Kategorie: Allgemein

Wärmebrückenarten

Wärmebrückenarten – was ist eine Wärmebrücke

Wärmebrückenarten werden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Hier wollen wir die häufigsten Typen behandeln. Es gibt auch noch Sonderformen. Es sollen bei diesen Wärmebrückenarten nur die linienförmigen betrachtet werden, die aus Baustoffeigenschaften, Konstruktion und Geometrie entstehen. Hierbei gilt, dass bei einer Wärmebrücke der Wärmeabfluss höher ist als an den angrenzenden Bauteilen. Im Neubau versuchen wir heute Wärmebrücken frei zu konstruieren, um Energie zu sparen.

Wärmebrückenarten

Wärmebrückenarten

Wärmebrückenarten – die materialbedingte Wärmebrücke

Unterschiedliche Baustoffe haben unterschiedliche Wärmeleitfähigkeiten. So kann ein Wechsel der Wärmeleitfähigkeit innerhalb einer oder mehrerer Schichten eines Bauteils zu einer Wärmebrücke führen. Als Beispiele wären hier z.B. Stahlbetonstützen, Mörtelfugen im Mauerwerk, aber auch Holzsparren in der Dämmebene zu nenne.

Geometrische Wärmebrücken

Bei geometrischen Wärmebrücken unterscheiden sich die wärme aufnehmende Innenoberfläche und die wärme abgebende Außenoberfläche stark in der Größe (z.B. Hausecken). Da wir auch Ecken in einem Haus brauchen, können diese nicht komplett vermieten werden. Es ist nun so, dass der große Außenwandanteil einen sehr hohen Energieverlust aufweist zu der vergleichsweisen kleinen Innenwandfläche. Man versucht dieses mit optimierter Wärmedämmung der Außenwand zu reduzieren. Ein Beispiel für Wärmebrückenarten, wo geometrische und materialbedingte Wärmebrücke zusammen arbeiten ist die Balkonplatte, die direkt an die Decke angebunden ist und damit die komplette Dämmschicht durchstößt. Stahlbeton hat dabei eine deutlich höhere Wärmeleitfähigkeit als übliches Mauerwerk (5-50-fach). Eine richtige „Kühlrippe“ entsteht Material und geometrischer Natur.

Wärmebrückenarten, die konstruktive Wärmebrücke

Planerische Zwänge oder bauliche Notwendigkeiten lassen oft konstruktive Wärmebrücken entstehen. Regenfallrohr im Wärmedämmverbundsystem oder Rollladenkasten wären hier als Beispiele zu nennen. Aber auch gehört zu diesen Wärmebrückenarten ein Wechsel von Fenster auf Mauerwerk.

Neben diesen drei Wärmebrückenarten gibt es noch verschiedenste Sonderformen von Wärmebrücken. Es wird dabei in punktuelle, linienförmige aber auch dreidimensionale Wärmebrücken unterschieden. Die thermische Gebäudehülle ist möglichst frei von Wärmebrücken zu halten. Energie soll gespart werden, aber auch der Wohnkomfort gesteigert werden. Zudem können Bauschäden vermieden werden.

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Gutachter für Immobilien

Gutachter für Immobilien

Zur Arbeit eines Gutachter für Immobilien bzw. Sachverständigen gehört es, den Verkehrswert einer Immobilie zu beurteilen und ein Gutachten darüber zu erstellen. Durch eine qualifizierte Beurteilung des Verkehrswertes können nicht nur Privatpersonen, sondern auch Gerichte und Behörden den Wert einer Immobilie feststellen lassen.

Gutachter für Immobilien

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Wie wird der Wert einer Immobilie durch den Gutachter für Immobilien berechnet?

Es werden in der Regel drei Methoden für die Berechnung des Verkehrswertes einer Immobilie von Gutachtern verwendet. Im Folgenden ein kurzer Einblick in diese Methoden:

  • Das Ertragswertverfahren

Bei dem Ertragswertverfahren werden Einnahmen hinzugerechnet, die durch z.B. Vermietung entstehen. Diese Methode wird benutzt, wenn der Eigentümer die Immobilie nicht selbst nutzt.

  • Das Sachwertverfahren

Diese Methode kommt zur Anwendung bei Immobilien, die vom Eigentümer selbst genutzt werden. Der Sachwert ergibt sich unter anderem aus dem Baujahr, den Kosten der Errichtung und den Kosten der Instandhaltung.

  • Das Vergleichsverfahren

Bei dieser Methode wird der Verkehrswert anhand von ähnlichen, vergleichbaren Immobilien in der näheren Umgebung und deren Verkaufspreis errechnet.

Von diesen Methoden jedoch unabhängig, sind für die Wertberechnung noch weitere Faktoren wichtig:

  • der Energiekennwert
  • der Bodenrichtwert
  • der Zustand der Immobilie
  • die Lage der Immobilie
  • die momentane Marktlage
  • Bauschäden und Mängel

 Wann wird ein Gutachter für Immobilien benötigt?

Ein Gutachter für Immobilien ist in den verschiedensten Situationen und durch die verschiedensten Auftraggeber gefragt.

Zum Beispiel wird ein Gutachter benötigt, wenn:

  • ein Verkauf oder Kauf einer Immobilie bevorsteht
  • Erbschaftsangelegenheiten zu regeln sind
  • Scheidungen stattfinden
  • auftretende Mängel oder Schäden kurz nach der Baubeendigung auftreten (Baugutachter)

Gibt es für Immobilien verschiedene Arten von Gutachten?

Es kommt dabei immer auf den Zweck des Gutachtens an. Eine Unterscheidung jedoch ist das sogenannte Kurzgutachten und ein Gerichts-wirksames Vollgutachten.

  • Das Kurzgutachten

Wenn ein Ermitteln des Verkehrswertes benötigt, wird für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie, geschieht dies durch ein Kurzgutachten. Dieses erfolgt mit weniger Aufwand und wird zur Wertermittlung verwendet.

  • Das Gerichtswirksame Vollgutachten

Bei diesem Gutachten ist die Vorgangsweise und der Inhalt fest vorgeschrieben. Dies Gutachten sind in Erbschaftsstreitigkeiten, bei Scheidungen oder auch Zwangsversteigerungen notwendig. Ein Vollgutachten ist sehr detailgenau und enthält alle wichtigen Faktoren rund um die Immobilie. Auch bei vorhanden Rechten wie Nießbauch sollte in der Regel ein Vollgutachten erstellt werden.

Wer kann als Gutachter für Immobilien ein Gutachten erstellen?

Es gibt 4 verschiedene Arten von Gutachtern für Immobilien. Jeder Gutachter jedoch benötigt eine Qualifikation durch den Nachweis einer fachlichen Ausbildung. Wird ein Gutachter gewählt, sollte immer auf dessen Ausbildung und beruflichen Werdegang geachtet werden.

Vier Arten von Gutachtern werden unterschieden:

  1. Der freie Immobilien-Sachverständige

Grundvoraussetzung dafür sind eine langjährige Berufserfahrung in der Immobilienbranche und die dazugehörige Ausbildung.

  1. Der öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter

Die Bezeichnung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist gesetzlich vorgegeben und auch geschützt. Diese Gutachter schwören einen Eid darauf, dass ihre Arbeit unparteilich, weisungsgebunden und objektiv durchgeführt wird.

  1. Staatlich anerkannte Gutachter für Immobilien

Diese Gutachter sind im Auftrag des Staates tätig und ihre Bezeichnung ist rechtlich geschützt. Diese Gutachter unterstehen Landesbehörden und werden von ihnen beaufsichtigt.

  1. EU-Zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024

Die zertifizierten Gutachter weisen die höchste erreichbare Qualifikation im Bereich Immobilien auf. Sie ist mit dem öffentlich bestellten Gutachter gleich zu setzen. Ein Gutachter mit dieser akkreditierend benötigt eine langjährige Erfahrung und stetige Weiterbildung an fachlichen Qualifikationen. Florian von Stosch ist ein von der DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilien und gehört dem Gutachterausschuss im Kreis Pinneberg an. Der Wert einer Immobilie bildet immer die Grundlage für den Kauf oder den Verkauf einer Immobilie. Aber als Immobilienmediator ist Florian von Stosch auch oft bei Ehe- oder Erbstreitigkeiten für die Ermittlung des Wertes einer Immobilie zuständig. www.von-stosch.de

Wärmebrücken vermeiden

Wärmebrücken vermeiden gerade bei der Gebäudesanierung

Wärmebrücken vermeiden – bei der nachträglichen Sanierung eines Hauses ist dieses dringend zu kontrollieren. Die gesteigerten Wärmeverluste haben auf jedes Gebäude und die Bewohner negative Auswirkungen. Gerade bei der Gebäudesanierung ist es ratsam, auf Wärmebrücken zu achten und diese zu vermeiden.

Wärmebrücken vermeiden

Wärmebrücken vermeiden

Was ist eine Wärmebrücke?

Eine Wärmebrücke geht mit einem verstärkten Wärmeabfluss einher. Hierdurch kommt es zu einem höheren Heizenergieverbrauch. Dieses kann so weit gehen, dass 30 Prozent mehr Energie verbraucht werden, was durch Sie als Eigentümer natürlich auch bezahlt werden muss. Gerade in Zeiten gesteigerter Energiekosten und Knappheit sollte man Wärmebrücken vermeiden und bares Geld sparen. Wärmebrücken sind also Stellen in der Gebäudehülle, die wärmedurchlässiger sind als andere Bauteile. Man unterscheidet dabei zwischen materialbedingte, konstruktive und geometrische Wärmebrücken. Auch Kombinationen dieser sind möglich. So wird die Wärme und damit Heizenergie schneller nach außen transportiert und man muss mehr Heizen als notwendig. Daher sollte man bei Neubau und Gebäudesanierung Wärmebrücken ausschalten.

Thermische Behaglichkeit

Es sind bei Wärmebrücken niedrigere Oberflächentemperaturen festzustellen. Die Außenwand Oberflächen, die kälter sind, werden von uns Menschen als unbehaglich/störend empfunden, da sie geringere Strahlungswärme haben. Die logische Konsequenz: Heizung hochdrehen. So erwärmt man die Raumluft, was aber auch Heizenergie und damit Geld kostet. Diese Unbehaglichkeit tritt ein, wenn die Oberflächentemperatur mehr als 3 Kelvin gegenüber der Raumluft absinkt oder 10 Grad unterschreitet.

Wärmebrücken vermeiden für die Wohnhygiene

Warum? Schimmel kann sich bei Wärmebrücken recht einfach bilden. Wer will schon Schimmel in der Wohnung oder im Haus? In den Bereichen von Wärmebrücken kann es an der Innenoberflächen zu Tauwasserausfall kommen. Jeder kennt diesen Effekt von einem kalten Glas im Sommer. An den so entstanden feuchten Bauteil sammelt sich Staub aus der Raumluft. In Verbindung mit Farbe und Tapetenkleister ein idealer Nährboden für den – zum Teil – gesundheitsschädlichen Schimmelbefall. Sie sollte als darauf achten, dass Sie Wärmebrücken vermeiden. Gerade vernünftiges Heizen, aber auch richtiges Lüften sind hier die Schlüssel zu einem schimmelfreien Zuhause. Dabei gelten Bäder und Küchen als besonders gefährdet, da viel Luftfeuchtigkeit durch beispielsweise Kochen und Duschen entsteht. Die relative Luftfeuchtigkeit solle ca. zwischen 40 und 60 Prozent gehalten werden.

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Grüne Gebäude

Grüne Gebäude sind gefragt, „braune“ Mieten und Kaufpreise fallen

Grüne Gebäude sind nachgefragt wie nie. Es soll auch in Zukunft nicht wirklich mehr „braune“ Immobilien geben. Die Green Buildings machen die Zukunft? Dabei sind die alten Gebäude, die braunen, einem deutlichen Preisverfall sowohl bei Miete und Kauf unterlegen. SO nach dem RICS Sustainability Report.

Grüne Gebäude

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Grüne Gebäude Nachhaltigkeit

Nachhaltige Immobilien, sog. Grüne Gebäude oder Green Buildings sind bei Käufern und Investoren gefragt wie nie. Sagen wir so, wer sich diese den leisten kann. Angebot und Nachfrage regeln den Markt. Damit sind die „braunen“ Gebäude die Verlierer in dem jungst herausgebrachten RICS Sustainability Report 2022. Dabei wurden ca. 4000 Immobilienexperten befragt, wovon ca. 2000 in Europa ansässig sind. Dabei sehen in Deutschland ca. 57 % der Befragten einen Rückgang bei den Mietpreisen und sogar 60 % bei Kauf für „braune Immobilien“.

Wer ist RICS?

Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) ist ein 1868 gegründeter britischer Berufsverband von Immobilienfachleuten und Immobiliensachverständigen. Als Hauptaufgaben sind die Regulierung und Förderung des Berufsstandes und die Aufrechterhaltung hoher Standards. Aber auch der Schutz der Kunden und Verbraucher und die unparteiische Beratung sind als Ziele festgelegt. International ist RICS eine der höchsten Standards, den man als Sachverständiger erreichen kann.

Grüne Gebäude gerade im Gewerbesektor

Besonders bei den Green Buildings, stellt die Studie eine steigende Nachfrage fest. Gerade Investoren setzen auf den zukunftsträchtigen Trend. Klimarisikobewertungen gehören heute mit zum Umdenkprozess. Deutschland hat mit 79 % eine gewisse Vorreiterstellung zu Gesamteuropa (73 %). Das Thema Klima und nachhaltige Gebäude steht also weiter oben auf der Tagesordnung bei Investoren. Die RICS kritisierte dabei etwas, dass die Kohlenstoffmessung noch nicht genug Einzug bei der Geschäftspraxis Investor erhalten hat. Instrumente und Standards der Grüne Gebäude müssen zum Standard im Kopf der Investoren werden. Das Kohlenstoffmanagement muss eine deutliche Verbesserung erfahren. Die Nachhaltigkeitsanalyse ist aber zum Teil abhängig von diesem Management. Die hohen Kosten für kohlenstoffarme Produkte, aber auch fehlende Normen, Instrumente und die fehlende Verfügbarkeit in Europa machen die Verringerung der CO₂-Emissionen so quasi unmöglich kontrollierbar und ausführbar.

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Beruf Immobilienmakler

Beruf Immobilienmakler im Wandel

Beruf Immobilienmakler: Wir lieben unsere Arbeit. Daher sind wir Immobilienmakler geworden. Der Immobilienmarkt unterliegt zurzeit einem starken Wandel. Das de Beruf Immobilienmakler so spannend macht, ist neben Leidenschaft und Arbeitseinsatz auch die Wandlungsfähigkeit. Die Immobilienwirtschaft ändert sich ständig. Jetzt sind wir gerade alle in der digitalen Welt angekommen, nun werden wird doch das Fachwissen über Energieberatung oder Thermografie oder Blower Door oder nachhaltiger Baukonstruktion immer weiter in den Vordergrund rücken. Warum? Der Kunde will es.

Beruf Immobilienmakler

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Beruf Immobilienmakler – der Markt im Wandel

Die Immobilienwirtschaft ist in der aktuellen Situation überfordert. Die Verbraucher sind durch die starke Unsicherheit zurückhaltend und das belastet natürlich das Geschäft mit dem Betongold. Es hat sich in den letzten Monaten viel verändert: Inflation, Fachkräftemangel, steigende Materialpreise und sogar Lieferengpässe. Aber auch die potenziellen Käufer haben sich in diesem Markt angepasst. Der Nachhaltigkeitsgedanke und von Investoren der Renditegedanke kommen noch dazu. Folge eine Kaufzurückhaltung. Aber auch der Krieg, die Energiekrise oder die Welle von Unternehmensinsolvenzen tun ihr Übriges. Durch all diese Belastungen stehen Käufer vor dem Problem geringerer Renditen bei weiterwachsenden Zins. Das heißt auch für den Beruf Immobilienmakler umdenken.

Neuaufstellung

Die Nachfrage von Immobilien ist eingebrochen. Die großen Makler haben teilweise erhebliche Entlassungen bereits vorgenommen, um die Kosten zu senken und der neuen Auftragslage entgegenzuwirken. Unternehmensstrategien werden adjustiert. Die Verunsicherung der Kunden zwingt die Immobilienmakler umzudenken.

Beruf Immobilienmakler, keine weiteren Preissteigerungen?

Die gestiegenen Hypothekenzinsen und Inflationsraten, aber auch die Energiekrise haben dem Markt den „Rest“ gegeben. Pandemie, Krieg aber auch Materialpreise wurden alle recht sanft durch den Niedrigzins abgefangen. Die Preise steigen nicht mehr weiter als die vergangen Jahre. Die Folge für den Beruf Immobilienmakler: Die Vermarktungsprozesse werden deutlich länger bei fallenden Kaufpreisen, damit werden die Gewinn- bzw. Provisionsmargen kleiner und Aufträge weniger. Die erschwerten Finanzierungsbedingen machen es vielen Kaufwilligen unmöglich, eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen. Wir stehen also vor einem großen Wandel, indem nicht einfach alles gekauft wird, sondern seit langer Zeit wieder richtig gemakelt werden muss. Für viele junge Kollegen ein nie dagewesener Markt, da die Hochphase ja durchaus ca. 12 Jahre gehalten hat. Auch die Immobilienbewertung ist für viele Immobilienmakler schwierig. Es wurde ja alles verkauft. Und nun? Wir erwarten eine spannende Zukunft.

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Unterlagen für den Immobilienverkauf

Unterlagen für den Immobilienverkauf – was braucht man alles?

Unterlagen für den Immobilienverkauf ? Was brauchen Sie denn alles dafür? Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen? Wie bei Ihnen, benötigen Sie verschiedene Unterlagen, dass das Vorhaben gelingt. Gute Vorbereitung zählt hier. Wenn Sie die Unterlagen für den Immobilienverkauf zusammen haben, wird es Ihnen nicht nur Ihr Käufer danken.

Unterlagen für den Immobilienverkauf

Unterlagen für den Immobilienverkauf Standardlizenz AdobeStock_508899055 Tanya Nef

Unterlagen für den Immobilienverkauf – das brauchen Sie

Unvollständige Unterlagen können ggf. den Verkauf unangenehm verzögern. Das ist gerade in dieser Zeit von unsicheren Zinshöhen mehr als ärgerlich, da die Zinsen während des Verkaufsprozesses ggf. steigen können. Sicherlich kann auch ein Profi mit Vollmacht die Unterlagen besorgen, das ist in der Regel nicht kostenlos, da er/sie ja Arbeitszeit zur Besorgung der Unterlagen für den Immobilienverkauf investiert. Ihr Käufer benötigt die Unterlagen für die Bank, denn ohne Finanzierung kein Käufer, der Gutachter für die Bewertung, usw.. Hinzu kommt, dass es auch nicht den besten Eindruck beim Kaufinteressenten hinterlässt, wenn die Unterlagen fehlen.

Diese Unterlagen für den Immobilienverkauf benötigen Sie:

Aktueller Grundbuchauszug sollte vorliegen und nicht älter als drei Monate sein. In dem Grundbuchauszug finden Sie Angaben über eventuelle Belastungen (Keine Baulasten in S-H). Der Käufer und dessen Bank wollen, ja auch wissen, ob ggf. Grundpfandrechte eingetragen sind. Ebenso sind Grundrisse, Schnitte und die Flurkarte vorzulegen. Dabei sollte die Flurkarte auch aktuell sein. Hierauf ist die Mikrolage zu erkennen. In den Grundrissen sollten z.B. Umbauten ersichtlich sein. Allerdings sind diese auch von einem Architekten zu stempeln. Hierzu gehört ebenso die Wohnflächenberechnung mit Genehmigung.

Eine Baubeschreibung mit sämtlichen Details und gestempelt ist ein Bestandteil der notwendigen Unterlagen für den Immobilienverkauf. Gerade in der heutigen Zeit häufen sich Fragen nach der verbauten Dämmung und den Möglichkeiten zur energetischen Modernisierung. Hier sollte ein Profi Bescheid wissen – sollte, da es leider oftmals nicht so ist, sondern nur gefährliches Halbwissen vorhanden ist.

Bei Wohnungen oder Teileigentum sind ebenso Wirtschaftspläne, Protokolle, Betriebskostenabrechnungen, Teilungserklärung, Beschlusstagebuch usw. notwendig. Manche Banken bestehen auch auf eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis. Sie sehen, es läppert sich zusammen, was alles an Unterlagen nachgewiesen werden muss. Ungünstigerweise ist es auch eher selten, dass Verkäufer alle Unterlagen beisammen haben. Das heißt oftmals, dass eine fehlende Wohnflächenberechnung oder andere Unterlagen ergänzt bzw. besorgt werden müssen.

Wir sind noch nicht fertig

Der Energieausweis ist Pflicht. Gerade bei selbstgenutzten Immobilien liegt dieser nicht vor und sollte rechtzeitig beauftragt werden. Auch die Verbrauchszahlen und laufenden Nebenkosten sollten entsprechend nachweisbar aufgelistet sein. Bei vermieteten bzw. verpachteten Immobilien sollten natürlich die Verträge entsprechend vorliegen.

Unterlagen für den Immobilienverkauf mit dem richtigen Partner

Ein professioneller Immobilienmakler an Ihrer Seite erspart Ihnen dabei viel Ärger und Zeit. Also Profi wissen wir genau welche Unterlagen für den Immobilienverkauf vorliegen müssen und wo man diese wie bekommt. Denn nach den Unterlagen beginnt die Vermarktungsphase. Das beginnt beim Angebot mit ansprechenden Fotos oder 360 Grad Rundgang bis zum Termin mit Gutachter, der Ihre Immobilie und Ihre Unterlagen prüft.

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Einfamilienhaus-Verbot

Einfamilienhaus-Verbot wer, was, wie?

Einfamilienhaus-Verbot in Hamburg schon bittere Realität. Mit dem Vorstoß der Grünen soll der überproportionale Flächenverbrauch abgeschafft werden. Es sollen keine Einfamilienhäuser mehr gebaut werden, dafür Mehrfamilienhäuser in Geschossbauweise. Weil die Immobilien als schlecht für das Klima von den Grünen eingestuft werden, soll das Verbot weiter vorankommen. Momentan ist aber noch die jeweilige Kommune für die jeweiligen Bebauungspläne zuständig.

Einfamilienhaus-Verbot

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Einfamilienhaus-Verbot in Hamburg-Nord

In Hamburg Nord gilt das Einfamilienhaus-Verbot. So gibt es keine neuen Einfamilienhäuser mehr. In 2020 fällten, wurde die Entscheidung schon durch den rot-grünen Bezirk verkündet. Besonders vorangetrieben wurde das Einfamilienhaus-Verbot durch Bezirksamt Leiter Michael Werner-Boelz (Grüne). Dieses führte natürlich zu einer bundesweiten Debatte. Genannte Hauptgründe sind hier die vergleichsweise schlechte Energiebilanz, aber auch der vorherrschende Platzmangel. Aber auch sollen mehr Menschen verbunden mit weniger Kosten auf etwaigen Flächen untergebracht werden. Zu Hamburg Nord gehören die Stadtteile Barmbek, Fuhlsbüttel oder auch Langenhorn. Seit dem wird hier kein Grundstück mehr für einen Neubau eines Einfamilienhauses ausgewiesen.

Und Einfamilienhaus in Hamburg-Nord

Durch das Einfamilienhaus-Verbot kann man hier eigentlich nur noch gebrauchte Einfamilienhäuser kaufen. Den anderen bleibt nur der Schritt, eine Wohnung oder eine andere von der Hoheit genehmigte Neubebauung durchzuführen oder zu kaufen. Eine Ausnahme ist, wenn das Grundstück für zwei Häuser groß genug ist und eines davon veräußert wird.

Und Einfamilienhaus-Verbot in gesamt Deutschland?

Deutschlandweit wird sich das Einfamilienhaus-Verbot vielleicht durchsetzen? Wer weiß, wohin der Wind weht. Betroffen sind davon allerdings nur die Großstädte. Es ist sicher möglich, dass andere Kommunen dem Einfamilienhaus-Verbot folgen, aber hoffentlich doch unwahrscheinlich oder zumindest nicht im großen Stil. Bisher ist der südliche Teil von Essen dem Beispiel nur gefolgt. Dass die momentane Bundesregierung Einfamilienhäuser als nicht positiv ansieht, macht ein Interview mit Anton Hofreiter im Spiegel klar: „Einparteienhäuser verbrauchen viel Fläche, viele Baustoffe, viel Energie, sie sorgen für Zersiedelung und damit auch für noch mehr Verkehr“ Aber auch die Linke macht ähnliche Forderungen. Wenn man dagegen sieht, dass ca. zwei Drittel der Deutschen das eigene Haus als ideale Form ansehen, ist die Theorie des „unwahrscheinlichen“ s.o. hoffentlich standhaft.

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Erbschaftsirrtümer Teil 2

Erbschaftsirrtümer – einfach mal Erben streichen

Einer der Erbschaftsirrtümer ist, dass man Kinder komplett enterben kann. Sie können Ihre Kinder, egal wie schwer Sie von Ihnen enttäuscht wurden, nicht einfach leer ausgehen lassen. Sie können zwar Ihre Kinder testamentarisch enterben, der Pflichtanteil bleibt trotzdem bestehen. Dabei ist der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und muss in Geld ausbezahlt werden. Ausnahmen gibt es hier wirklich nur bei sehr schlimmen Verfehlungen von den Sprösslingen wie Mordkomplott oder dergleichen. Anrecht auf den Pflichtanteil haben dabei direkte Abkömmlinge, also Kinder (auch nicht eheliche), Enkel und Urenkel, aber auch die Eltern des Erblassers oder Ehegatten/in.

Erbschaftsirrtümer

Erbschaftsirrtümer Standardlizenz AdobeStock_1928868 cyrano

Erbschaftsirrtümer . ein getipptes Testament ist besser als kein Testament

Ein weiterer der vielen Erbschaftsirrtümer. Es reicht nicht nur ein Testament zu unterschreiben. Der letzte Wille muss von A bis Z handgeschrieben sein. Das geht auch ohne Notar oder Rechtsanwalt – auch wenn es ratsam ist, einen Fachanwalt mit dem Anliegen Erbschaft aufzusuchen, um eben solche Erbschaftsirrtümer auszuschließen. So sollten z.B. auch ein handschriftliches Testament mit Ort und Datum versehen werden und mit Vor- und Familiennamen unterschrieben werden. Ein getipptes Testament dagegen ist schlichtweg ungültig. Auch angehängte getippte Listen können so ein Testament unwirksam werden lassen. Beim gemeinschaftlichen Testament reicht es, wenn einer der Ehepartner das ganze schreibt und beide – am besten auf jeder Seite – handschriftlich unterschreiben.

Freunde oder Pflegekräfte dürfen nicht erben?

Auch einer der Erbschaftsirrtümer. Grundsätzlich gilt, Sie können jedem etwas auch testamentarisch zukommen lassen, egal ob Geld, Aktien oder den Sportwagen. Allerdings sollte dafür das Testament formal richtig geschrieben sein. Oftmals fühlen sich die nächsten Angehörigen ungerecht behandelt, wenn die Nachbarin oder der Pfleger im Erbe bedacht wurde. Anfechtungen vor Gericht sind dabei oft schwer durchzusetzen, aber formale Fehler können hier Ihren letzten Willen angreifbar machen. Allerdings könnten Angestellte von Alten- oder Pflegeheimen nicht bedacht werden. Hier greift das sog. Heimgesetz.

Alles verschenken – die Steuer frisst alles auf

Das ist wohl einer der wichtigsten Erbschaftsirrtümer. Erst einmal kommen die Freibeträge: Ehepartner 500.000, Kinder 400.000 und Enkel 200.000 Euro. Erst danach kommt man in die Erbschaftssteuer. Es müssen also schon beträchtliche Vermögen vorhanden sein, damit der Fiskus überhaupt zum Zug kommt. Nicht eheliche Lebenspartner oder Geschwister haben dagegen einen Freibetrag von 20.000 Euro. Das ist bei Immobilien nicht viel.

Erbschaftsirrtümer – Erbe ausschlagen

Also gilt es beim Antritt des Erbes sich genau zu informieren, was hinterlassen wurde und welche Verbindlichkeiten bestehen. Also nicht gleich die Korken knallen lassen. Sie müssen, wenn Sie erben, alles schlucken – plus und minus. Und für die Schulden stehen Sie gerade. Es gilt also alles oder nichts. Ein der weitverbreiteten Erbschaftsirrtümer ist, dass man Cherry Picking betreiben darf. Sie dürfen das Erbe ausschlagen, wenn Sie zu dem Schluss kommt, dass es sich nicht lohnt. Dafür haben Sie eine Frist von 6 Wochen, ab dem Zeitpunkt wo Sie von dem Tod des Erblassers erfahren bzw. bei einem Testament oder Erbvertrag ab der Eröffnung. Wenn Sie die Frist versäumen, gilt das Erbe als angenommen – egal wie viel Schulden da sind. Es ist also durchaus eine ernstzunehmende Angelegenheit und kann ggf. Sie in die finanzielle Schieflage bringen, die Sie selbst nicht verschuldet haben.

Dann muss ich ja nicht die Beerdigungskosten zahlen? Hier gilt grundsätzlich, dass die Beerdigung vom Vermögen des Verstorbenen bezahlt wird. Schlägt man nun das Erbe aus, da mehr Schulden als Guthaben vorhanden waren, kann es trotzdem sein, dass man die Beerdigung bezahlen muss. Das ist der Fall, wenn man nicht nur erbberechtigt ist, sondern auch unterhaltspflichtig war.

Rund um das Thema Erbschaft und Erbschaftsirrtümer ist es ratsam einen Fachjuristen aufzusuchen zur Beratung. Gern können wir Ihnen hier den Kontakt zu dem passenden Juristen empfehlen. Bei Fragen oder Anregungen zu dem Thema kontaktieren Sie uns gern, www.von-stosch.de

Nachverdichtung

Nachverdichtung, was versteht man darunter?

Nachverdichtung: Es wird Verdichtung im Städtebau gesprochen, wenn freie Flächen zwischen bereits bestehender Bebauung genutzt werden. Es handelt sich dabei in der Regel um sog. Baulücken oder Restgrundstücke. Aber auch die Aufstockung bestehender Bauten wird als Nachverdichtung bezeichnet. Dieses geschieht i.d.R. in dicht besiedelten Gebieten wie Hamburg, um so mehr Wohnraum bei bereits bebauten Flächen zu schaffen. Man verdichtet.

Nachverdichtung

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Nachverdichtung warum?

Die Verdichtung von Wohnflächen bringt eine bessere Auslastung. Die vorhandene Infrastruktur wie Kanalisation oder öffentlicher Nahverkehr, aber auch die Grundstücke selbst. So können etwaige Fixkosten (z.B. bei der S-Bahn) auf mehr Menschen „verteilt“ werden, da es mehr Menschen nutzen. Zudem ist eine grundsätzliche Erschließung vorhanden. Das spart deutlich Kosten für die öffentliche Hand. Für Investoren ist natürlich auch ein Ziel, höhere Erträge zu erzielen. Zudem empfinden i.d.R. Nutzer der Wohnquartiere gewachsene Strukturen angenehmer als Neubaugebiete. Aber auch städtebauliche Ziele wie die Optimierung des Ortsbildes können Gründe für die Verdichtung sein.

Was zählt alles als Nachverdichtung?

Die Schließung von Baulücken, aber auch der Abriss von bestehender Bebauung um größer neu zu bauen zählt als Nachverdichtung. Weiterhin kann ein Gebäude auch aufgestockt werden oder das Dachgeschoss ausgebaut werden. Ebenso zählt eine Erweiterung eines Bestandsgebäudes, der die Hinterlandbebauung als Nachverdichtung.

Und die Nachteile?

Zum einen ist sicherlich die Flächenversiegelung im Auge zu behalten. Die Vegetation, aber auch die Freiflächen müssen auch in Innenstädten erhalten bleiben. Nur so kann ein Stadtklima erhalten bleiben. Aber es kann durch Zuzug auch zu einer Abwertung gewisser Wohnviertel führen. Dass das zum Teil nicht für Begeisterung bei den „Alteingesessenen“ führt, sollte klar sein. So kommt es oft zu Bürgerinitiativen. Ein weiteres Problem kann bei zu viel Zuzug in der bestehenden Infrastruktur liegen. Die Kanalisation ist zum Teil schon an der Belastungsgrenze. Kommt es dann zu viel neuen Bewohnern, kann der Neubau der Kanalisation, aber auch der Entwässerung durch zu viel versiegelte Fläche notwendig sein. Dieses ist teilweise aber sehr schwierig zu realisieren. Als Alternative zur Nachverdichtung wäre sicherlich das Bauen am Stadtrandgebiet zu nennen.

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Erben in Deutschland Teil 1

Erben in Deutschland – ein paar Irrtümer, aber auch Fakten

Erben in Deutschland – Markus Söder hatte es mit der Union gefordert – höhere Freibeträge bei der Erbschaftssteuer. Am 16.12.22 gab es nur sehr wenig Unterstützung für das Vorhaben und das Jahressteuergesetz 2022 wurde vom Bundesrat verabschiedet. Nun ist es Fakt. Ob Erben in Deutschland nun teurer wird, lesen Sie auch in unserem Blogartikel: https://von-stosch.de/wird-erben-wirklich-teurer/

Erben in Deutschland

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Aber wie ist das denn mit dem Erben in Deutschland?

Können Kinder enterbt werden, kriegt ein Ehepartner alles, muss ein Testament handgeschrieben werden? Gerüchte und Mythen halten sich hartnäckig, wenn es ums Erben geht und alle reden mit. Dabei kann gerade beim Erben in Deutschland viel schieflaufen und das mit oder ohne Testament.

Man muss sich dabei schon etwas auf der Zunge zergehen lassen: rund 400 Milliarden Euro werden in Deutschland jedes Jahr vererbt. Grund genug, dass man sich rechtzeitig um sein Testament kümmern will, wenn man doch was hinterlässt. Schließlich ist die Horrorvorstellung nicht auszuhalten, wenn man von heute auf morgen nicht mehr da sind und die Erben sich bis aufs Blut bekämpfe. Dabei schafft das rund nur jeder 4. Bundesbürger seine Wünsche vorab zu formulieren, die wenigsten davon fehlerfrei. Dabei kann ein frühzeitiges, ordentliches Testament Konflikte vermeiden. Es ist also durchaus ratsam zu einem Fachanwalt für Erbrecht zu gehen und sich beraten zu lassen, auch wenn ein Testament nicht notariell gemacht werden muss. Aber ein notarielles Testament kann auch Erbschaften vergünstigen, wenn stattdessen ein Erbschein beantragen werden müsste.

Der Partner erbt alles

So ist oftmals die Meinung, wenn es um Erben in Deutschland geht. Das ist falsch. Nur wenn im Testament der/ die Partner/in als Alleinerbe aufgenommen wurde, gilt diese Regel. Auch kann man nicht mal eben so ein Berliner Testament wieder alleine ändern. So entstehen manche Streite zwischen den Erben, weil gefährliches Halbwissen vorhanden ist. So erbt der Partner z.B. nicht alles, wenn kein Testament und ein oder mehr Kinder vorhanden sind. Hier greift die gesetzliche Erbfolge. So entstehen auf einmal Erbengemeinschaften, die gar nicht beabsichtigt waren. Für Nicht-Verheiratete gilt die gesetzliche Erbfolge nicht! Auch bei langjährigen Lebenspartner gilt, dass diese nach Bürgerlichen Gesetzbuch leer ausgehen.

Erben in Deutschland „Berliner Testament“

Eheleute können ein sog. Berliner Testament (gemeinschaftliches Testament) auch nur wieder gemeinschaftlich ändern. Daher setzen sich viele Ehepartner bei der Form des Testaments auch als Alleinerben ein und die Kinder bzw. anderer Verwandte als Schlusserben. Dieses Testament macht den Ehepartner, der übrig bleibt, natürlich auch unbeweglicher, wenn sein Partner verstirbt. Hier sind dann keine Änderungen mehr möglich – außer! Die Änderungsklausel wurde entsprechend beim Schreiben des Berliner Testaments berücksichtigt.

Sie haben Fragen oder Anregungen zu dem Thema? Der Weg zu einem Fachanwalt sollte hier gewählt werden. Gern empfehlen wir Ihnen einen entsprechenden Juristen, kontaktieren Sie uns gern, www.von-stosch.de