Kategorie: Allgemein

Einfamilienhaus-Verbot

Einfamilienhaus-Verbot wer, was, wie?

Einfamilienhaus-Verbot in Hamburg schon bittere Realität. Mit dem Vorstoß der Grünen soll der überproportionale Flächenverbrauch abgeschafft werden. Es sollen keine Einfamilienhäuser mehr gebaut werden, dafür Mehrfamilienhäuser in Geschossbauweise. Weil die Immobilien als schlecht für das Klima von den Grünen eingestuft werden, soll das Verbot weiter vorankommen. Momentan ist aber noch die jeweilige Kommune für die jeweiligen Bebauungspläne zuständig.

Einfamilienhaus-Verbot

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Einfamilienhaus-Verbot in Hamburg-Nord

In Hamburg Nord gilt das Einfamilienhaus-Verbot. So gibt es keine neuen Einfamilienhäuser mehr. In 2020 fällten, wurde die Entscheidung schon durch den rot-grünen Bezirk verkündet. Besonders vorangetrieben wurde das Einfamilienhaus-Verbot durch Bezirksamt Leiter Michael Werner-Boelz (Grüne). Dieses führte natürlich zu einer bundesweiten Debatte. Genannte Hauptgründe sind hier die vergleichsweise schlechte Energiebilanz, aber auch der vorherrschende Platzmangel. Aber auch sollen mehr Menschen verbunden mit weniger Kosten auf etwaigen Flächen untergebracht werden. Zu Hamburg Nord gehören die Stadtteile Barmbek, Fuhlsbüttel oder auch Langenhorn. Seit dem wird hier kein Grundstück mehr für einen Neubau eines Einfamilienhauses ausgewiesen.

Und Einfamilienhaus in Hamburg-Nord

Durch das Einfamilienhaus-Verbot kann man hier eigentlich nur noch gebrauchte Einfamilienhäuser kaufen. Den anderen bleibt nur der Schritt, eine Wohnung oder eine andere von der Hoheit genehmigte Neubebauung durchzuführen oder zu kaufen. Eine Ausnahme ist, wenn das Grundstück für zwei Häuser groß genug ist und eines davon veräußert wird.

Und Einfamilienhaus-Verbot in gesamt Deutschland?

Deutschlandweit wird sich das Einfamilienhaus-Verbot vielleicht durchsetzen? Wer weiß, wohin der Wind weht. Betroffen sind davon allerdings nur die Großstädte. Es ist sicher möglich, dass andere Kommunen dem Einfamilienhaus-Verbot folgen, aber hoffentlich doch unwahrscheinlich oder zumindest nicht im großen Stil. Bisher ist der südliche Teil von Essen dem Beispiel nur gefolgt. Dass die momentane Bundesregierung Einfamilienhäuser als nicht positiv ansieht, macht ein Interview mit Anton Hofreiter im Spiegel klar: „Einparteienhäuser verbrauchen viel Fläche, viele Baustoffe, viel Energie, sie sorgen für Zersiedelung und damit auch für noch mehr Verkehr“ Aber auch die Linke macht ähnliche Forderungen. Wenn man dagegen sieht, dass ca. zwei Drittel der Deutschen das eigene Haus als ideale Form ansehen, ist die Theorie des „unwahrscheinlichen“ s.o. hoffentlich standhaft.

Sie haben Anregungen oder Fragen? Nehmen Sie gern Kontakt auf: www.von-stosch.de

Erbschaftsirrtümer Teil 2

Erbschaftsirrtümer – einfach mal Erben streichen

Einer der Erbschaftsirrtümer ist, dass man Kinder komplett enterben kann. Sie können Ihre Kinder, egal wie schwer Sie von Ihnen enttäuscht wurden, nicht einfach leer ausgehen lassen. Sie können zwar Ihre Kinder testamentarisch enterben, der Pflichtanteil bleibt trotzdem bestehen. Dabei ist der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in Geld ausbezahlt werden. Ausnahmen gibt es hier wirklich nur bei sehr schlimmen Verfehlungen von den Sprösslingen wie Mordkomplott oder dergleichen. Anrecht auf den Pflichtanteil haben dabei direkte Abkömmlinge, also Kinder (auch nicht eheliche), Enkel und Urenkel, aber auch die Eltern des Erblassers oder Ehegatten/in.

Erbschaftsirrtümer

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Erbschaftsirrtümer . ein getipptes Testament ist besser als kein Testament

Ein weiterer der vielen Erbschaftsirrtümer. Es reicht nicht nur ein Testament zu unterschreiben. Der letzte Wille muss von A bis Z handgeschrieben sein. Das geht auch ohne Notar oder Rechtsanwalt – auch wenn es ratsam ist, einen Fachanwalt mit dem Anliegen Erbschaft aufzusuchen, um eben solche Erbschaftsirrtümer auszuschließen. So sollten z.B. auch ein handschriftliches Testament mit Ort und Datum versehen werden und mit Vor- und Familiennamen unterschrieben werden. Ein getipptes Testament dagegen ist schlichtweg ungültig. Auch angehängte getippte Listen können so ein Testament unwirksam werden lassen. Beim gemeinschaftlichen Testament reicht es, wenn einer der Ehepartner das ganze schreibt und beide – am besten auf jeder Seite – handschriftlich unterschreiben.

Freunde oder Pflegekräfte dürfen nicht erben?

Auch einer der Erbschaftsirrtümer. Grundsätzlich gilt, Sie können jedem etwas auch testamentarisch zukommen lassen, egal ob Geld, Aktien oder den Sportwagen. Allerdings sollte dafür das Testament formal richtig geschrieben sein. Oftmals fühlen sich die nächsten Angehörigen ungerecht behandelt, wenn die Nachbarin oder der Pfleger im Erbe bedacht wurde. Anfechtungen vor Gericht sind dabei oft schwer durchzusetzen, aber formale Fehler können hier Ihren letzten Willen angreifbar machen. Allerdings könnten Angestellte von Alten- oder Pflegeheimen nicht bedacht werden. Hier greift das sog. Heimgesetz.

Alles verschenken – die Steuer frisst alles auf

Das ist wohl einer der wichtigsten Erbschaftsirrtümer. Erst einmal kommen die Freibeträge: Ehepartner 500.000, Kinder 400.000 und Enkel 200.000 Euro. Erst danach kommt man in die Erbschaftssteuer. Es müssen also schon beträchtliche Vermögen vorhanden sein, damit der Fiskus überhaupt zum Zug kommt. Nicht eheliche Lebenspartner oder Geschwister haben dagegen einen Freibetrag von 20.000 Euro. Das ist bei Immobilien nicht viel.

Erbschaftsirrtümer – Erbe ausschlagen

Also gilt es beim Antritt des Erbes sich genau zu informieren, was hinterlassen wurde und welche Verbindlichkeiten bestehen. Also nicht gleich die Korken knallen lassen. Sie müssen, wenn Sie erben, alles schlucken – plus und minus. Und für die Schulden stehen Sie gerade. Es gilt also alles oder nichts. Ein der weitverbreiteten Erbschaftsirrtümer ist, dass man Cherry Picking betreiben darf. Sie dürfen das Erbe ausschlagen, wenn Sie zu dem Schluss kommt, dass es sich nicht lohnt. Dafür haben Sie eine Frist von 6 Wochen, ab dem Zeitpunkt wo Sie von dem Tod des Erblassers erfahren bzw. bei einem Testament oder Erbvertrag ab der Eröffnung. Wenn Sie die Frist versäumen, gilt das Erbe als angenommen – egal wie viel Schulden da sind. Es ist also durchaus eine ernstzunehmende Angelegenheit und kann ggf. Sie in die finanzielle Schieflage bringen, die Sie selbst nicht verschuldet haben.

Dann muss ich ja nicht die Beerdigungskosten zahlen? Hier gilt grundsätzlich, dass die Beerdigung vom Vermögen des Verstorbenen bezahlt wird. Schlägt man nun das Erbe aus, da mehr Schulden als Guthaben vorhanden waren, kann es trotzdem sein, dass man die Beerdigung bezahlen muss. Das ist der Fall, wenn man nicht nur erbberechtigt ist, sondern auch unterhaltspflichtig war.

Rund um das Thema Erbschaft und Erbschaftsirrtümer ist es ratsam einen Fachjuristen aufzusuchen zur Beratung. Gern können wir Ihnen hier den Kontakt zu dem passenden Juristen empfehlen. Bei Fragen oder Anregungen zu dem Thema kontaktieren Sie uns gern, www.von-stosch.de

Nachverdichtung

Nachverdichtung, was versteht man darunter?

Nachverdichtung: Es wird Verdichtung im Städtebau gesprochen, wenn freie Flächen zwischen bereits bestehender Bebauung genutzt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um sog. Baulücken oder Restgrundstücke. Aber auch die Aufstockung bestehender Bauten wird als Nachverdichtung bezeichnet. Dieses geschieht i.d.R. in dicht besiedelten Gebieten wie Hamburg, um so mehr Wohnraum bei bereits bebauten Flächen zu schaffen. Man verdichtet.

Nachverdichtung

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Nachverdichtung warum?

Die Verdichtung von Wohnflächen bringt eine bessere Auslastung. Die vorhandene Infrastruktur wie Kanalisation oder öffentlicher Nahverkehr, aber auch die Grundstücke selbst. So können etwaige Fixkosten (z.B. bei der S-Bahn) auf mehr Menschen „verteilt“ werden, da es mehr Menschen nutzen. Zudem ist eine grundsätzliche Erschließung vorhanden. Das spart deutlich Kosten für die öffentliche Hand. Für Investoren ist natürlich auch ein Ziel, höhere Erträge zu erzielen. Zudem empfinden i.d.R. Nutzer der Wohnquartiere gewachsene Strukturen angenehmer als Neubaugebiete. Aber auch städtebauliche Ziele wie die Optimierung des Ortsbildes können Gründe für die Verdichtung sein.

Was zählt alles als Nachverdichtung?

Die Schließung von Baulücken, aber auch der Abriss von bestehender Bebauung um größer neu zu bauen zählt als Nachverdichtung. Weiterhin kann ein Gebäude auch aufgestockt werden oder das Dachgeschoss ausgebaut werden. Ebenso zählt eine Erweiterung eines Bestandsgebäudes, der die Hinterlandbebauung als Nachverdichtung.

Und die Nachteile?

Zum einen ist sicherlich die Flächenversiegelung im Auge zu behalten. Die Vegetation, aber auch die Freiflächen müssen auch in Innenstädten erhalten bleiben. Nur so kann ein Stadtklima erhalten bleiben. Aber es kann durch Zuzug auch zu einer Abwertung gewisser Wohnviertel führen. Dass das zum Teil nicht für Begeisterung bei den „Alteingesessenen“ führt, sollte klar sein. So kommt es oft zu Bürgerinitiativen. Ein weiteres Problem kann bei zu viel Zuzug in der bestehenden Infrastruktur liegen. Die Kanalisation ist zum Teil schon an der Belastungsgrenze. Kommt es dann zu viel neuen Bewohnern, kann der Neubau der Kanalisation, aber auch der Entwässerung durch zu viel versiegelte Fläche notwendig sein. Dieses ist teilweise aber sehr schwierig zu realisieren. Als Alternative zur Nachverdichtung wäre sicherlich das Bauen am Stadtrandgebiet zu nennen.

Sie haben Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie uns gerne. www.von-stosch.de

Erben in Deutschland Teil 1

Erben in Deutschland – ein paar Irrtümer, aber auch Fakten

Erben in Deutschland – Markus Söder hatte es mit der Union gefordert – höhere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer. Am 16.12.22 gab es nur sehr wenig Unterstützung für das Vorhaben und das Jahressteuergesetz 2022 wurde vom Bundesrat verabschiedet. Nun ist es Fakt. Ob Erben in Deutschland nun teurer wird, lesen Sie auch in unserem Blogartikel: https://von-stosch.de/wird-erben-wirklich-teurer/

Erben in Deutschland

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Aber wie ist das denn mit dem Erben in Deutschland?

Können Kinder enterbt werden, kriegt ein Ehepartner alles, muss ein Testament handgeschrieben werden? Gerüchte und Mythen halten sich hartnäckig, wenn es ums Erben geht und alle reden mit. Dabei kann gerade beim Erben in Deutschland viel schieflaufen und das mit oder ohne Testament.

Man muss sich dabei schon etwas auf der Zunge zergehen lassen: rund 400 Milliarden Euro werden in Deutschland jedes Jahr vererbt. Grund genug, dass man sich rechtzeitig um sein Testament kümmern will, wenn man doch was hinterlässt. Schließlich ist die Horrorvorstellung nicht auszuhalten, wenn man von heute auf morgen nicht mehr da sind und die Erben sich bis aufs Blut bekämpfe. Dabei schafft das rund nur jeder 4. Bundesbürger seine Wünsche vorab zu formulieren, die wenigsten davon fehlerfrei. Dabei kann ein frühzeitiges, ordentliches Testament Konflikte vermeiden. Es ist also durchaus ratsam zu einem Fachanwalt für Erbrecht zu gehen und sich beraten zu lassen, auch wenn ein Testament nicht notariell gemacht werden muss. Aber ein notarielles Testament kann auch Erbschaften vergünstigen, wenn stattdessen ein Erbschein beantragen werden müsste.

Der Partner erbt alles

So ist oftmals die Meinung, wenn es um Erben in Deutschland geht. Das ist falsch. Nur wenn im Testament der/ die Partner/in als Alleinerbe aufgenommen wurde, gilt diese Regel. Auch kann man nicht mal eben so ein Berliner Testament wieder alleine ändern. So entstehen manche Streite zwischen den Erben, weil gefährliches Halbwissen vorhanden ist. So erbt der Partner z.B. nicht alles, wenn kein Testament und ein oder mehr Kinder vorhanden sind. Hier greift die gesetzliche Erbfolge. So entstehen auf einmal Erbengemeinschaften, die gar nicht beabsichtigt waren. Für Nicht-Verheiratete gilt die gesetzliche Erbfolge nicht! Auch bei langjährigen Lebenspartner gilt, dass diese nach Bürgerlichen Gesetzbuch leer ausgehen.

Erben in Deutschland „Berliner Testament“

Eheleute können ein sog. Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament) auch nur wieder gemeinschaftlich ändern. Daher setzen sich viele Ehepartner bei der Form des Testaments auch als Alleinerben ein und die Kinder bzw. anderer Verwandte als Schlusserben. Dieses Testament macht den Ehepartner, der übrig bleibt, natürlich auch unbeweglicher, wenn sein Partner verstirbt. Hier sind dann keine Änderungen mehr möglich – außer! Die Änderungsklausel wurde entsprechend beim Schreiben des Berliner Testaments berücksichtigt.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu dem Thema? Der Weg zu einem Fachanwalt sollte hier gewählt werden. Gern empfehlen wir Ihnen einen entsprechenden Juristen, kontaktieren Sie uns gern, www.von-stosch.de

guten Immobilienmakler? Was macht den aus?

Was macht einen guten Immobilienmakler aus?

Viele Menschen, die Immobilien suchen oder auch diese, die Immobilien zu einem guten Preis verkaufen möchten, stellen sich diese Frage. Sicher ist in jedem Falle: Immobilienmakler ist nicht gleich Immobilienmakler. Werden bei Angelegenheiten einer Immobilie Fehler gemacht, kann das viel Geld, Zeit und Nerven kosten. Das gilt sowohl für den Kauf, den Verkauf als auch für die Vermietung oder das Anmieten. Ein guter Immobilienmakler ist aber nicht nur die Immobilien betreffend einen außerordentlichen Helfer, sondern kann auch bei der Finanzierung professionelle Hilfe bieten. Daher ist es wichtig, dass ein guter Immobilienmakler außerordentlich gute Kenntnisse über den Immobilienmarkt besitzt und gleichzeitig seinen Kunden immer zur Seite steht. Mit seiner ausgezeichneten Expertise ist Florian von Stosch Ihr Ansprechpartner rund im Immobilienfragen. www.von-stosch.de

Worauf sollte bei der Wahl des Immobilienmaklers geachtet werden?

In erster Linie sollte der Immobilienmakler den Immobilienmarkt gut kennen. Dabei sollte er über alle Trends und die regionalen Gegebenheiten informiert sein. Nur durch dieses Wissen kann ein Immobilienmakler eine seriöse und professionelle Beratung bieten und Ihr Anliegen erfolgreich in die Tat umsetzen. Dabei ist auch zu beachten, dass der Immobilienmarkt in jedem Gebiet unterschiedlich ist. Das bedeutet weiters, dass auch in verschiedenen Städten der Immobilienmarkt Unterschiede aufweist. Die Lage einer Immobilie ist daher ein wichtiger Faktor und der zweite Faktor ist es, dass der Makler über diesen Markt genauestens Bescheid weiß.  

Klare und direkte Kommunikation

Ein weiterer Faktor, den ein guter Makler besitzen sollte, ist es, dass er kommunikativ und aufgeschlossen ist. Er muss in der Lage sein, seine Kunden zu verstehen und sich in sie hineinzuversetzen. Dadurch kann er die Bedürfnisse seiner Kunden besser verstehen und erfüllen. Dadurch kann eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung entstehen, die eine erfolgreiche Immobilienangelegenheit unterstützt. Vertrauen aufbauen, transparent handeln und die Interessen des Kunden immer als oberstes Ziel setzten, so geht Florian von Stosch vor.

Professionelle Vorgangsweise

Ein weiterer, nicht unbeachtlicher Faktor ist die Professionalität eines Immobilienmaklers. Ein gut ausgestattetes Büro und die beste Software ermöglichen eine außerordentlich gute Betreuung der Kunden. Es ist aber auch enorm wichtig, dass der Immobilienmakler in seiner Branche ausgezeichnete Kenntnisse aufweist und ebenfalls in finanziellen Fragen und Angelegenheiten kompetent ist. Kunden oder Klienten sind zudem nie als Nummer oder Durchlaufposten zu betrachten. Jeder Mensch und jede Immobilie sind einzigartig. An dieser Stelle passende Paare zu bilden ist eine hohe Kunst, die nicht jeder Immobilienmakler beherrscht.

Überprüfen der Bewertungen und Referenzen des Immobilienmaklers

Durch die Überprüfung der Bewertungen und Referenzen ist es möglich, herauszufinden, ob der Immobilienmakler vertrauenswürdig ist oder nicht. Des Weiteren können Freunde oder Bekannte gefragt werden, die schon mit einem Immobilienmakler zu tun hatten. Hat ein Freund gute Erfahrung mit einem Makler gemacht, wird er diesen weiterempfehlen. Wird ein Immobilienmakler in allen vorher genannten Kriterien gut bewertet, kann man sicher sein, einen Profi gefunden zu haben.

Florian von Stosch, ist nicht nur ein zertifizierter Sachverständiger und tätig im Gutachterausschuss, sondern ein außerordentlich guter Immobilienmakler und außerdem Ingenieur, Marktwertmakler und Betriebswirt. Von Stosch Immobilien ist für seine Kunden immer mit außerordentlicher Professionalität tätig und das oberste Ziel ist es, Kunden zufriedenzustellen. Im Bereich Pinneberg, Rellingen, Halstenbek und Elmshorn ist von Stosch Immobilien mit dem Markt außerordentlich gut vertraut. Florian von Stosch ist Ihr professioneller, erfahrener und kundennahe Immobilienmakler in der Region.

guten Immobilienmakler

Immobilienmakler Hausverkafu Wohnungsverkauf Adobe Stock Standard Lizenz 211619710 peterschreiber.media

Ein Tipp am Ende, um den richtigen Immobilienmakler zu finden:

Warum nicht einfach mal bei einer Besichtigung vom Immobilienmakler als Interessent anmelden. Dann erleben Sie ihn live und in Farbe. Sie sehen wie er mit Ihren zukünftigen Hauskäufern / Wohnungskäufern umgeht. Ich glaube kein Makler wird es Ihnen übel nehmen, wenn Sie den Interessenten „gespielt“ haben und er einen Neuauftrag nach Hause trägt.

Pflegeimmobilie

Pflegeimmobilie als Geldanlage?

Pflegeimmobilie als Geldanlage oder doch lieber in Gold oder andere Immobilienarten investieren? Im Gegensatz zu einer klassischen Immobilen Investition wie zum Beispiel ein Reihenhaus vermieten oder eine Eigentumswohnung vermieten ist die Pflegeimmobilie als Geldanlage eine durchaus überlegenswerte Investition. In der Vergangenheit wurden oft Wohn-Einrichtungen nur im Paket an große Investoren verkauft. In der jüngst vergangen Zeit wurden die Pflegeimmobilien aber auch aufgeteilt nach WEG und einzeln verkauft, dass es wieder für den „Normalen“ Anleger interessant wurde.

Pflegeimmobilie

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Pflegeimmobilie und die Finanzierung

Bei dem Kauf einer Pflegeimmobilie ist es wie bei einer Eigentumswohnung. Man hat nach Aufteilung ein eigenes Grundbuchblatt und Banken finanzieren solche Arten von Immobilien. Natürlich muss dafür die Bonität und der Beleihungswert stimmen. Auch kann das Appartement verschenkt, vererbt oder weiterverkauft werden.

Was ist denn eine Pflegeimmobilie?

Als Pflegeimmobilie bezeichnet man ein Appartement in einem Pflegeheim oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen (= Appartements bzw. Wohnungen mit Service-Angebot). Dabei wird das gesamte Haus von einer Gesellschaft gemietet/gepachtet (i.d.R. für eine Laufzeit von 20 bis 30 Jahren + Verlängerungsoption). Der Betreiber vermietet die einzelnen Appartements weiter an die Bewohner. Das heißt, dass auch in der Regel das Risiko des Leerstandes beim Betreiber liegt. Der Betreiber kümmert sich ebenso um Instandhaltung. So haben Sie als Eigentümer recht wenig Arbeit mit der Investition.

Daher ist das Investment auch nicht zur Eigennutzung gedacht, sondern nur als Kapitalanlage. In der Regel gibt es aber ein Belegungsrecht in allen Einrichtungen des Betreibers für den Eigentümer oder nahe Verwandte.

Prognose

Momentan wächst der Pflegemarkt weiter. Die demografische Entwicklung ist dabei natürlich im Auge zu behalten, da man bei der Investition Pflegeimmobilie doch von einer langfristigen Entscheidung ausgeht. In 2060 geht man davon aus, dass jeder dritte Deutsche im Rentenalter und jeder Siebte über 80 Jahre als ist. Danach wäre dann 4,8 Millionen (Statistischen Bundesamt) pflegebedürftige Personen in Deutschland leben. Gerade mit dem Wissen, dass die Menschen immer älter werden.

Ob man in eine Pflegeimmobilie investiert oder nicht, ist natürlich immer eigene Lageeinschätzung. Eine risikolose Investition gibt es nicht. Es gibt aber auch nicht nur Gold, Aktien und die klassischen Immobilienformen. Sie haben Fragen oder Anregungen? Kontaktieren Sie uns gern unter www.von-stosch.de

Brennwerttechnik

Brennwerttechnik – Kondensationswärme nutzen

Brennwerttechnik bedeutet, dass die Kondensationswärme aus dem erhitzen Wasserdampf aus den Abgasen genutzt wird. So kommen es auch dabei dazu, dass Wirkungsgerade über 100 % entstehen.

Brennwerttechnik

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Nutzungsgrad über 100 Prozent?

Die Berechnung von Wirkungs- und Nutzungsgrad bei Heizkesseln wird meist noch auf der Grundlage des Heizwerts durchgeführt. Der Heizwert gibt dabei an, wie viel Energie durch die Verbrennung von Öl oder Erdgas theoretisch gewonnen wird. Da so ein Standardheizkessel bereits die 100 % erreichen konnte, und nun bei der Brennwerttechnik auch die Energie der Abgase ausgenutzt wird, sich aber die Berechnungsmethode nicht geändert hat, schaffen neuerer Brennwerttechnikgeräte über 100 % Nutzungsgrad. 108 % sind dabei Spitzenwerte. Richtiger wäre es sicherlich, die Berechnungsgrundlage zu ändern, indem man den Brennwert des Energieträgers als Grundlage ansetzt. Der Brennwert ist die im Energieträger vorhandene Energie. Sprich alle Energie, die durch ihn erzeugt werden kann – also durch die Verbrennung und die Wärmegewinne aus der Kondensation der Abgase. Hier würde es dann bei der Brennwerttechnik zu Nutzungsgraden um die 95 % kommen.

Kauf Brennwerttechnik

Was ist alles bei einem Kauf zu berücksichtigen? Wird ihr Haus energetisch komplett modernisiert oder nur der Heizkessel getauscht? Der Wärmebedarf Ihres Hauses muss für den Kauf genau berechnet werden. Denn die Leistung Ihres Heizkessels sollte schon stimmen, sonst fahren Sie übertrieben gesagt einen Ferrari die ganze Zeit im ersten Gang. Gerade mit dem Wissen, dass Studien zeigen, dass rund 50 % der Brennwerttechnik überdimensioniert ist. Es sollte also vorab eine Planung gemacht werden. Auch solarthermische Unterstützung ist eine mehr als sinnvolle Ergänzung in Zeiten von Energiepreisexplosionen. Aber auch hier muss gesagt werden, dass die Brennwerttechnik fast überall verbaut werden kann – vom Dachboden über Keller, fast alles ist möglich. Wenn Sie aber eine solarthermische Unterstützung haben, wird Ihr Warmwasserspeicher entsprechend größer – so ein Speicher bringt mal schnell mehr als eine halbe Tonne auf die Waage und benötigt auch Platz. Zudem sollte Sie darauf achten, dass Stillstandsverluste minimiert werden und dass der Kessel ohne Überströmventil oder hydraulische Weiche auskommt. Andernfalls erhöht sich i.d.R. die Rücklauftemperatur und mehr Energie als notwendig wird verbraucht.

Schornstein vorbereiten

Bei der Brennwerttechnik wird Kondensat freigesetzt. Viel Kondensat. So muss ihr Schornstein mit der auf einmal anfallenden Feuchtigkeit klarkommen. Die Lösung ist ein Edelstahlrohr oder ein spezielles Kunststoffrohr. Dieses muss oftmals in alte Schornsteine eingezogen werden. Der örtliche Schornsteinfeger gibt darüber Auskunft. Somit benötigt ihre neue Heizungsanlage aber auch einen Abwasseranschluss, da das entstehende Abwasser abtransportiert werden muss. Auch muss ggf. eine Neutralisationseinrichtung mit eingebaut werden, wenn das entstehende Abwasser zu sauer ist.

Sie haben Fragen zu dem Thema? Kontaktieren Sie uns gerne, www.von-stosch.de

Tipps für Vermieter

Einige Tipps für Vermieter

Warum Tipps für Vermieter? Vermietung mal eben so ist nicht zielführend. Es sind verschiedenste Dinge zu beachten. Das Vermieten von Immobilien bedeutet mehr, als nur das Festlegen der Miethöhe und einen Mietvertrag zu unterschreiben. Um eine Immobilie zu vermieten, sind zahlreiche Dokumente vorzubereiten und es existieren hierbei ebenso viele Fallen. Im Folgenden einige Tipps zum Vermieten.

Tipps für Vermieter

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Worauf müssen Vermieter achten? Tipps für Vermieter

Bevor mit der Suche nach dem Mieter begonnen wird, sollte man sich genau über die rechtlichen Bestimmungen informieren. Daher hier einige Tipps für Vermieter. Florian von Stosch, Ihr Immobilienmakler, steht Ihnen in allen Fragen rund um die Vermietung von Immobilien gerne zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie uns auch vertrauensvoll mit der Aufgabe der Vermietung Ihrer Wohnung oder Ihres Hause komplett beauftragen. Haben Sie sich über die rechtlichen Vorschriften und Vorgaben informiert, kann die Suche nach geeigneten Mietern starten. Einige Tipps für Vermieter:

Einiges sollte bereits vor der Vermietung festgelegt werden, z.B.:

  • Miethöhe
  • Mietvertrag
  • Energieausweis

Die ersten Termine für eine Besichtigung können nun vereinbart werden. Als zukünftiger Vermieter treffen Sie bei der Suche auf Menschen aller Altersgruppen und deren Hobbys und Vorlieben. Dazu gehören nicht nur Familien, Studenten oder Rentner, sondern auch Künstler und Tierliebhaber. Alle diese Interessenten müssen Sie nicht nur kennenlernen, sondern Sie müssen Ihre Neugier diesen Mietern gegenüber auch zügeln. Als Vermieter müssen Sie sich ebenfalls an den Datenschutz halten. Haben Sie den richtigen Mieter gefunden, beginnt der bürokratische Teil. Sie können sich mit den im Internet befindlichen Musterformularen jedoch etwas Hilfe beschaffen. Unter den Musterformularen befinden sich Vordrucke für:

  • die Selbstauskunft
  • die Hausordnung
  • ein Wohnungsübergabeprotokoll
  • ein Mietvertrag

Und noch viele weitere Formulare. Gerne ist Florian von Stosch Ihnen hierbei behilflich.

Wie wird nun vorgegangen?

In wenigen Schritten zur erfolgreichen Vermietung gemeinsam mit Stosch Immobilien.

Legen Sie die Miete fest

Um die Höhe der Miete festzulegen, sind ausschlaggebende Faktoren wie die Größe, die Lage und der Zustand der Immobilie ebenso wichtig wie die Ausstattung oder Baujahr. Eine neue oder neu sanierte Immobilie hat sicherlich einen höheren Wert als eine Immobilie, die schon alt und eher marode ist. Des Weiteren gibt es zu beachten, ob an dem Ort der Immobilie eine Mietpreisbremse ausgeschrieben ist. Daher ist bei der Festlegung des Mietpreises auch immer auf den Mietspiegel des Ortes zu achten.

Die Wohnung oder das Haus zur Miete anbieten

Die beste Lösung ist es, seine Immobilie im Internet anzubieten. Um online erfolgreich zu sein, sollten Sie Ihre Immobilie genau beschreiben und auch Bilder von der Immobilie möglichen Interessenten zur Verfügung stellen. Es ist im zudem sehr vorteilhaft, die Umgebung der Immobilie zu beschreiben und deren Vorteile aufzuzeigen. Besitzen Sie einen Grundrissplan, ist es empfehlenswert, diesen der Mietanzeige beizufügen. Vergessen Sie dabei nicht den Energieausweis. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben und muss ebenfalls der Anzeige angeschlossen werden. Durch eine Online-Anzeige haben Sie sicherlich schnell Erfolg und der richtige Mieter wird bald gefunden. Wenn Sie sich jedoch diesen Stress ersparen möchten, überlassen Sie diesen einfach einem Fachmann. Von Stosch Immobilien übernimmt für Sie gerne das Schalten der Anzeige und die Auswahl des Mieters. Denn die Auswahl des Mieters ist das wichtigste für die Vermietung einer Immobilie. Und somit auch der wichtigste Tipps für Vermieter.

Der passende Mieter wurde gefunden

Nachdem der richtige Mieter gefunden wurde, werden alle Dokumente wie vorher schon erwähnt ausgefüllt. Gehen Sie dabei aber immer auf Nummer sicher. Vergessen Sie niemals, die Selbstauskunft über den Mieter ausfüllen zu lassen. Danach den aufgesetzten Mietvertrag unterzeichnen und die Wohnung mit dem Übergabeformular übergeben. Vergessen Sie nicht, dass Sie während der Dauer der Vermietung selbstverständlich zuständig für die Immobilie sind und dem Mieter bei Fragen oder Problemen zur Verfügung stehen sollten. www.von-stosch.de

Brennwertkessel

Brennwertkessel, was ist denn das eigentlich

Brennwertkessel – seit ca. 1995/ 2000 ist dieser Standard beim Hausbau. Also heute in fast 2023 schon eine „alter Hut“. Aber was ist denn dieser Brennwertkessel und was gibt es sonst noch zu wissen.

Brennwertkessel

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Anschaffung eines Brennwertkessels

Gem. einer Untersuchung des Umweltbundesamtes liegt das Durchschnittsalter von Heizkesseln in Deutschland bei ca. 24 Jahren (30 Jahre Höchstdauer). Es ist aber leider kein guter alter Rotwein, sodass hier nicht gilt, dass sich die Qualität im Alter erhöht. Ein Brennwertkessel kann im Gegensatz zu einem früher verbauten Standardkessel ca. 10-15 % Energie einsparen bei der Beheizung unseres Hauses oder der Erwärmung des Wassers. Stiftung Warentest kommt zu dem Schluss, dass Kessel, die älter als 15 Jahre sind, ausgetauscht werden sollten. Auch ist es durchaus ratsam bei Erneuerung darüber nachzudenken die Produktion Warmwasser z.B. über Solar zu unterstützen. Seit Mitte 2022 (Hamburg Juli 2021) ist es Pflicht durch das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) regenerative Energien mit bei Häusern mit Baujahr vor 2009 zu mindestens 15 % unterzubringen. Hierbei muss ein Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Seit 2018 war dieses schon Pflicht bei Neubauten. Ab 2024 soll bei jeder neuen Heizung rund 65 % regenerativ betrieben werden.

Was kostet der Brennwertkessel

Früher vor Inflation und Krieg und Zinsanstieg und Materialknappheit und Fachkräftemangel lag ein Gas-Brennwertkessel je nach Standort rund bei 7.500 Euro. Heute, mit der Verpflichtung regenerativ zu ergänzen und den aktuellen Marktbewegungen reden wir schnell über 15.000-20.000 € für ein Standardeinfamilienhaus, wenn Sie denn mal eben überhaupt einen bekommen. Gern empfehlen wir Ihnen hier im Kreis Pinneberg und Hamburg einen verlässlichen & kompetenten Fachbetrieb.

Und wie funktioniert ein Brennwertkessel? Warum Nutzungsgrade über 100 %?

Die Brennwerttechnik ist eine wichtige technische Errungenschaft. Im Vergleich mit einer herkömmlichen Niedertemperatur oder Standardheizkessel nutzt die Brennwerttechnik die Energie des erwärmten Wasserdampfes. Sprich, die Energie wird besser ausgenutzt. Aber doch lieber ein Beispiel dazu. Wenn Sie in einem Topf Wasser zum Kochen bringen, stecken Sie Energie hinein. Dann beginnt auch ab einem gewissen Punkt Wasserdampf aufzusteigen. Wenn Sie den Topf mit einem Deckel schließen, kondensiert (wird wieder flüssig) ein großer Teil des Dampfes am Deckel. Bei diesem Prozess wird Energie freigesetzt. Die Energie steckte vorher im Wasserdampf (mussten Sie ja auch aufwänden, dass er überhaupt entsteht). Es wird bei dem Prozess genau so viel Wärme frei, wie Sie vorher in den Verdampfungsprozess stecken mussten. Diese frei werdende Energie nennt man Kondensationswärme. Darum kocht Wasser in einem Topf mit Deckel auch schneller als ohne Deckel.

Die Brennwerttechnik nutzt genau diese Kondensationswärme, um Energie zu nutzten, die bei früheren Systemen „einfach durch den Schornstein“  gejagt wurde. So schafft ein Brennwertkessel rund 5 % mehr Energieausnutzung und Wirkungsgraden auf den Heizwert bezogen von mehr als 100 Prozent

Sie haben Fragen oder Anmerkungen zu dem Thema? Kontaktieren Sie uns gern, www.von-stosch.de

CO₂

CO₂, was ist das?

CO₂ Definition aber auch Entstehung und der Einfluss auf unser Klima ist ein wichtiges Thema im Bereich Energieeinsparung. Schlagworte wie Klimaschutz, Klimawandel oder Treibhauseffekt fallen immer wieder und dazu der Begriff CO₂. Aber was ist dieses CO₂ (Kohlenstoffdioxid) und was macht das überhaupt? Und was ist dieser Treibhauseffekt?

CO₂

CO₂ Adobe Stock Standard Lizenz 159348545 danylyukk

CO₂ Definition

CO2 ist eine chemische Verbindung aus Kohlenstoff (C)und Sauerstoff (O). Das Molekül wird als Kohlenstoffdioxid oder Kohlendioxid bezeichnet. Umgangssprachlich wird es auch oft falsch als Kohlensäure benannt. Es tritt bei Raumtemperatur gasförmig auf. Es ist geruchs- und farblos, in Wasser löslich, ungiftig und nicht brennbar. Das Gas kommt als natürlicher Bestandteil in der Luft vor (ca. 0,038 Prozent) und ist ein wichtiges Treibhausgas in der Erdatmosphäre. Es entsteht natürlich als Nebenprodukt, z.B. beim Zerfall von toten Organismen.

Warum ist ein Treibhausgas wichtig für die Erde?

Kohlenstoffdioxid absorbiert einen Teil der Wärme, die von der Erde ins Weltall abgegeben wird, und strahlt diese zurück auf der Erde. Dadurch konnte sich das uns bekannte Klima auf der Erde überhaupt erst bilden. Diesen Effekt nennt man natürlichen Treibhauseffekt. Durch z.B. die Verbrennung fossiler Brennstoffe als Energieträger steigt aber der Kohlenstoffdioxid-Anteil in der Luft. Seit dem Beginn der Industrialisierung von ca. 280 parts per million (ppm, Teile pro Million) auf ca. 408 ppm (2018) -Tendenz weiter steigend. Durch diesen Anstieg wird der Treibhauseffekt verstärkt. CO₂ baut sich nicht selbstständig ab. Beim sog. Kohlenstoffkreislauf wird das CO₂ durch Pflanzen durch Fotosynthese abgebaut oder in Gewässern „gespeichert“.

Was sind die Folgen für das Klima?

Natürlich wird das mehr und mehr durch den Mensch produzierte CO₂ nicht mehr abgearbeitet. Dadurch steigt der Anteil in der Atmosphäre enthaltenen Kohlenstoffdioxid. Das heißt, immer weniger Wärme kann von der Erde ins Weltall entweichen. Die Konsequenz ist hinreichend bekannt – wir sprechen von Erderwärmung. Gletscher und Polkappen schmelzen und der Wasserspiegel in den Weltmeeren steigt. Die Abholzung der Regenwälder tut ein übriges zur Erderwärmung.

CO₂, Klima schützen – aber wie denn?

Der Treibhauseffekt ist wissenschaftlich belegt. Industrie, Politik aber auch jeder selbst sollte entsprechend versuchen so gut als möglich entgegenzusteuern. Weltweit wird versucht, die globale Erderwärmung auf 2 Kelvin zu begrenzen. Daher werden immer strengere Regeln für den Klimaschutz und die Energieeinsparung in allen Lebensbereichen greifen.

Sie haben Fragen oder Anregungen rund um das Thema Energiesparen. Melden Sie sich gern bei uns, www.von-stosch.de