteuer

Sie erben von Ihren Eltern, mit Ihrem Bruder zusammen, eine Immobilie im Wert von 550.000 Euro. Da Sie beide einen Freibetrag von 400.000 haben, ist die Erbschaft steuerfrei. Wenn Sie dagegen allein erbe würden, hätten Sie einen Freibetrag von 400.000 Euro. Der Rest von 150.000 Euro müsste in Steuerklasse 1 mit 11 % versteuert werden – bedeutet, Sie hätten eine Steuer in Höhe von 16.500 Euro zu zahlen (11 % * 150.000 €).

Zeitlicher Ablauf im Erbfall

Sie müssen das Erbe innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt melden. Verheimlichen? Ist keine Option, da das Finanzamt i.d.R. von Banken oder dem Standesamt oder anderen Institutionen bereits unterrichtet wurde. Zudem wäre es strafbar. Also doch besser innerhalb der Frist melden. Sie haben Fragen zu dem Thema? Kontaktieren Sie uns gerne, www.von-stosch.de. Die Beiträge aus unserer Miniserie zum Thema rund um Erbschaft sollen keine Rechts- oder Steuerberatung darstellen. Im konkreten Einzelfall ist immer der Sachverhalt mit einem Steuerberater und oder Rechtsanwalt zu klären.

Vererben

Vererben oder doch lieber verschenken?

An eine Person alles vererben? Das ist nicht immer möglich, da ja anderen Verwandten ggf. auch ein Pflichtteil zusteht. Dieser bleibt auch bestehen, selbst, wenn man ein Testament macht. Dabei soll doch Ihr Enkel in der Immobilie wohnen – er/sie wünscht es sich sogar. Grund genug für den nächsten Teil unserer Miniserie. Aber noch ein kleiner rechtlicher Hinweis: je nach Einzelfall muss eine Rechtsberatung bzw. ein Steuerberater Ihr Vorhaben überprüfen. Wir wollen in unserem Blog keinerlei Steuer- oder Rechtsberatung betreiben. Der Weg zum Profi bezüglich juristischen oder steuerlichen Fragen ist gerade bei Immobilien und Erbschaft mehr als empfehlenswert.

Vererben

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Vererben einer Immobilie

Wie oben beschreiben ist Ihr eigentlicher Wunsch Ihre Wohnung oder Ihr Haus Ihrem Enkel zu vererben. Wenn dabei die Immobilie ihr einziger Wertgegenstand und damit ihr Nachlass sind, kann es passieren, dass Ihr Enkel oder natürlich Enkelin die Immobilie doch verkaufen muss, da die anderen Erben einen Teil des Erbes abhaben wollen. Die Idee ist recht einfach: Man verschenkt die Immobilie zu Lebzeiten und klärt die Besitzverhältnisse.

Schenkung

Die Schenkung sorgt dafür, dass dann die Immobilie dem neuen Eigentümer gehört und damit nicht mehr zum Erbe gehört, sie wurde ja zu Lebzeiten des Erblassers übertragen. Auch ist es möglich zu vereinbaren, dass die Immobilie erst mit dem Tod des Eigentümers übertragen wird. So denkt man kommt es zu keinen Streitigkeiten zwischen den Geschwistern, Enkeln, usw. Dabei ist ebenso die Schenkungssteuer zu beachten, die auf Ihren beschenkten Erben zukommt. Dabei orientiert sich die Höhe der Schenkungssteuer an dem Wert der Immobilie und der persönlichen Steuerklasse des Beschenkten. Je nach Verwandtschaftsgrad sind gewisse Steuerfreibeträge vorhanden. Wohnrechte oder Nießbrauch mindern den Verkehrswert der Immobilie. Hier ist die Beratung durch einen Steuerberater der erste Weg zur Klärung.

Schenkungssteuer bei Erbschaft

Je nach Verwandtschaftsgrad ist der Freibetrag anders. Nach aktuellen Recht kann alle 10 Jahre der Freibetrag in Anspruch genommen werden. Wenn es also um größere Vermögen geht, kann die Schenkung – vorausgesetzt man fängt rechtzeitig an – gestückelt werden. Mit einer Teilschenkung nimmt man sich natürlich auch ein Stück Freiheit. In der Zeit, wo die Schenkung nicht vollzogen ist, kann die Immobilie ggf. nicht mehr verkauft werden – man hat ja jemand zweites im Boot. Auch muss man natürlich bedenken, dass ein Erblasser unerwartet versterben kann. Wenn dann nur die Teilschenkung gelaufen ist, kommt es hier ggf. wieder in diesem Fall zu einer ungewollten Erbengemeinschaft.

Adoption beim Vererben

Uns zeigt die Geschichte, dass das immer wieder bei beträchtlichen Vermögen vorkommt. Es ist der Fall, wenn kein enges verwandtschaftliches Verhältnis besteht und er/ sie beim Vererben bedacht werden soll. Dann wird der neue Sohn bzw. die neue Tochter steuerlich wie ein eigenes Kind betrachtet.

Vererben und Schenkungssteuer

Bei der steuerlichen Bewertung zur Schenkungssteuer werden vom Finanzamt individuelle Eigenschaften i.d.R. nicht beachtet. Wie auch, wenn kein Vororttermin stattfindet. Es wird vom Schreibtisch bewertet. Daher kann es durchaus von Fall zu Fall Sinn machen, einen Gutachter oder Sachverständigen mit der Bewertung der Immobilie bzw. Immobilien zu beauftragen.

Vererben – der Beschenkte stirbt vor dem Erblasser

Und dann? Es macht wie bereits oben beschrieben ggf. Sinn ein Nießbrauch oder Wohnrecht einzutragen. Zum einen wirke diese wertmindernd für den Verkehrswert, zum anderen kann so abgesichert werden, dass die Immobilie wieder an den Schenker zurückgeht, sollte der Beschenkte vor dem Erblasser versterben. Die Rechte sollten deshalb auch ins Grundbuch eingetragen werden. Auch kann eine Schenkung ggf. wegen groben Undanks zurückabgewickelt werden. Es muss dann ein sehr schwerwiegender Fall sein. Ein Rückforderungsrecht gehört entsprechend mit in den Notarvertrag für die Schenkung.

Mit warmer Hand schenken ist sicherlich eine gute Idee. Aber diese Idee sollte von einem Fachmann begleitet werden. Der Weg zum Juristen für Erbrecht und / oder einem Steuerberater ist bei den Werten, über die wir sprechen dringendst anzuraten. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren, www.von-stosch.de

Energetische Sanierung

Was gehört denn alles zur „Energetische Sanierung“?

Energetische Sanierung: Bei der energetischen Sanierung sollte die Immobilie als Gesamtsystem betrachtet werden. Natürlich sind auch Einzelmaßnahmen separat voneinander durchzuführen, teilweise macht es aber auch Sinn Maßnahmen gemeinsam zu machen. Die Immobilie selbst, das Budget und natürlich auch der Wille der Eigentümer gibt bei der energetischen Sanierung die Reihenfolge an. Es empfiehlt sich aber immer einen qualifizierten Energieberater mit an Bord zu haben. Er/ Sie hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die Qualität der Ausführung zu überwachen. Generell gilt, dass eine möglichst lückenlose Wärmedämmschicht die beheizten Räume umschließt. Andernfalls haben Sie bei den Lücken die Gefahr von Wärmebrücken, was dann die Gefahr von Schimmelpilzbildung und gesteigerten Energieverlusten zufolge haben kann.

Energetische Sanierung

energetische Sanierung Blower Door Messung durch unser Partnerunternehmen www.vs-ing.de

Energetischen Sanierung – die Maßnahmen – kurz und knackig

Die Fassadendämmung: Hier gibt es verschiedenste Ausführungsvarianten, meist wird bei älteren Häusern die Einblasdämmung oder das Wärmedämmverbundsystem gewählt, aber auch hinterlüftete Vorhangfassaden oder bei Neubau die Kerndämmung sind gängig.

Die Dachdämmung: Wenn wir die Fassade dämmen, muss natürlich auch das Dach bei einer energetischen Sanierung gedämmt werden. Wenn wir unserem Haus also einen Pulli anziehen wollen, sollte natürlich auch der Kopf mit einer Mütze bedeckt werden.

Die Kellerdämmung: Ja, wir haben auch erhebliche Wärmeverluste in den Keller, der zumeist wenig temperiert ist. Diese Art der Dämmung kann fast jeder selbst machen und ist eine kostengünstige energetische Sanierung.

Die Fenster sanieren: Wo wir gerade bei einer der günstigsten Maßnahmen waren, kommen wir hier mit zu der teuersten. Hier kann der Komplettaustausch empfohlen werden, es kann aber auch bei guten Rahmen nur die Scheibe erneuert werden – je nachdem, ob Sie auch die Fassade dämmen oder nicht.

Das Heizungssystem Auch hier gilt bei der energetischen Sanierung, es kommt darauf an. Thermostate, Energieträger, Brenner, Heizkörper -was soll alles im Zuge der energetischen Sanierung getauscht und geändert werden. Soll ggf. mit Solar die Warmwasseraufbereitung unterstützt werden.

Energetische Sanierung Warum Lüftungsanlage

Die Lüftungsanlage: Ganz einfach erklärt: ein Herbsttag am Strand, es ist windig. Wir ziehen uns für den Spaziergang einen Pullover an, damit uns warm ist. Aber ohne eine dünne Winddichte Jacke wird uns gar nicht warm, da es windig ist. Das Gleiche gilt beim Haus. Winddichtigkeit wird heute mittels eines sog. „Blower-Door Test“ ermittelt. Eine Lüftungsanlage sorgt bei der energetischen Sanierung bzw. dem Neubau für einen guten, energieoptimierten Luftaustausch in der Immobilie – eine Lüftungsanlage heißt nicht, dass wir die Fenster nicht öffnen dürfen – wir müssen es nur nicht mehr, um die Luftfeuchtigkeit und ausreichend Frischluft zu generieren.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns gern an, www.von-stosch.de

Erbengemeinschaft

Thema Erbengemeinschaft

Die sogenannte Erbengemeinschaft entsteht, wenn kein Testament vorliegt und mehrere Menschen erben. Die gesetzliche Erbfolge schreibt die Anteile für die Erben vor. Bei einer Immobilie ist es dann so, dass jeder der Erbengemeinschaft einen Anteil besitzt. Themen wie: Was passiert jetzt mit der Immobilie? Sollen wir vermieten oder verkaufen? Können dann sehr schwierig werden. Es müssen also dann alle Entscheidungen rund um die Immobilie gemeinsam getroffen werden. Grund genug für einen eigenen Teil in unserer kleinen Miniserie.

Erbengemeinschaft

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Erbengemeinschaft – kein Testament

Wie bereits erwähnt entsteht die Erbengemeinschaft dadurch, dass kein Testament vorhanden ist und mehrere Erben berechtigt sind. In einer Gemeinschaft entscheidet man zusammen. So auch im Fall der Erbschaft eines Hauses oder einer Wohnung. Sie können nicht alleine entscheiden, was mit der Immobilie und die anderen Bestandteile der Erbschaft passieren soll. Juristisch wird die Erbengemeinschaft als juristische Person angesehen. Entscheidungen müssen gemeinschaftlich getroffen werden. Es ist also nicht möglich, dass ein Erbe seinen Anteil an der Immobilie verkauft, solange die Erbengemeinschaft besteht bzw. die anderen Ihre Anteile behalten. Allerdings hat jeder Erbe das Recht auf eine amtliche Teilung des Nachlasses – die sog. Teilversteigerung von Wohnung oder Haus kann verlangt werden. Andere Gegenstände werden dann über einen freihändigen Pfandverkauf versilbert und das Geld zwischen den Erben aufgeteilt. Die wohl besserer und deutlich zu empfehlende Lösung ist die sog. Erbauseinandersetzung.

Was ist eine Erbauseinandersetzung?

Die Erbauseinandersetzung muss beantragt werden. Dazu müssen die Erben gemeinschaftlich einen Auflösungsvertrag aufsetzen und notariell beglaubigen lassen. Der Auflösungsvertrag regelt dabei, wer welchen Anteil der Immobilie oder der Wertgegenstände behält. Bei größeren Vermögen, wo mehrere Immobilien und andere Wertgegenstände oder Bargeld vorhanden sind, können so die Anteile mehr oder minder gerecht aufgeteilt werden. Wenn nur eine Immobilie – die ja in der Regel den wertvollsten Besitz darstellt – vorhanden ist, wird meistens verkauft, da so gerecht die Anteile der Erben aufgeteilt werden können. Der Auflösungsvertrag kann aber auch dahingehende gestaltet werden, dass ein Erbe die Miterben auszahlt und die Immobilie übernimmt. Sprich das Haus abkauft.

Ende der Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft ist beendet, wenn der vorletzte Angehörige aufgrund von Erbteilübertragung ausscheidet oder verstirbt. So wäre dann die verbleibende Person Alleinerbe. Leider zeigt die Realität, dass Erbengemeinschaften trefflich streiten können. Das kann bei vermeintlichen „Kleinkram“ beginnen. Gar nicht so selten besteht eine Erbengemeinschaft deshalb – mit oder ohne Gerichtsprozessen – etliche Jahre.

Erbengemeinschaft und Immobilienmediation

Florian von Stosch hat als Sachverständiger und Mediator schon viele Erbengemeinschaften nicht nur beim Verkauf der Immobilie begleitet. Es ist nicht einfach als Gemeinschaft den Frieden zu halten. Ein Externer hat den Vorteil, dass er gerecht die Gemeinschaft leiten kann, dass jeder glücklich ist. Die Kombination von Immobilienbewertung und Konfliktmanagement ist oft ein guter Weg, die optimale Lösung für alle Beteiligten zu finden. Sie ist dabei nicht nur deutlich kostengünstiger und schneller als ewige Gerichtsprozesse, die lösungsorientierte Immobilienmediation gibt Ihnen und Ihren Miterben eine einvernehmliche selbstbestimmte Lösung. Ob am Ende des Tages der Verkauf oder die Vermietung oder die Übernahme eines Erben die Lösung ist, ist Fall abhängig. Melden Sie sich gern bei uns, wenn Sie Hilfe benötigen, www.von-stosch.de

Home Staging

Home Staging – was ist das eigentlich?

Home Staging ist dafür gedacht, eine Immobilie aufzuwerten. Das professionelle Herrichten von Räumen einer Immobilie zur Verkaufsförderung ist Home Staging. Gerade wenn Eigentümer überlegen, die eigenen Immobilie selbst oder über einen Makler zu verkaufen, kommt immer wieder der Begriff Home Staging vor. Die gezielte Aufwertung der Immobilie mit einer effektiven Mischung aus Innenarchitektur und Verkaufstechnik (Schauwerbegestaltung) soll die Vermarktungsdauer dabei verkürzen und den Verkaufspreis im besten Fall erhöhen.

Home Staging

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Ein wenig Geschichte

In den USA wird Staging (oder auch property presentation oder property styling genannt) bereits seit den 70ern angewendet. Hier ergeben Studie, dass die Vermarktungsdauer um rund 1/3 bis zur Hälfte verkürzt und ein ca. 10-15 % höher Kaufpreis erzielt wird. Seit den 90ern sind mehr und mehr Innenarchitekten und Designer in den Bereich gegangen. In Deutschland findet es seit Anfang der 2000er immer mehr und mehr Anwendung, meist im hochpreisigen Immobilienverkaufssegment. 2006 wurde die erste Home Staging Agentur in Hamburg eröffnet. Vorreiter in Deutschland ist wohl die „Deutschen Gesellschaft für Home Staging und Redesign“ (DGHR e.V.).

Wie wird man Home Stager?

Ein drei Tage Kurs gibt die Grundlage, um ein Zertifikat zu erlangen. Hier gibt es natürlich verschiedenste Aufbaulehrgänge. Ein Home Stager braucht aber auch Möbel, damit er z.B. leerstehende Immobilien herrichten kann. Das „Set“ kann mit allen Mitteln wie gezielten Einsatz von Möbeln, Farbe, Licht, Wand- und Fußbodengestaltung aufgebaut werden. „Set“ wird an die Anlehnung an die Filmwirtschaft gesagt, da es um die Schaffung von Illusionen geht. Die Wertigkeit der Immobilie soll gesteigert werden.

Home Staging Philosophie

Da hat jeder Home Stager so ein bisschen seine eigene. Die Mischung aus Schauwerbegestaltung und Innenarchitektur bedarf aber einer feinfühligen Hand. Es soll eine Welt entstehen, in der sich Kaufinteressenten wohlfühlen. Das Flair muss stimmen, um die „breite Masse“ anzusprechen. Was ist da das wichtigste? Ja, der erste Eindruck. Das Gesamtbild muss also stimmen. Unordnung beseitigen und eine grundlegende Reinigung gehören ebenso zum Home Staging wie das Feingefühl für Einrichtung zu haben. Schwere Möbel werden entfernt und eingelagert – schließlich soll sich der Käufer ja vorstellen können, das neue Haus mit eigenen Möbeln einzurichten. So soll der perfekte WohnTraum entstehen. Es ist also ein emotionales Immobilienmarketing. Damit haben die persönlichen Vorlieben des Vorbesitzers aber nichts zu tun. Auch kleine „Missstände“ wie ein kaputtes Eingangstor oder ein verwilderter Garten werden dabei professionell aufbereitet und repariert. Die optimierte Präsentation Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung beim Verkauf kann manchmal der Schlüssel zum Erfolg sein. Aber gibt es heute auch die Möglichkeit des virtuellen Home Stagings. Dazu aber in einem andere Blogartikel mehr.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu dem Thema? Melden Sie sich gern bei uns, www.von-stosch.de

Ein Beispiel für virtuelles Homestaging:

Virtuelles Homestaging

Virtuelles Homestaging

 

Schimmel in der Wohnung Irrtümer

Schimmel in der Wohnung – ein paar Irrtümer

Schimmel in der Wohnung vermeiden, einfach ein, zwei, dreimal am Tag Stoßlüften und gut ist? Einer der wohl meistverbreiteten Irrtümer. Mit wenigen Minuten am Tag ist es in der Regel nicht getan. Man muss bei so einer Betrachtung alle Umstände auch betrachten. Wie viele Personen nutzen die Immobilie, wie ist die Außen- und die Innentemperatur, welche Jahreszeit und natürlich auch die baulichen Gegebenheiten sind dabei zu beachten. Grundsätzlich gilt gegen Schimmel in der Wohnung mehrmals am Tag fünf Minuten quer Lüften. Da Lüften, wo Feuchtigkeit anfällt – im Bad, morgens im Schlafzimmer oder auch im Keller bei der Wäsche. Aber Vorsicht im Sommer – sie können sich an feuchten Tagen, warme feuchte Luft in die Kellerräume holen und dann kommt es zum Kondensat, sprich Feuchtigkeit, wenn die Luft abkühlt.

Keller im Sommer lüften ist super?

Wie bereits oben erwähnt, ist genau das Gegenteil der Fall. Die warme Sommerluft gelangt in die kühleren Kellerräume und kühlt ab. Warme Luft kann mehr Luftfeuchtigkeit aufnehmen als kalte. Der Effekt, beim Abkühlen gibt die Luft Feuchtigkeit an die Außenwände ab. Hier ist nun mit z.B. Tapete eine gute Voraussetzung geschaffen, dass sich Schimmel in der Wohnung bilden kann. Im Sommer sollten also die Kellerfenster eher geschlossen bleiben. Falls Schlafräume vorhanden sind, sollt nachts bzw. in den frühen Morgenstunden gelüftet werden. Zudem sollte ein Hygrometer aufgestellt werden, damit Sie die Luftfeuchtigkeit im Auge behalten können.

Schimmel in der Wohnung und Wanddämmung

Wanddämmung bildet Schimmel in der Wohnung oder im Haus, da die Wände nicht mehr „atmen“ können. Das ist so erst einmal komplett falsch. Schimmel bildet sich oft aufgrund fehlender Dämmung, da die Raumluft an der Innenseite der Außenwände abkühlt bei zu hohen Feuchtigkeitsgehalt und sich dort Tauwasser bildet. Eine richtig ausgeführte Innenwanddämmung sorgt mit der richtigen Beheizung und Lüftung der Räume für schimmelfreie Räume. Zudem spart es Energiekosten. Damit ist keine „Styropor-Innenwanddämmung“ gemeint. Gern beraten wir Sie hier bei Fragen. www.von-stosch.de

Wände atmen zudem nicht.

Entfernung von Schimmel bei Schimmel in der Wohnung

Einfach abbürsten und mit Seifenlauge rüber, dann ist der Schimmel ja weg. Unsachgemäße Entfernung von Schimmel in der Wohnung wird von den meisten Experten als kontraproduktiv eingeschätzt. Gerade die Verwendung von Fungiziden (pilztötenden Mitteln) und die Entfernung von Schimmel gehört in fachmännische Hände. Anders steigert man ggf. noch die Belastung der Raumluft. Einen Kleinstbefall kann man sicherlich, wenn man ihn rechtzeitig erkannt hat, selbst mit Hausmitteln wie Wasserstoffperoxid oder Alkohol beseitigen, da diese deutlich weniger Nebenwirkungen haben. Die beste Wahl ist aber eine Fachfirma zur Beseitigung.

Keine Schimmelgefahr nach Sanierung der Immobilie

Leider erleben wir es immer wieder, dass gerade nach Sanierungen mehr und schneller Schimmel entsteht. Hier gilt auch richtig sanieren und Nutzerverhalten ändern. Wenn Sie in Ihrem alten Trott lüften, aber auf einmal die Fenster, die vorher undicht waren und für einen Luftaustausch so gesorgt haben, dicht sind, müssen Sie als durch verstärktes Lüften oder eine entsprechende Lüftungsanlage die Feuchtigkeit abführen. Auch haben wir immer wieder falsche Sanierungen gesehen, z.B.: in einen 60er Jahre Bau 3-Scheiben hocheffizienter Fenster eingebaut. Die Folge – das unsanierte Mauerwerk ist auf einmal der Schwachpunkt und es kommt zum Kondensat in den Leibungen.

Schimmel in der Wohnung

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Viel Schimmel in der Wohnung oder im Haus resultiert aus einer zu hohen Luftfeuchtigkeit – meist durch falsches Lüftungs- oder Heizverhalten. Hier liegt je nach Raumtemperatur und Konstruktion der kritische Wert bei ca. 60-70 %. Feuchtigkeitsmessgeräte, aber auch Luftentfeuchter sind hier eine gute Lösung. Aber Achtung auch zu trockene Luft ist für unsere Schleimhäute nicht gut. Es gibt aber auch bessere Luftentfeuchter, die automatisch ein individuelles Wohlfühlklima anpassen. Selbstverständlich sind diese entsprechend der Raumgröße zu kaufen.

Smarthome

Smarthome – ein Plus an Sicherheit

Smarthome soll das Leben einfacher und bequemer machen, aber auch sicherer. Die intelligente Vernetzung und damit das intelligente Zusammenspiel von einzelnen Technik-Komponenten innerhalb (und außerhalb) eines Hauses, die über Endgeräte gesteuert und überwacht werden oder automatisiert werden können, nennt man Smarthome. Es kann kabelgebunden, aber auch drahtlos vernetzt werden. Ob Wohnkomfort oder Energiesparen, alles scheint möglich. Natürlich muss man dabei auch auf den Datenschutz in Deutschland achten.

Smarthome

Smarthome Standardlizenz AdobeStock_253562233 LIGHTFIELD STUDIOS

Smarthome – was nicht alles geht

Der Saugroboter fährt von alleine zu einer vorprogrammierten Zeit los und macht sauber, Lichter gehen nach Befehl an oder aus oder wechseln die Farbe, aber auch Rollläden fahren automatisch auf und zu, wenn man im Urlaub ist, dass das Haus bewohnt aussieht. Ein gut programmiertes Smarthome macht das Leben leichter. Die Zahl der Nutzer steigt immer weiter. In 2021 waren es rund 40 % der Haushalte, die Smarthome nutzten.

Sicher mit Smarthome Sicherheit

Smarthome ist nicht nur eine tägliche Erleichterung, es ist auch eine Steigerung der Sicherheit möglich. Es kann so programmiert werden, dass es automatisch erkennt, wenn Sie das Haus verlassen. Sie haben ein Fenster offen gelassen? Kein Problem, es schließt dieses automatisch und informiert Sie auf Ihrem Handy. Aber auch Rollläden können ferngesteuert rauf und runter gefahren werden. Sie gehen aus dem Haus und haben vergessen, den Herd auszumachen? Auch dieses kann ein Smarthome erkennen und entsprechend handeln. Eine Vielzahl von Sensoren und den passenden smarten Geräten macht es möglich. So werden Veränderungen in der Umgebung wahrgenommen. Wie in vielen der neueren Autos, die selbstständig bremsen oder auch anhalten bei einem Notfall.

Aber selbstverständlich sind auch Schließsysteme für Türen und Fenster möglich. So können Ihre Kinder über Daumenabdruck die Tür öffnen. Der Schlüssel wird nicht mehr gebraucht. Sie können Personen autorisieren. Ob Pflegepersonal oder die Reinigungskraft. Ergänzt durch smarte Beleuchtungssysteme, Bewegungsmeldern, Alarmanlagen und Überwachungskameras kann so das Haus Unregelmäßigkeiten überwachen und entsprechend handeln. Das Haus oder gar das ganze Grundstück überwachen und ausleuchten. Auch ist bei einem Einbruchversuch die direkte Meldung an die örtliche Polizei möglich. Urlaub in der typischen Einbruchszeit? Kein Problem. Rollläden oder Lichter gehen an und aus. Smart Lights simulieren Ihre Anwesenheit oder ein Hundebellen wird simuliert. Liebe Einbrecher, hier ein Satz meinerseits: Meine Dogge ist nicht simuliert 😊.

Datenschutz und Cybersicherheit

Natürlich muss ein Smarthome auch gegen Hacker Angriffe abgesichert werden. Die Sicherheitskonfiguration und die Datensouveränität sollten von einem Profi überwacht und eingestellt werden. Durch die wachsende Beliebtheit wissen die verschiedenen Hersteller natürlich auch über diesen Punkt Bescheid und reagieren entsprechend.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu dem Thema? Melden Sie sich gern bei uns, www.von-stosch.de

Gesetzliche Erbfolge

Gesetzliche Erbfolge – wer kriegt was?

Die gesetzliche Erbfolge ist bei Erbe die Regel, bei rund 50 % liegt kein Testament vor. Liegt vor? Richtig! Wenn das Testament nicht vorhanden oder nicht auffindbar ist, greift die ges. Erbfolge. Aber wer erbt dann was? Was ist mit Kindern, Partner und anderen Hinterbliebenen? Der Teil unserer Miniserie über Erbschaft befasst sich mit dem Thema gesetzliche Erbfolge.

Gesetzliche Erbfolge

Gesetzliche Erbfolge Standardlizenz AdobeStock_424155312 William W. Potter

BGB gibt die Grundlage bei gesetzliche Erbfolge

Das Bürgerliche Gesetzbuch legt die Grundlagen für die Erbfolge in den Paragrafen 1924 bis 1936 fest. Es wird dabei zwischen erster, zweiter, usw. Ordnung unterschieden. Es gilt also ein Ordnungsprinzip (sog. Parentelsystem) nach dem Verwandtschaftsgrad. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Rang. Kinder und Enkelkinder zählen zur ersten Ordnung, wobei die Enkelkinder nur berücksichtigt werden, wenn es den erbberechtigten Elternteil nicht mehr gibt. Eingetragene Lebens- und Ehepartner zählen formal zur ersten Ordnung, für sie gelten allerdings spezielle Regeln.

Repräsentationsprinzip

Es gilt in allen Ordnungen das sog. Repräsentationsprinzip. Kinder erben vor Enkeln in Ordnung 2 erben, die Eltern und Geschwister vor Neffen und Nichten, usw. Eltern und Geschwister, aber auch Neffen und Nichten gehören zu Ordnung 2, Großeltern und Onkel Ordnung 3, usw. Dabei bestimmt die Ordnungsstufe die gesetzliche Erbfolge. Wenn in den ersten drei Ordnungen kein Erbe gefunden wird, erbt der nächste Verwandte dann als Alleinerbe. Es können dann also auch weiter entfernte Verwandte erben.

Ehegattenerbrecht bei der gesetzlichen Erbfolge

Partner erben gem. Erbfolge ein Viertel des Nachlasses und das unabhängig wie viele andere Erben da sind. Wenn es keine Erben der ersten Ordnung gibt, steht dem Partner die Hälfte des Vermögens zu. Diese Regelung gilt auch bei Gütertrennung. Dabei wird der Anteil jeweils um ein Viertel erhöht, wenn es keinen Ehevertrag gibt. Dieses mehr soll pauschal den Zugewinn ausgleichen, der in den Jahren entstanden ist. Wenn sie rechtskräftig geschieden sind, ist das Erbrecht verloren. Das gilt auch, wenn die Scheidung beantragt ist, aber man noch nicht geschieden ist.

Bei Erbschaften ist es immer ratsam, den Weg zu einem Spezialisten zu machen. Gerade bei größeren Vermögen oder auch Schulden sind die Beratung durch einen Fachmann/ Frau notwendig. Sie haben Fragen zu dem Thema oder Anmerkungen? Kontaktieren Sie uns gerne, www.von-stosch.de

Erbe und Grundbuch

Erbe und Grundbuch Teil 3 der Miniserie

Erbe und Grundbuch – das Grundbuch gehört mit zu jeder Immobilie. Egal ob Wohnung oder Einfamilienhaus, ob Altbauvilla in Hamburg oder modernes Loft in Halstenbek. Erben kann Fluch oder Segen sein, aber auch schnell zur Steuer- bzw. Haftungsfalle werden. Erbschaft kann für die Betroffenen alles sein. Es gibt sowohl rechtlich als auch steuerlich einiges zu beachten. Grund genug, dass wir im Fall der Erbschaft immer den Gang zu einem Spezialisten empfehlen. Zudem sollte man erstmal wissen, was man geerbt hat und was nicht. So gehört das Erbe und Grundbuch bei Immobilien zusammen. Hier geht Teil 3 unserer Miniserie etwas näher darauf ein.

Erbe und Grundbuch

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Erbe und Grundbuch – was steht im Grundbuch

Alle wichtigen Informationen rund um ein Grundstück und die darauf stehende Immobilie sind im Grundbuch eingetragen. Wer ist Eigentümer? Aber auch Belastungen, Flurstück, Grundstücksgröße, usw.. Das heißt dann als logische Konsequenz, dass Sie als Erbe als neuer Eigentümer auch ins Grundbuch eingetragen werden müssen. Andernfalls wäre das Grundbuch falsch, es muss dementsprechend berichtigt werden § 82 GBO (Grundbuchordnung). Das Grundbuch wird dabei nicht automatisch geändert.

Erbe und Grundbuch – das Amtsgericht

Die Grundakte liegt in der Regel beim zuständigen Amtsgericht. Für die Änderung muss ein schriftlicher Antrag eingereicht werden, um eingetragen zu werden. Sie muss nicht beurkundet werden. Für die Änderung benötigen Sie auch den Erbschein, der beim zuständigen Nachlassgericht ausgefüllt wird. Es ist vollkommen klar, dass man gerade als frischer Erbe trauert und den Kopf mit ganz vielen „anderen Dingen voll“ hat. So können Sie auch als Erbe einen Dritten, z.B. einen Rechtsanwalt mit Vollmacht, beauftragen, die Anträge beim Grundbuchamt zu stellen.

Der Erbschein

Die Ausstellung des Erbscheins kostet eine Gebühr, die sich an der Höhe des jeweiligen Erbes orientiert. Wenn ein notarielles Testament eindeutig Ihren Anspruch belegt, kann unter Umständen auch auf den Erbschein verzichtet werden. Die Umschreibung selbst ist in den ersten zwei Jahren nach dem Tod gebührenfrei.

Erbe und Grundbuch Erbengemeinschaft

Also Teil einer Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB) sogenannte Gesamthandgemeinschaft können Sie nicht alleine das Grundbuch ändern. Die Erbengemeinschaft wird als juristische Person gesetzlich angesehen und muss zusammen agieren. Wenn nur ein Erbe das Haus oder die Wohnung übernehmen soll, muss vorher ein Aufhebungsvertrag gemacht werden.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu dem Thema? Melden Sie sich gern bei uns, www.von-stosch.de